DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2366-2913.2008.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2366-2913 |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2008 |
Veröffentlicht: | 2008-10-01 |
Was wird aus meinem kranken Kind, wenn ich einmal nicht mehr bin? Diese oder ähnliche Fragen stellen sich Eltern von kranken Kindern immer wieder. Auch der Vorstand des Vereins der Angehörigen psychisch Kranker wurde von seinen Mitgliedern mit dieser Frage immer wieder konfrontiert. Besonders die Problematik einer zielgerichteten Nachlassplanung durch die Angehörigen ohne den Verlust staatlicher Sozialansprüche stand dabei im Raum.
Innovative Wege ist Georg Joachim Claussen, der seinen beruflichen Werdegang bei Procter & Gamble begann, schon während seines Berufslebens und zuletzt als Mitglied des Vorstandes der Tesa AG gegangen. Er spricht nach seinem Ausscheiden vor bald fünf Jahren von seiner „dritten Karriere“, die sicherlich nicht weniger von Engagement und Innovationsgeist geprägt ist als die ersten beiden. Als selbstständiger Unternehmer ist er Mitinhaber der ORIXX GmbH & Co. KG sowie geschäftsführender Gesellschafter der JOCO GmbH, mit dem Schwerpunkt alternative Energien und nachwachsende Rohstoffe.
Die moderne Welt wird immer mehr von technischen Produkten geprägt. Vieles ist überflüssig, manches gibt man weg, wenn die nächste Entwicklungsstufe erreichbar ist. Wer als Schüler heute noch einen MP-3-Player mit 64 MB besitzt oder ein Handy ohne Farbbildschirm, setzt sich der sozialen Ächtung aus. Sicher spricht manches dafür, dass Kinder mit neuen Technologien schnell, intuitiv und ohne Berührungsängste umgehen. Dagegen aber stehen negative Effekte wie das Entstehen von Scheinwelten oder Allmachtsphantasien oder ein erheblicher Ressourcenverbrauch.
Anbieter von sozialen Dienstleistungen vollziehen derzeit tief greifende Veränderungen: Sie müssen auf den steigenden Kostendruck und die vom Gesetzgeber gewollte Wettbewerbsintensität reagieren. Auch das Evangelische Johannesstift, mit mehr als 2.000 Mitarbeitern eines der größten Sozialunternehmen in Berlin und den neuen Ländern, erarbeitet Lösungsansätze, die ein erfolgreiches Agieren unter den neuen Rahmenbedingungen ermöglichen. Im Zentrum steht dabei verstärktes unternehmerisches Handeln.
Wie kann man Kommunikationstechnik menschengerechter machen? Wie müssen die Rahmenbedingungen für neue Technologien definiert werden? Wie kann die digitale Spaltung der Bevölkerung in technikaffine und in technikaverse Schichten vermieden werden? Das sind die Fragen, die sich die Alcatel-Lucent Stiftung für Kommunikationsforschung stellt.
Der vieldiskutierte demographische Wandel ist längst in vollem Gange und er wird im unmittelbaren Lebensumfeld der Menschen zunehmend spürbar. Die Hilfe- und Versorgungssysteme für ältere, hilfsbedürftige Menschen müssen daher in Zukunft stärker lokal verankert und koordiniert werden. Notwendig sind gemeinwesenorientierte, vernetzte Angebote im Quartier, die die Eigeninitiative und Solidarität der Menschen vor Ort stärken. Darauf muss und darf sich die Wohlfahrtsbranche einstellen.
Stiftungen im Bereich der Kirche hat es immer gegeben - die Gründe ihrer Entstehung in Mittelalter und Moderne reichen von tätiger Nächstenliebe über den Dank für Bewahrung in körperlicher oder seelischer Notlage bis hin zur Hoffnung auf ein gutes Jenseits. Viele dieser kirchlichen Stiftungen sind Jahrhunderte alt und leisten bis heute gute Arbeit. Im Jahr 2001 existierten in der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers etwa 50 alte kirchliche Stiftungen, die betreut, jedoch nicht aktiv beraten wurden.
Spendensammler, heute neudeutsch Fundraiser genannt, „wollen anderen helfen, Wertvolles bewahren und Positives entwickeln. Genauer gesagt: Sie wollen die Welt verbessern.“ Diese Worte finden sich im Vorwort der Internationalen Erklärung zu Ethischen Prinzipien im Fundraising. Aber Fundraiser sind keine Träumer oder realitätsferne Idealisten, die die Welt verbessern wollen. Professionelles Fundraising ist vielmehr ein sachliches und letztlich an Zahlen und Fakten orientiertes Geschäft. Vielleicht lässt sich im Erfolgsfall das ein oder andere wichtige Projekt verwirklichen, aber die Welt zu verbessern, das übersteigt doch meist die Möglichkeiten des Fundraisers.
Intention und Realität stimmen bei der Einwerbung von Spenden nicht immer überein. Nicht zuletzt seit dem "Fall Unicef" im Herbst 2007 mehrt sich die Kritik an bestimmten Ausprägungen des professionellen Sammelns von Spenden. Zugleich fordern zunehmend auch Vertreter des Dritten Sektors mehr Transparenz, Qualität und Kontrolle im Spendenwesen, um so zur Aufrechterhaltung der Spendenbereitschaft der Bevölkerung und zum Schutz vertrauenswürdiger Spendensammler beizutragen. Eine staatliche Kontrolle für Sammlungen Gemeinnütziger existiert jedoch nur in einzelnen Bundesländern. Vor diesem Hintergrund skizziert der Beitrag die rechtlichen Rahmenbedingungen für Sammlungen und deren Auswirkungen auf die Forderung nach mehr Transparenz im Dritten Sektor.
War die Euphorie anfangs groß über die deutlichen Verbesserungen im Spendenabzug, so kann die Einführung der Abgeltungsteuer zum 01.01.2009 manchen Stiftern und Spendern einen Strich durch die steuerliche Rechnung machen.
Mitglieder von Organen und sonstige Helfer von Stiftungen sind einem erheblichen Haftungsrisiko ausgesetzt. Solange die Gesetzeslage unverändert bleibt, stellt sich die Frage nach Haftungsmilderungsansätzen im aktuellen Recht jenseits der Möglichkeiten einer D&O-Versicherung. Der Verschuldensmaßstab des § 276 Abs. 1 BGB gilt nur, soweit eine strengere oder mildere Haftung weder bestimmt noch aus dem sonstigen Inhalt des Schuldverhältnisses zu entnehmen ist. In diesem Rahmen kommen grundsätzlich gesetzliche, arbeits-, satzungsrechtliche oder vertragliche Regelungen in Betracht.
Am 16.07.2008 verabschiedete der Bayerische Landtag das Gesetz zur Änderung des Bayerischen Stiftungsgesetzes (BayStG); bereits zum 01.08.2008 trat es in Kraft. Schwerpunkte der Novelle sind eine deutliche Verschlankung und Deregulierung, Vereinfachungen für Stiftungsorgane und Aufsichtsbehörden sowie mehr Verständlichkeit und Anwenderfreundlichkeit. Das Gesetz verbessert erneut die Rahmenbedingungen für rechtsfähige Stiftungen in Bayern und nimmt die erforderlichen Anpassungen an die 2002 durch das Gesetz zur Modernisierung des Stiftungsrechts geänderten §§ 80 ff. BGB vor
„Der Umgang mit den strukturellen Wandlungsprozessen in Gesellschaften und Wirtschaftswelten ist entscheidend für die zukünftige Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen. Erfolgreiche Unternehmen zeichnen sich durch die Anpassungsfähigkeit und Schnelligkeit bei gleichzeitig hoher Innovationskraft aus. Eine wesentliche Voraussetzung für Innovation ist Qualifikation.“ (Dr. W. Stoll, Aufsichtsratsvorsitzender der Festo AG). Festo ist sich dieser Verantwortung bewusst und versteht sich als Lernunternehmen. Mit dem Festo Bildungsfonds wurde als Ausdruck von Corporate Social Responsibility (CSR) ein innovativer Ansatz entwickelt: die Corporate Educational Responsibility (CER®).
Stiftungen kümmern sich um gesellschaftliche Entwicklungen, schauen über den eigenen Tellerrand hinaus, fördern Eigeninitiative im Interesse des Gemeinwohls. Sie rufen nicht als erstes nach staatlicher Subventionierung und wissen sehr genau um die Notwendigkeit des effizienten Einsatzes vorhandener Ressourcen. Es sind die gleichen Werte, die den Bereich der Mikrofinanz erfolgreich machen. Der Mensch steht im Mittelpunkt und dabei befinden sich Armutsbekämpfung und finanzielle Rendite nicht im Widerspruch, sondern bedingen einander. Immer mehr Stiftungen suchen diesen Mehrwert und sehen den Zusammenhang zwischen gemeinwohlorientierter Projektarbeit und einem ebensolchen Anlageverhalten.
Nach geltendem deutschen Gemeinnützigkeitsrecht können nur Spenden an inländische steuerbefreite Körperschaften steuerlich als Sonderausgaben (§ 10b Einkommensteuergesetz - EStG) geltend gemacht werden. In den meisten europäischen Staaten ist die Rechtslage bislang ähnlich.
Wachsende Kosten, immer knapper werdende Mittel und ein enges Korsett gesetzlicher Bestimmungen stellen hohe Anforderungen an die Betriebsführung eines Krankenhauses. Einen Einblick in die zahlreichen bevorstehenden gesetzlichen Neuerungen und deren mögliche Folgen, auf die sich die Krankenhäuser dabei einstellen müssen, geben Ritter und Kurz in den Roten Seiten. Vorgestellt und diskutiert werden insbesondere die geplanten Änderungen im Umsatzsteuer- und Gemeinnützigkeitsrecht – auch vor dem Hintergrund des EG-Rechts – sowie Strukturfragen in Krankenhäusern.
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