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Die E-Rechnung kommt!
Digitalisierungspflicht auch für Stiftungen

Mit dem Wachstumschancengesetz hat der Gesetzgeber über eine Neuregelung von § 14 UStG die obligatorische Verwendung einer elektronischen Rechnung bei Umsätzen zwischen inländischen Unternehmern (sog. B2B-Umsätze) eingeführt. Pflicht wird die elektronische Rechnung (E-Rechnung) ab dem 1.1.2025. Dies gilt auch für Stiftungen, insoweit sie Unternehmer im Sinne des UStG sind. Stiftungen sollten bis zum 31.12.2024 handeln, da sie künftig mit einer E-Rechnung abrechnen müssen oder bei Eingangsumsätzen mit einer E-Rechnung abgerechnet wird.

DOI: https://doi.org/10.37307/j.2366-2913.2024.06.19
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 2366-2913
Ausgabe / Jahr: 6 / 2024
Veröffentlicht: 2024-12-09