DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2366-2913.2012.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2366-2913 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2012 |
Veröffentlicht: | 2012-08-01 |
+++ Mit Hänsel + Gretel sicher nach Hause +++ Ein Schiff für die Stiftungen +++ Neuer Ratgeber: Stiftung sucht Verwalter +++ Umsatzsteuer auf Tafel-Spenden? +++
Kultur profitiert schon seit Jahrhunderten von ihren Mäzenen und Förderern; heute sind die Grenzen zwischen Spenden, Sponsoring und Stiftungshandeln fließend. Kooperationen und Netzwerke herzustellen, gewinnt erst allmählich an größerer Bedeutung. Dabei kann der Mehrwert für alle Partner hinsichtlich struktureller und inhaltlicher Kooperationen immens sein, birgt aber auch manche Risiken und Unwägbarkeiten, die es zu beherrschen gilt.
Transparente und authentische Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit gehören in den Instrumentenkasten professioneller Stiftungsarbeit. Viele große Stiftungen leben dies vor. Auch zahlreiche mittlere und kleine Stiftungen erkennen die Notwendigkeit, sich in der Öffentlichkeitsarbeit aufzustellen. Dies gilt gleichermaßen für die nicht rechtsfähige Form, die Treuhandstiftung. Doch was muss diese hierbei beachten oder wovon kann sie profitieren?
Die Anlage in Aktien mit hohen Dividendenrenditen war im Jahr 2011 eine der renditestärksten Strategien. Solche Investitionen haben zudem den Vorteil, dass sie Stiftungen am möglichen langfristigen Kurszuwachs teilhaben lassen und - selbst bei fallenden Märkten - einen laufenden Ertrag abwerfen.
Spenden sammelnde Organisationen haben eine sehr hohe Bedeutung; das jährliche Spendenvolumen wird auf mittlerweile rd. 6 Mrd. € geschätzt. Für sie ist Transparenz besonderes wichtig, um auf dem hart umkämpften Spendenmarkt bestehen zu können. Deren externe Rechnungslegung als wesentliches Instrument zur Transparenz wird in der Praxis derzeit allerdings sehr unterschiedlich gehandhabt. Um hier eine einheitliche Vorgehensweise zu etablieren, hat das Institut der Wirtschaftsprüfer e.V. (IDW) in 2010 eine Neufassung der Stellungnahme zur Bilanzierung bei Spenden sammelnden Organisationen (RS HFA 21) verabschiedet.
Die DKB Stiftung für gesellschaftliches Engagement mit Rechtssitz in Fürth initiiert Projekte in den Bereichen Denkmalschutz, Kultur und Ausbildung mit jährlichen Erträgen eines Vermögens von rund 15 Mio. €. Der Maria Sachsenmaier Caritas-Stifterfonds für Kinder verschreibt sich der Förderung des katholischen Kindergartens St. Martin in Stuttgart-Bad Cannstatt mit einem fünfstelligen Vermögen. Die beiden verbindet die Tatsache, dass sie als gemeinnützige Treuhandstiftungen in den letzten 10 Jahren gegründet wurden und damit Teil der stark wachsenden Zahl dieser vormals geringschätzig angesehenen Gestaltungsform sind.
Pünktlich zum Frühlingsanfang hatte der Bundesverband Deutscher Stiftungen die „Grundsätze Guter Verwaltung von Treuhandstiftungen“ („Treuhandverwaltungs-Grundsätze“) vorgelegt, die sich an „alle Anbieter von Treuhandleistungen unabhängig von ihrer Rechtsform oder Zielrichtung“ wenden und „als Orientierung für Stifterinnen und Stifter [dienen]“. Für 2013 ist außerdem die Einführung eines Gütesiegels für gute Treuhandverwaltungen geplant. Den Initiativen des Bundesverbandes vorausgegangen war die Erkenntnis, dass die Zahl der Treuhandverwaltungen in den letzten Jahren stark zugenommen hat und sich unter den Treuhändern auch einige schwarze Schafe tummeln.
„Wir beraten und begleiten Sie von der Idee bis zur Realisierung Ihrer Stiftung. Auch die Verantwortung für die Verwaltung Ihrer Stiftung ist bei uns in guten Händen“, wirbt die Bürgerstiftung Hannover auf ihrer Internetseite. Rund 30 Stiftungen verwaltet sie derzeit treuhänderisch. Wie in Hannover haben Bürgerstiftungen auch in anderen Städten erkannt, dass sie lokal orientierten Stiftern ein attraktives Dienstleistungsangebot unterbreiten können. Die Bürgerstiftung Dresden etwa vereint nicht weniger als 25 Treuhandstiftungen mit einem Gesamtvermögen von 2,8 Mio. € unter ihrem Dach - Tendenz steigend.
Ein alleinstehender und kinderlos gebliebene Erblasser errichtet zu Lebzeiten ein Testament, dessen wesentlicher Inhalt wie folgt lautet: „Zu meiner Alleinerbin bestimme ich die gemeinnützige Organisation A. Mit einem Betrag in Höhe von 500.000 € aus meinem Vermögen soll A eine Treuhandstiftung gründen, die meinen Namen trägt und deren Erträge A zufließen sollen. Die Person des Treuhänders bestimmt A.“ Weitere Bestimmungen enthält das formgültige handschriftliche Testament nicht.
Neben der Neugründung von rechtsfähigen Stiftungen, deren Anzahl der Bundesverband Deutscher Stiftungen regelmäßig veröffentlicht, werden jedes Jahr eine bislang nicht erfasste Anzahl von Treuhandstiftungen gegründet. In deren Vermögen sollen nicht selten auch Immobilien übertragen werden. Bei der Übertragung von Grundvermögen auf gemeinnützige Stiftungen sind einige Punkte generell zu beachten, die etwa Schauhoff in diesem Magazin bereits behandelt hat. Nachdem die Rechtsform der Treuhandstiftung auch häufig Notaren nicht geläufig ist und in vielen Einzelfragen Unsicherheit herrscht, sollen hier einige Aspekte dargestellt werden, die die besondere Situation bei Treuhandstiftungen betreffen.
In den Roten Seiten stellt Markus Heuel die rechtlichen und steuerlichen Grundlagen, Problemstellungen und Entwicklungen der treuhänderischen Stiftung vor. Typische Anwendungsbereiche werden aufgezeigt, die Voraussetzungen und Gestaltungsmöglichkeiten bei der Errichtung, Organisation und Verwaltung vorgestellt. Beleuchtet werden insbesondere die Stellung und Aufgaben des Treuhänders sowie die Gestaltung des Treuhandverhältnisses bis hin zur Beendigung.
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