DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2366-2913.2013.01 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2366-2913 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2013 |
Veröffentlicht: | 2013-02-01 |
+++ Impulse für mehr Beteiligung gesetzt +++ „Zukunft machen“ +++ Für mehr Stiftungen als aktive Aktionäre +++ Neues Gesetz: Nochmals nachgelegt +++
Eine einzige Sekunde kann das ganze Leben verändern: Wer durch einen Unfall eine Gehirnverletzung erleidet, kämpft oft für den Rest seines Lebens mit erheblichen Einschränkungen. Seit 1983 steht die ZNS - Hannelore Kohl Stiftung Betroffenen und ihren Angehörigen beim schwierigen Start in ein neues Leben zur Seite. Nach drei Jahrzehnten intensiver Arbeit zieht die Stiftung ein positives Fazit - und blickt optimistisch in die Zukunft.
Ende 2012 hat die Zahl der Stiftungen in Deutschland 19.515 erreicht; in der Schweiz waren 12.715 Stiftungen registriert, eine unverhältnismäßig große Zahl im Vergleich zur Größe des Landes. Der Stiftungssektor wächst - und mit ihm wachsen die Stiftungen. Sie folgen dabei einem traditionsreichen Muster. Seit kurzem werden aber auch neue Modelle eines sozialen Kapitalismus ausprobiert. Umrissen wird diese Ausrichtung mit Begriffen wie „Social Entrepreneurship“ oder „Social Business“. Besonders junge Engagierte wenden sich ihm zu, denn sie zweifeln zunehmend an der Zukunftsfähigkeit des reinen Finanzkapitalismus.
Wenn von Stiftungen neue Impulse ausgehen sollen, so müssen ihre Systeme, Prozesse und Akteure in der Lage sein, gesellschaftliche Realitäten und Veränderungen zu erkennen, zu analysieren und zu gestalten. Aber wie Unternehmen müssen sich auch Stiftungen wandeln, etwa wenn sich die Erwartungen der Öffentlichkeit oder der Projektpartner verändert haben oder die Realität in der Gesellschaft neue und angepasste Strategien erfordert. Häufig gehen diese Veränderungsprozesse mit personellen Veränderungen in den Gremien bzw. der Geschäftsführung einher oder werden durch diese ausgelöst.
Allein aus Altersgründen wird sich spätestens in zehn Jahren im Stiftungswesen ein Generationswechsel vollziehen. In diesem Jahrzehnt werden ca. 2.750 Vorstandsmitglieder ausscheiden. Im nächsten Jahrzehnt werden es mehr als doppelt so viele sein. Fast jede zweite Stiftung hat Schwierigkeiten, ehrenamtliche Führungskräfte für sich zu gewinnen. Die meisten Stiftungen sind auf diese Herausforderung nicht vorbereitet, wie eine aktuelle Studie zur Nachfolge im Stiftungsvorstand zeigt.
Die aktuelle Wirtschafts-, Finanz- und Schuldenkrise wird überschätzt. Das abenteuerliche Fehlverhalten von Banken und anderen Akteuren der globalen Finanzmärkte ist kaum der Rede wert. Zumindest, so scheint es, aus Sicht der deutschen Stiftungen. Wie sonst ließe sich der Umstand erklären, dass beides nur insofern zum Thema wird, als der Erhalt des eigenen Vermögens bedroht ist?
Lange Zeit wurde vermutet, dass der deutsche Spendenmarkt spätestens seit dem Jahr 2000 stagniert. Die neuesten Zahlen des Statistischen Bundesamtes belegen jedoch, dass zumindest die von Privatpersonen steuerlich geltend gemachten Spenden in den letzten Jahren überraschend stark zugelegt haben - und auch wesentlich höher liegen als gemeinhin angenommen.
Deutschland ist mit ca. 7 Mrd. Lastschriften der größte Nutzer dieses Zahlungsinstruments in Europa. Für viele Nonprofits sind Spenden per Lastschrift ein wichtiger Finanzierungsbaustein. Jetzt dauert es nur noch ein knappes Jahr, bis die Umstellung auf das neue Zahlungsverfahren ansteht. Die vier Buchstaben S E P A werden daher nun für die Organisationen konkreter in ihrer Bedeutung. Zum 1.2.2014 soll der einheitliche Euro-Zahlungsverkehrsraum (Single Euro Payments Area) eingeführt sein.
Zeiträuber Nr. 1 für Mitarbeiter und Führungskräfte von Stiftungen und Hilfswerken ist die Suche und Interpretation individuell abgelegter Daten. Dabei kann die richtige Software die Systematisierung von Informationen stark erleichtern. Doch welche ist die richtige? Standard- wie allgemeine Projektmangementsoftware ist oft zu wenig auf gemeinnützige Organisationen ausgerichtet, Individualsoftware dagegen meist zu teuer und risikobehaftet. Die Lösung ist der goldene Mittelweg: eine Standardsoftware für Stiftungen mit Projekt-, Finanz- und Wissensmanagement aus einem Guss.
Derzeit gibt es Bemühungen, Stiftungen, ihre verschiedenen Ausprägungen und Verwaltungsformen durch begriffliche und inhaltliche Festlegungen besser zu erfassen. Ziel ist es, sie von undurchsichtigen Kapitalanlagemodellen abzugrenzen und so als gemeinwohlorientierte Institution zu schützen. Ein unterstützenswertes Anliegen - mit jedoch zum Teil fatalen Folgen.
Transparenz ist ein wesentlicher Grundsatz guten Stiftungshandelns. Hierzu gehört, neben der Rechnungslegung, auch Transparenz im Hinblick auf die eigentliche Stiftungstätigkeit. Zu einer transparenten Fördertätigkeit, zu der sich z.B. die im Bundesverband Deutscher Stiftungen zusammengeschlossenen Stiftungen in ihren „Grundsätzen guter Stiftungspraxis“ bekennen, gehören
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat mit seinem Schreiben vom 13.11.2012 zur umsatzsteuerrechtlichen Behandlung des Sponsorings Stellung genommen und Abschn. 1.1 des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses (UStAE) um einen Absatz 23 erweitert. Der Inhalt des Schreibens stellt eine Kehrtwende in der umsatzsteuerlichen Behandlung von Sponsoringleistungen dar und ist seit dem Sponsoringerlass aus dem Jahre 1998 die erste bundeseinheitlich abgestimmte Verwaltungsäußerung zu diesem Thema.
Deutschland ist ein Stiftungsland mit langer Tradition: Die ältesten noch bestehenden Stiftungen sind weit über 1.000 Jahre alt. Seither hat es viele historische Umbrüche und Verwerfungen gegeben. Heute erfahren die zivilgesellschaftlichen Einrichtungen zunehmend Anerkennung als wichtiger Baustein für eine gerechte und nachhaltige Gesellschaft. Um dieser Rolle auch zukünftig gerecht werden zu können, muss mitunter Altbewährtes aufgegeben und Neues ausprobiert werden. Welche internen und externen Herausforderungen es heute und in Zukunft zu meistern gilt, zeigt nicht zuletzt die aktuelle Literatur - Lösungsansätze inklusive.
Am 1.2.2013 hat der Bundestag das „Gesetz zur Stärkung des Ehrenamts“ beschlossen, dem der Bundesrat nach derzeitiger Planung am 1.3.2013 zustimmen soll. Das Gesetz hat die Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements zum Ziel, insbesondere durch Entbürokratisierung und Flexibilisierung der rechtlichen Rahmenbedingungen. Klaßmann und Ritter erläutern die Änderungen und ihre Auswirkungen für die Stiftungspraxis – unter Einbezug der zu diesen Themen ergangenen Rechtsprechung und Verwaltungsanweisungen. Der Anhang enthält die Änderung der AO im Wortlaut.
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