Stiftung&Sponsoring
 

Die (un)absichtliche GbR
Steuerrisiken bei der Zusammenarbeit von gemeinnützigen Körperschaften

Die Kooperation von steuerbegünstigten Körperschaf­ten ist aus sachlichen oder finanziellen Gründen oft sinnvoll. Sie kann absichtlich als Gesellschaft bürger­lichen Rechts (GbR) gestaltet sein oder unabsichtlich eine solche darstellen. Eine GbR kann nicht gemeinnüt­zig sein. Es entfallen die Vergünstigungen des steuer­lichen Gemeinnützigkeitsrechts und es drohen erhebli­che steuerliche Nachteile für die Kooperationspartner.

DOI: https://doi.org/10.37307/j.2366-2913.2014.03.16
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 2366-2913
Ausgabe / Jahr: 3 / 2014
Veröffentlicht: 2014-06-01