Stiftung&Sponsoring
 

Erfolgsmodell gemeinnützige Unternehmergesellschaft
Es muss nicht immer der gemeinnützige Verein sein

Seit dem 1.11.2008 hat der Gesetzgeber mit der Unternehmergesellschaft („UG“) die Gründung einer haftungsbeschränkten Gesellschaft mit einem Stamm­kapital von gerade einmal 1 € ermöglicht. Auch wenn die UG im wirtschaftlichen Bereich bereits als etabliert angesehen werden kann, ist im gemeinnützigen Sektor der Verein i.d.R. noch die erste Wahl der Rechtsform - v.a. wenn ein nennenswertes Ausstattungsvermögen, wie es etwa bei einer Stiftungserrichtung erforderlich wäre, nicht zur Verfügung steht. In einigen Bereichen stellt aber die gemeinnützige UG eine sinnvolle Alter­native dar.

DOI: https://doi.org/10.37307/j.2366-2913.2015.01.21
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 2366-2913
Ausgabe / Jahr: 1 / 2015
Veröffentlicht: 2015-02-01