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Die Änderung des Anwendungserlasses zur Gemeinnützigkeit
BMF-Schreiben vom 31.1.2014

Der Anwendungserlass zur Abgabenordnung (AEAO) hat gerade für den gemeinnützigen Sektor eine große Bedeutung, denn er enthält die bundesweit abge­stimmte Auffassung der Finanzverwaltung zur Anwen­dung des Gemeinnützigkeitsrechts (§§ 51-68 AO). Mit Schreiben vom 31.1.2014 (BStBl I 2014, S. 290 ff., hier S. 316-349) hat die Finanzverwaltung den AEAO an die zahlreichen Änderungen durch das Gesetz zur wei­teren Stärkung des Ehrenamts vom 21.3.2013 (BGBl I 2013, S. 566) angepasst. Der Beitrag gibt einen Über­blick über die wichtigsten Neuerungen.

DOI: https://doi.org/10.37307/j.2366-2913.2014.02.14
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 2366-2913
Ausgabe / Jahr: 2 / 2014
Veröffentlicht: 2014-04-01