Die Spendenhaftung
Missbrauch soll auf zwei Arten verhindert werden
Bei vielen gemeinnützigen Einrichtungen ist die Erfüllung mannigfaltiger – oftmals in der Satzung verankerter – Aufgaben nur durch Spendeneingang zu bewältigen.
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 2366-2913 |
| Ausgabe / Jahr: | 1 / 2019 |
| Veröffentlicht: | 2019-03-25 |