Das „Gemeinnützigkeitsrecht“ beschreibt eine ganze Reihe von Regelungen für Körperschaften, die aufgrund der Satzung sowie ihrer Tätigkeit steuerbegünstigt behandelt werden. Damit verbunden sind wichtige Steuerprivilegien, wie das Ausstellen von Zuwendungsbestätigungen (Spendenabzug) und die Freistellung von einigen Steuerarten (Körperschaftsteuer, Erbschaft und Schenkungssteuer). Die letzte „größere Reform“ des Gemeinnützigkeitsrechts wurde durch das Jahressteuergesetz (JStG) im Dezember 2020 vorgenommen. In der Folge hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) zusätzlich den Anwendungserlass zur Abgabenordnung (AEAO) im Hinblick auf diese Änderungen des Gemeinnützigkeitsrechts angepasst. Diese Reform hat durch sinnvolle Neuregelungen zu Steuerentlastung und weiteren Vereinfachungen für die tägliche Arbeit von Non-Profit-Organisationen geführt. Sie hat gleichwohl nicht alle Erwartungen aus der Wissenschaft und der Praxis zivilgesellschaftlichen Engagements erfüllt. Der Koalitionsvertrag nimmt auf das Gemeinnützigkeitsrecht punktuell Bezug und verspricht weitere Entlastungen. Die aktuell am lautesten diskutierten Defizite werden im folgenden Beitrag als Ausschnitt einer großen Debatte dargestellt.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2366-2913.2023.05.17 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2366-2913 |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2023 |
Veröffentlicht: | 2023-10-12 |
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