DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2366-2913.2013.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2366-2913 |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2013 |
Veröffentlicht: | 2013-10-01 |
+++ Kommunale „Schatzkisten“ +++ Ich höre was, was du nicht hörst +++ Liken für den guten Zweck +++ Moderne Juristen aus der „German Ivy“ +++
Am 26. September 2013 wäre Berthold Beitz 100 Jahre alt geworden. An diesem Tag haben wir uns in der Villa Hügel alle gemeinsam von ihm verabschiedet, dem Jahrhundertmann, über den ein Helmut Schmidt ausruft: „Was für ein Leben!“ Wer über ihn schreiben will, kann das nur aufgrund der persönlichen Erfahrung mit ihm tun. Alle starken Worte zu seinem Gedenken wurden aus der persönlichen Begegnung heraus gesprochen oder geschrieben. Für uns in den Stiftungen war Berthold Beitz gleichzeitig als Stifterpersönlichkeit und Stiftungsmanager - auch in dieser Doppelfunktion wie in anderen Dimensionen seines Lebens (Unternehmer, Manager, Weltmann, Widerständler) - unerreichbar
Die Parteien haben in ihren Programmen zur Bundestagswahl verschiedene Schwerpunkte in der Engagementpolitik gesetzt, wie z.B. den Kampf gegen Rechtsextremismus, die Weiterentwicklung der Freiwilligendienste oder die Förderung des Sports und der Jugend. Jede Partei hat dabei ihre eigenen Vorstellungen, speziellen Themen und konkreten Projekte. Eines aber vermisst man: Eine Orientierung an dem, was für die gemeinnützigen Organisationen tatsächlich gut ist. Vielleicht findet sie nunmehr einen Weg in eine Koalitionsvereinbarung.
Wer Spender, Stifter oder Sponsoren für sein Anliegen gewinnen will, muss Überzeugungsarbeit leisten, eine emotionale Bindung zwischen dem potenziellen Förderer und der eigenen Organisation bzw. dem Projekt schaffen. Doch wie überzeugt man Menschen davon, dass sich der finanzielle Aufwand lohnt? Durch eine mitreißende Geschichte!
Endlich hat der Partner seinen längst überfälligen Projektbericht eingereicht. Im Alltagsgeschäft der Stiftung war die Abgabefrist untergegangen. Aber jetzt ist er ja da. Voller Neugier beginnt der Stiftungsmitarbeiter, den knappen Text mit den vielen Bildern durchzusehen. Je länger er liest, desto mehr muss er feststellen, dass der Text ein Projekt beschreibt, das nur wenig mit der ursprünglichen Förderintention zu tun hat.
Die Frage nach der Transparenz von Stiftungen wird immer drängender gestellt. Daher kommt auch der Rechnungslegung eine große Bedeutung zu. Da es verbindliche Rechnungslegungsvorschriften speziell für Stiftungen kaum gibt, orientieren sich viele Stiftungen an der Stellungnahme des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) zur Rechnungslegung von Stiftungen. Die aus dem Jahr 2000 stammende Stellungnahme wurde nun grundlegend überarbeitet und liegt derzeit als Entwurf ERS HFA 5 vor.
In Folge der Finanzkrise und der Niedrigzinspolitik der Notenbanken geraten viele Stiftungen in die Situation, ihre Anlagepolitik überdenken zu müssen. Rat ist schnell gefunden. Doch ist er auch tatsächlich immer gut und frei von Interessenkonflikten? Dazu der Finanzberater und Stiftungsmanager (DSA) Franz A. Böhke.
Die Bank Sarasin, bei den Stiftungen bekannt wegen der Entwicklung nachhaltiger Finanzprodukte, firmiert nach einem Eigentümerwechsel seit Juni 2013 unter dem neuen Namen J. Safra Sarasin. Deutschland-Geschäftsführer Christian Mosel und Chefökonom Jan A. Poser über Veränderung und Beständigkeit und die Besonderheiten der Kapitalanlage von Stiftungen.
Mehr als 80 % der deutschen Stiftungen fördern soziale, ökologische und andere gesellschaftlich relevante Vorhaben durch die Vergabe finanzieller Mittel an andere Organisationen. Soweit Empfänger der bereitgestellten Gelder andere Nonprofits sind, ist dies gemeinnützigkeitsrechtlich weitgehend unbedenklich. Um einen Zweck wirksam zu verwirklichen, mag jedoch mitunter auch die Finanzierung eines am Ende gewerblichen Projekts sinnvoll erscheinen - etwa die Anschubfinanzierung eines außeruniversitären Forschungsprojekts oder innovativer Kleingewerbevorhaben Behinderter.
In Zeiten knapper werdender Mittel tragen sich viele Trägervereine mit dem Wunsch, eine Stiftung zu errichten, können ihn aber wegen des fehlenden erforderlichen Stiftungskapitals nicht realisieren. Ein sog. Stiftungsverein kann hier eine Lösung herbeiführen. Schließlich sollen vor allem zusätzliche Mittel für die gemeinnützige Arbeit generiert und schlankere, effizientere Strukturen mit möglichst wenigen Entscheidungsebenen entstehen.
Die Errichtung privatrechtlicher Stiftungen durch Kommunen bzw. deren Eigengesellschaften steht in der Wissenschaft seit jeher in Streit. Die Stiftungspraxis der Gemeinden zeigte sich davon weitestgehend unbeeindruckt. Nun hat das OVG NRW mit einem neueren Urteil nachhaltig Bewegung in die Diskussion gebracht.
Einrichtungsträgerstiftungen wie das Evangelische Johannesstift stehen vor enormen Herausforderungen, wenn es um den Bau von Sozialimmobilien, z.B. für die wohnortnahe Pflege, geht. Öffentliche Mittel stehen nicht mehr bzw. nicht in dem Maße zur Verfügung, wie es notwendig wäre. Eigenmittel können nur dann verwendet werden, wenn entsprechende Rücklagen gebildet wurden.
Jede Stiftung - und sei sie noch so klein - muss verwaltet werden: Die Stiftungszwecke sind - möglichst effektiv und effizient - zu verwirklichen, gesetzliche und steuerliche Mindestanforderungen an die Rechnungslegung und Berichterstattung sind zu erfüllen, das Vermögen ist so ertragreich und sicher wie möglich anzulegen, Öffentlichkeitsarbeit und ggf. Spendenwerbung sind zu betreiben u.v.m.
Auch wenn in Nonprofits viel Engagement und Moral im Spiel ist: Das Recht bildet die Grundlagen des Handelns im Dritten Sektor. Viele Auseinandersetzungen in diesem Bereich wurden und werden allerdings einvernehmlich oder vergleichsweise beigelegt; Streitigkeiten wurden selten öffentlich ausgetragen. Doch mit dem Wachstum und der zunehmenden Bedeutung des Sektors nimmt auch die Verrechtlichung zu; Konfliktlagen werden juristisch geprüft, geklärt und fachlich diskutiert. Und damit entwickelt sich mehr und mehr eine Dogmatik des Rechts der Nonprofit- Organisationen.
Mit einem Drittel des Steueraufkommens ist die Umsatzsteuer nicht nur die „stärkste“ Steuer, sondern sie hat sich auch zu einer der schwierigsten Steuerarten entwickelt. Die Berührungspunkte gemeinnütziger Stiftungen mit dem Umsatzsteuerrecht sind vielfältig, finden allerdings nur selten die erforderliche Beachtung. Die Roten Seiten nehmen sich deshalb dieses wichtigen Themas an. In dieser Ausgabe wird zunächst die Umsatzbesteuerung der wirtschaftlichen Tätigkeiten einer steuerbegünstigten Stiftung untersucht. Ein zweiter folgt 2014.
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