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Das Unmittelbarkeitsgebot nach § 57 AO
Stand, Reform, Tellerrand

Gutes zu tun und es auch „richtig“ zu tun, ist nicht einfach – jedenfalls nicht, wenn es um die Art und Weise der Zweckverwirklichung im Sinne des Gemeinnützigkeitsrechts geht. Danach muss die NPO ihren Zweck z.B. grundsätzlich „selbst“ verwirklichen. In den Roten Seiten setzt sich Schunk eingehend mit diesem sog. Unmittelbarkeitsgebot auseinander und zeigt u.a. das Spannungsfeld zwischen eigener und kooperativer Zweckerfüllung auf. Dabei weist er nicht nur auf Widersprüche und Ungereimtheiten hin, sondern entwickelt und erläutert konkrete Reformvorschläge.

DOI: https://doi.org/10.37307/j.2366-2913.2015.05.29
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 2366-2913
Ausgabe / Jahr: 5 / 2015
Veröffentlicht: 2015-10-01