DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2366-2913.2018.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2366-2913 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2018 |
Veröffentlicht: | 2018-08-13 |
+++ Abstimmen für den Publikumspreis des Deutschen Engagementpreises +++ Start frei für die Bildungs-Chancen-Lotterie +++ Online-Stiftungswoche 2018 +++ Zur Reform des Stiftungsrechts: Verpasste Chancen +++
Für den Außenstehenden scheint im Land der unbegrenzten Möglichkeiten auch in der Philanthropie alles realisierbar zu sein. Wohl nicht alles, denn die unternehmensverbundene Stiftung, wie wir sie in Deutschland und anderen Ländern Europas kennen, existiert in den USA nicht (mehr). Sie ist sogar gesetzlich verboten. Die Gründe für dieses Verbot sind eng mit der amerikanischen Geschichte verbunden.
Die in der Praxis vielfältig entstandenen Verbindungen zwischen Unternehmen und Stiftungen bekommen auch in der Schweiz immer wieder mediale Aufmerksamkeit. Sei es durch Unternehmen wie den, in wirtschaftlichen Schwierigkeiten steckenden, Touristikkonzern Kuoni und die damit verbundene Kuoni und Hugentobler-Stiftung (die über Stimmrechtsaktien 6,25 % des Kapitals hält und 25 % der Stimmrechte innehat).
40.000 SFr für ein Bildungsprojekt in Afrika, CHF 6.000 SFr für ein Projekt für Solarenergie und Klimaschutz oder 3.000 SFr für ein Projekt zur Sensibilisierung für die Brustkrebsprävention. Dies ist nur eine kleine Auswahl der unterstützten Projekte aus drei verschiedenen Fonds einer Dachstiftung. Die Liste an interessanten gemeinnützigen Projekten mit engagierten Projektleitenden könnte noch lange ergänzt werden.
„Freue mich sehr über die Wahl in den Vorstand der #Bürgerstiftung #Neukölln – das werden zwei spannende, interessante und arbeitsreiche Jahre!“, twitterte Thomas Heim am 12.12.2017. Er ist einer von vielen Männern und Frauen, die die Nachfolge im Vorstand oder Stiftungsrat einer Bürgerstiftung in den vergangen Jahren angetreten haben oder vorhaben, dies zu tun.
Menschen mit Behinderungen sind oft ausgegrenzt und erhalten v.a. in Entwicklungsländern häufig nur unzureichende Hilfe. Unternehmen können Verantwortung übernehmen und gemeinsam mit der Christoffel-Blindenmission (CBM) das Leben der Betroffenen nachhaltig verbessern. Die CBM legt allerdings großen Wert darauf, dass alle Kooperationspartner ihre ethischen Grundsätze einhalten. Wie CBM das tut, zeigt das Best Practice-Beispiel.
Nicht-Regierungsorganisationen (NGOs) sind durch ihre hohe öffentliche Präsenz dem ethischen und moralischen Handeln besonders verpflichtet. Verstärkt durch die zunehmende Digitalisierung der Medienwelt nehmen hier Krisensituationen oftmals größere Dimensionen an als bspw. bei mittelständischen Unternehmen.
„The Medici Souvenir“ (2013) des in Berlin lebenden Künstlers Elmar Hess gehört zur Werkgruppe der Medaillen im Sammlungsbestand. Mit Arbeiten von Germaine Koh, Gil Shachar, Helmut Zobl, Franziska Schwarzbach sowie Elly Baltus und Anne de Vries, die für die niederländische Art Reserve Bank Medaillen gestaltet haben, befinden sich in der Sammlung höchst differenzierte Ergebnisse eines künstlerischen Exkurses zwischen (inszenierter) angewandter und freier Kunst.
Seit mindestens fünf Jahren ist Scrum aus den meisten Softwareentwicklungsunternehmen nicht mehr wegzudenken. Warum? Weil diese und andere agile Methoden erfolgreicher funktionieren als klassische, wie z. B. die Wasserfallmethode.
Die eigenständige Wahrnehmung der Aufgaben und die Kooperation untereinander kennzeichnet die Arbeit der Stiftungen in der Genossenschaftlichen FinanzGruppe Volksbanken Raiffeisenbanken. Gleichwohl bestehen Potenziale, die Kräfte weiter zu bündeln.
Um die materiellen Lebensbedingungen benachteiligter Gruppen in Entwicklungsländern zu verbessern und die Fähigkeiten zur Lösung von bestehenden Problemen dieser Gruppen zu stärken, bietet das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) Fördermittel an.
Mittlerweile werden in Deutschland mehrere Millionen Euro p. a. durch Mikrospenden für gemeinnützige Zwecke eingenommen. Doch das Potenzial ist viel größer: Wenn bei jedem Kassenvorgang im Einzelhandel in Deutschland aufgerundet werden würde, könnten über 1 Mrd. € für gesellschaftliches Engagement mobilisiert werden. Weiteres Potential bieten ähnliche Angebote im Internet oder Dienstleistungsbereich.
Die Grundlage für die Errichtung einer rechtsfähigen Stiftung von Todes wegen bildet meist das Testament des Stifters. Die Stiftung entsteht jedoch keineswegs unmittelbar mit dem Tod des Stifters, sondern muss zunächst das behördliche Anerkennungsverfahren durchlaufen (§ 83 BGB). Mitunter können bis zur Anerkennung der Stiftung Jahre vergehen.
Die Foundation Governance zielt auf einen möglichst effektiven Schutz des Stiftungszwecks und des Stiftungsvermögens. Sie verdankt ihre Bedeutung der besonderen Schutzbedürftigkeit der Stiftung, die aus den strukturellen Schwächen der gesetzlich vorgegebenen Schutzvorkehrungen resultiert.
Die Erbschaftswelle rollt. Für steuerbegünstigte Organisationen ergeben sich dabei in verstärktem Maße zwei Herausforderungen: Zum einen werden sie noch immer zu selten als Erbinnen eingesetzt; zum anderen gehören zum Nachlass häufiger auch Unternehmen, deren Nachfolge zu Lebzeiten nicht geregelt wurde. Nicht selten schrecken Nonprofits davor zurück, solche Nachlässe anzunehmen oder anzuregen. Und dies zu Unrecht, denn sie können bei kluger Gestaltung erheblich profitieren.
Gerichtsurteile
Grundsätzliche Bedeutung; Feststellung der Gemeinnützigkeit, satzungsmäßige Voraussetzungen der Gemeinnützigkeit
Beschluss des BFH vom 7.2.2018 – V B 119/17
Verwaltungsanweisung
Spendenrechtliche Beurteilung von „Crowdfunding“ (§ 10 b EStG)
Bundesfinanzministerium (BMF) Schreiben v. 15.12.2017 – IV C 4 – S 2223/17/10001, 2017/1028173 (u. a. in BStB 2018 I S. 246) – nachfolgend als „BMF-Schreiben“ zitiert –datenbank.nwb.de/ Dokument/Anzeigen/721176/
+++ Soziale Innovationen +++ „Haus der kleinen Forscher“ wirkt +++ SKala zahlt sich aus +++ Schweizer Stiftungssektor in Zahlen +++
+++ Angelika Dinges verstärkt Vorstand der Stiftung „Haus der kleinen Forscher“ +++ Prof. Dr. Ulrike Cress neu im Vorstand der Telekom Stiftung +++
+++ Sozialkampagne geht in Runde 11 +++ Walter Wübben mit Leibniz-Medaille 2018 geehrt +++ Gerda Henkel Preis 2018 geht an Prof. Dr. Achille Mbembe +++
+++ Der Ball liegt im Feld der Stiftungen +++ Stifterreise Kirgisistan +++ 6. Stiftungsforum Kirche und Diakonie in Baden +++
Unternehmensverbundene Stiftungen sind eine von der Anzahl her kleine aber außerordentlich gewichtige Gruppierung des Stiftungssektors. Ihr Vermögen repräsentiert hierzulande wohl gut die Hälfte des gesamten deutschen Stiftungsvermögens. Während viele andere Stiftungen unter der Niedrigzinsphase leiden, profitieren die Einnahmen der unternehmensverbundenen Stiftungen in dieser Phase von der guten wirtschaftlichen Entwicklung; sie stabilisieren mit wachsenden Budgets auch das Wirken der anderen.
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