Erfolgsmodell gemeinnützige Unternehmergesellschaft
Es muss nicht immer der gemeinnützige Verein sein
Seit dem 1.11.2008 hat der Gesetzgeber mit der Unternehmergesellschaft („UG“) die Gründung einer haftungsbeschränkten Gesellschaft mit einem Stammkapital von gerade einmal 1 € ermöglicht. Auch wenn die UG im wirtschaftlichen Bereich bereits als etabliert angesehen werden kann, ist im gemeinnützigen Sektor der Verein i.d.R. noch die erste Wahl der Rechtsform - v.a. wenn ein nennenswertes Ausstattungsvermögen, wie es etwa bei einer Stiftungserrichtung erforderlich wäre, nicht zur Verfügung steht. In einigen Bereichen stellt aber die gemeinnützige UG eine sinnvolle Alternative dar.
| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2366-2913.2015.01.21 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 2366-2913 |
| Ausgabe / Jahr: | 1 / 2015 |
| Veröffentlicht: | 2015-02-01 |