Stiftung&Sponsoring
 

Ausländereinkommensteuer (§ 50a EStG) auf Inlandseinkünfte ausländischer NPOs
Keine Steuerpflicht aufgrund Gemeinnützigkeitsstatus im Heimatland?

Gemeinnützige Stiftungen und Vereine führen regelmäßig Projekte und Veranstaltungen gemeinsam mit ausländischen Nonprofit-Organisationen im Inland durch. Sofern sie den Partnern die grenzüberschreitende Kooperationsleistung vergüten, muss – insbesondere im Kunst- und Sportbereich – der spezielle Steuerabzug nach § 50a EStG Beachtung finden.

DOI: https://doi.org/10.37307/j.2366-2913.2016.04.17
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 2366-2913
Ausgabe / Jahr: 4 / 2016
Veröffentlicht: 2016-08-15