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Das neue Unternehmensregister als Vorbild für ein Stiftungsregister

Handelsgesellschaften, die ihren Gläubigern nur beschränkt haften, haben ihre Jahresabschlüsse offenzulegen. Die Transparenz von Vermögens- und Ertragslage soll den Nachteil der Haftungsbeschränkung ausgleichen. Publizität ist insofern der Preis für Haftungsbeschränkung. Ab dem 1. Januar 2007 wurden die Anforderungen verschärft: Die Offenlegung erfolgt nun über das Unternehmensregister im Internet. Ob die notwendigen Unterlagen eingestellt werden, wird automatisch kontrolliert. Kann man eine vergleichbare Publizität für Stiftungen verlangen?

DOI: https://doi.org/10.37307/j.2366-2913.2007.02.15
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 2366-2913
Ausgabe / Jahr: 2 / 2007
Veröffentlicht: 2007-04-01