Stiftung&Sponsoring
 

Sozialversicherungspflicht für Stiftungsvorstände
Regelfall und Ausnahmen

Vorstandsmitglieder von Vereinen und Stiftungen sind nach der Vorstellung des Gesetzgebers i.d.R. ehrenamtlich tätig. Die Stiftungspraxis zeichnet jedoch ein differenziertes Bild. Es gibt ehrenamtliche und hauptamtlich tätige Vorstandsmitglieder sowie solche, die das Amt zwar gegen eine Vergütung, jedoch neben einer anderen angestellten oder selbstständigen Tätigkeit ausüben. Hier stellt sich die Frage, inwieweit Vorstandsmitglieder sozialversicherungspflichtig und folglich Beiträge abzuführen sind. Die Träger der Sozialversicherung haben ein – grundsätzlich verständliches – Interesse daran, Gutverdiener einzubeziehen, wenngleich dies in der Praxis zu fragwürdigen Ergebnissen führen kann, die sich im Hinblick auf Stiftungsvorstände exemplarisch zeigen.

DOI: https://doi.org/10.37307/j.2366-2913.2011.02.23
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 2366-2913
Ausgabe / Jahr: 2 / 2011
Veröffentlicht: 2011-04-01