Stiftung&Sponsoring
 

Unruhige Zeiten für Gremienmitglieder?
Zur Haftung von Kuratoriumsmitgliedern für pflichtwidriges Handeln eines Stiftungsvorstands

Die Entscheidung des Oberlandesgerichts Oldenburg vom 8.1.2013 (6 U 50/13) ist bislang hauptsächlich unter dem Aspekt zulässiger Anlagegeschäfte und des angemessenen Chance-Risiko-Verhältnisses wahr­genommen worden. Das Gericht hat indes darüber hinaus einige grundlegende Überlegungen zur Ent­lastung des Vorstands sowie zum Mitverschulden des Kuratoriums einer Stiftung angestellt. Bei näherer Betrachtung lassen sie jedoch mehr Fragen offen, als sie klären. Es bleibt zu hoffen, dass der Bundesge­richtshof, die Revision annimmt (III ZR 509/13), um in diesen Punkten Klarheit zu schaffen.

DOI: https://doi.org/10.37307/j.2366-2913.2014.03.18
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 2366-2913
Ausgabe / Jahr: 3 / 2014
Veröffentlicht: 2014-06-01