Stiftung&Sponsoring
 

D&O Versicherung
Fallstricke bei Versichererwechsel

Die D&O-Versicherung für Stiftungen schützt das Privatvermögen des Vorstands und Kuratoriums vor den Haftungsrisiken ihrer Tätigkeit. Die Deckung wird üblicherweise von der Stiftung abgeschlossen. Soweit ein Versichererwechsel in der D&O-Versicherung angestrebt wird, ist sicher zu stellen, dass dabei keine Deckungslücken beim Übergang entstehen

DOI: https://doi.org/10.37307/j.2366-2913.2011.06.16
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 2366-2913
Ausgabe / Jahr: 6 / 2011
Veröffentlicht: 2011-12-01