Grunderwerbsteuer
Raus aus der Steuerfalle!
Wer ein inländisches Grundstück erwirbt, schuldet grundsätzlich Grunderwerbsteuer. Eine Befreiung für steuerbegünstigte Körperschaften gibt es nicht. Sie ist aber zu fordern, denn gemeinnützig gebundene Vermögen werden nicht selten durch die Dotation oder Umschichtung von Immobilien gebildet. Die Belastung mit dieser speziellen Verkehrssteuer aber erschwert oder verhindert die Zuwendung von Immobilien und vor allem die Umstrukturierung und Reorganisation gewachsener gemeinnütziger Unternehmen und Konzerne.
| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2366-2913.2022.04.19 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 2366-2913 |
| Ausgabe / Jahr: | 4 / 2022 |
| Veröffentlicht: | 2022-08-10 |