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Das Almunia-Paket
Keine Neuerungen für den Dritten Sektor beim EU-Beihilfenrecht

Gemeinnützige Organisationen genießen mit ihren Zweckbetrieben (§ 65 AO) „selektiv“ steuerliche Vergünstigungen. Dies führt zu Konflikten mit dem EU-Beihilfenrecht (Art. 107 ff. des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union - AEUV), das den Wettbewerb gegen staatliche Eingriffe schützt. Die EU-Kommission hat mit dem Almunia-Paket das Regelwerk überarbeitet. Das Ergebnis ist enttäuschend, weil Europa nur als Markt, nicht aber als zu bewahrende Tradition und Bezugspunkt der sozialpolitischen Elemente des Lissabon-Vertrages wahrgenommen wird. Die Entschließung des EU-Parlaments vom 15.11.2011 hat ersichtlich nichts bewirkt.

DOI: https://doi.org/10.37307/j.2366-2913.2013.02.16
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 2366-2913
Ausgabe / Jahr: 2 / 2013
Veröffentlicht: 2013-04-01