Rücklagen nach § 58 AO und zeitnahe Mittelverwendung
Grundsätze, Berechnungsverfahren und Scheinprobleme
Gemeinnützige Organisationen sind zur zeitnahen Verwendung ihrer Mittel für die steuerbegünstigten Zwecke verpflichtet. Ausnahmen von diesem Gebot bilden die steuerlichen Rücklagemöglichkeiten nach der Abgabenordnung (§ 58 Nr. 6 und 7 AO). Das Ineinandergreifen dieser Grundsätze, Typen und Berechnungsmethoden der genannten Rücklagen behandelt Friedrich Schröder in seinem Beitrag ebenso wie Methoden zur Ermittlung und Darstellung der Mittelverwendung auch anhand von Rechenbeispielen mit Erläuterungen.
| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2366-2913.2007.06.29 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 2366-2913 |
| Ausgabe / Jahr: | 6 / 2007 |
| Veröffentlicht: | 2007-12-01 |