Stiftung&Sponsoring
 

Die Spendenhaftung
Missbrauch soll auf zwei Arten verhindert werden

Bei vielen gemeinnützigen Einrichtungen ist die Erfüllung mannigfaltiger – oftmals in der Satzung verankerter – Aufgaben nur durch Spendeneingang zu bewältigen.

Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 2366-2913
Ausgabe / Jahr: 1 / 2019
Veröffentlicht: 2019-03-25