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Über die Grenzen
Impulse des Europäischen Rechts für das deutsche Gemeinnützigkeitsrecht

Die Europäische Gemeinschaft ist als Wirtschaftsgemeinschaft gegründet worden. Auch nach ihrer Weiterentwicklung zur Europäischen Union liegen die Schwerpunkte ihrer Zuständigkeiten - und damit auch das europäische Recht - unverändert im wirtschaftlichen Bereich. Im Zuge des Auf- und Ausbaus der Europäischen Union gewinnt das europäische Recht aber zunehmend an Bedeutung, auch - und gerade - für gemeinnützige Stiftungen und bürgerschaftliche Einrichtungen, die (eigentlich) keine Wirtschaftsgebilde darstellen. Dies gilt jedenfalls dann, wenn sie sich - in irgendeiner Form - (auch) wirtschaftlich betätigen. Dies gilt ferner in den Fällen, in denen solche Einrichtungen grenzüberschreitend tätig werden wollen, was insbesondere in grenznahen Gebieten der Fall sein könnte.

DOI: https://doi.org/10.37307/j.2366-2913.2006.01.17
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 2366-2913
Ausgabe / Jahr: 1 / 2006
Veröffentlicht: 2006-02-01