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Das Coronavirus ist im Arbeitsrecht nicht vorgesehen
Arbeitgeber und Arbeitnehmer sollten gemeinsam Lösungen finden

Die Maßnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus werfen eine Vielzahl von neuen arbeitsrechtlichen Fragenstellungen auf, die in Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens sowie im Non-Profit-Sektor bisweilen kaum relevant waren. Der folgende Beitrag soll darauf Antworten geben.

DOI: https://doi.org/10.37307/j.2366-2913.2020.02.18
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 2366-2913
Ausgabe / Jahr: 2 / 2020
Veröffentlicht: 2020-04-20