Die E-Rechnung kommt!
Digitalisierungspflicht auch für Stiftungen
Mit dem Wachstumschancengesetz hat der Gesetzgeber über eine Neuregelung von § 14 UStG die obligatorische Verwendung einer elektronischen Rechnung bei Umsätzen zwischen inländischen Unternehmern (sog. B2B-Umsätze) eingeführt. Pflicht wird die elektronische Rechnung (E-Rechnung) ab dem 1.1.2025. Dies gilt auch für Stiftungen, insoweit sie Unternehmer im Sinne des UStG sind. Stiftungen sollten bis zum 31.12.2024 handeln, da sie künftig mit einer E-Rechnung abrechnen müssen oder bei Eingangsumsätzen mit einer E-Rechnung abgerechnet wird.
| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2366-2913.2024.06.19 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 2366-2913 |
| Ausgabe / Jahr: | 6 / 2024 |
| Veröffentlicht: | 2024-12-09 |