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Inhalt der Ausgabe 02/2014

DOI: https://doi.org/10.37307/j.2366-2913.2014.02
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 2366-2913
Ausgabe / Jahr: 2 / 2014
Veröffentlicht: 2014-04-01

Editorial

Langes Nachbeben

  • Magda Weger

Inhalt

Inhalt / Impressum

Kaleidoskop

Kaleidoskop

+++ Geben gibt: ab sofort nominieren! +++ Privatbank als „Social Entrepreneur“ +++ Unternehmen für Kultur +++ Lohn und Ehre in der Stiftungsführung +++

Akteure & Konzepte

Ein Charity-Dollar hat nur ein Leben, ein Social Business-Dollar viele

  • Muhammad Yunus

Kommunikation & Sponsoring

USP gesucht...

  • Stefan Nährlich

Die erste Bürgerstiftung der Welt feiert in diesem Jahr ihren 100. Geburtstag. In Deutschland gibt es Bürger­stiftungen seit 18 Jahren. Ihre Entwicklung ist auch eine Suche nach ihrem Alleinstellungsmerkmal - ihrem Unique Selling Point (USP). Was aber ist der USP der Bürgerstiftungen? Warum sollen sich potenzielle Stif­ter, Spender oder Ehrenamtliche überhaupt mit ihnen beschäftigen?

Was treibt dich an?

  • Barbara Roth

Wer sich in einer Stiftung engagiert, wird zumeist von einer starken Motivation geleitet. Je nach Indivi­duum kann sich diese innere Antriebskraft auf ganz unterschiedliche Motive, Bedürfnisse und Ziele stüt­zen und dazu führen, dass sich Menschen in ein und derselben Situation mitunter ganz unterschiedlich verhalten, ihre Motivation anders wahrnehmen und bewerten.

Organisation & Finanzen

Wo viel Licht ist, ist auch viel Schatten

  • Jens Güldner

In der anhaltenden Niedrigzinsphase können sog. Alternative Investments, die über die traditionellen Anlagen in Aktien und Anleihen hinausgehen, Chancen für eine Stabilisierung des Stiftungsportfolios bieten. Sie können einen positiven Beitrag zur Diversifikation sowie zur Optimierung der Rendite und Volatilität der Vermögensanlage leisten. Zudem bieten sie die Chance, in der Ausrichtung auf den Stiftungszweck als „Mission Investing“ eine „doppelte Dividende“ zu erzielen. Solche Möglichkeiten stehen aber noch am Anfang ihrer Entwicklung und sind in der Breite noch nicht in transparenter Form investierbar.

Sustainable Alpha, sustainable Beta

  • Jan Amrit Poser

Mit ihrer Ausrichtung auf dauerhafte Existenz und die Förderung der Allgemeinheit stellen Stiftungen den Archetypus nachhaltiger Investoren dar. Um ihre wohltätigen Zwecke heute und in ferner Zukunft verwirklichen zu können, müssen sie sowohl ihr Ver­mögen erhalten und eine laufende Rendite erzielen als auch versuchen, durch ihre Investitionen zu einer ökologisch und sozial ausgewogenen Entwicklung der Welt beizutragen. Zur Vorbereitung entsprechen­der Anlageentscheidungen reichen rein finanziell orientierte Analyseansätze daher nicht mehr aus. Es müssen Nachhaltigkeitskriterien berücksichtigt wer­den, um langfristig wirksame renditestarke Anlageoptionen zu erkennen.

Ein Weckruf (4): Quo vadis, Stifterin – quo vadis, Stifter?

  • Weckrufer

Gestaltungsoptionen für die Vermögensanlage

  • Karin Kohler
  • Jan Gengel

Recht & Steuern

Die Umschichtungsrücklage

  • Harald Spiegel

Die „Umschichtungsrücklage“ findet zunehmende Auf­merksamkeit bei der Errichtung einer Stiftung und in der Praxis ihrer Verwaltung. Sie ermöglicht die Saldie­rung von Gewinnen und Verlusten aus der Umschich­tung von Vermögen. Ihren Ausgangspunkt nahm dieses inzwischen weit verbreitete Instrument im Steuerrecht: Der Anwendungserlass zur Abgabenor­dung (AEAO) in der Fassung vom 30.12.1996 nahm erstmals Vermögen einer Körperschaft vom Gebot der zeitnahen Mittelverwendung aus, das durch Umschich­tungen entstanden ist.

Die Ewigkeitsperspektive

  • Berthold Theuffel-Werhahn

Mit Urteil vom 8.11.2013 verurteilte das OLG Olden­burg (6 U 50/13) den ehemaligen Alleinvorstand der Stiftung Johannes a Lasco Bibliothek in Emden zur Zahlung von Schadensersatz i.H.v. mehr als 450.000 €, davon 113.000 € wegen einer unzulässigen Anlage des Stiftungsvermögens in Form von Aktienankäufen und Anlagegeschäften. Aus dem Umstand, dass der Vorstand das Vermögen nicht ausschließlich mün­delsicher angelegt hatte, schlussfolgerte das Gericht eine Risikobereitschaft, die dem Grundsatz der Ver­mögenserhaltung widerspräche.

Die Änderung des Anwendungserlasses zur Gemeinnützigkeit

  • Rainer Hüttemann

Der Anwendungserlass zur Abgabenordnung (AEAO) hat gerade für den gemeinnützigen Sektor eine große Bedeutung, denn er enthält die bundesweit abge­stimmte Auffassung der Finanzverwaltung zur Anwen­dung des Gemeinnützigkeitsrechts (§§ 51-68 AO). Mit Schreiben vom 31.1.2014 (BStBl I 2014, S. 290 ff., hier S. 316-349) hat die Finanzverwaltung den AEAO an die zahlreichen Änderungen durch das Gesetz zur wei­teren Stärkung des Ehrenamts vom 21.3.2013 (BGBl I 2013, S. 566) angepasst. Der Beitrag gibt einen Über­blick über die wichtigsten Neuerungen.

Beeinträchtigen Quellensteuern eine europaweit ausgerichtete Vermögensanlage?

  • Henning Otto

Kapitalbasierte Stiftungen müssen aus dem ihnen übertragenen Vermögen ordentliche Erträge erwirt­schaften, um es durch Rücklagenbildung in seiner Leistungsfähigkeit zu erhalten, den Stiftungszweck zu erfüllen und die erforderlichen Verwaltungskos­ten zu decken. Anlagestrategie und Asset-Allocation sehen nicht selten auch Direktinvestitionen in Aktien und zinstragende Titel europäischer Emittenten oder europäische Immobilienstandorte vor. Jedoch werden in Deutschland steuerbegünstigte Stiftungen in vielen der aktuell 28 EU-Mitgliedsstaaten nicht automatisch als steuerbefreit behandelt. Insofern stellt sich das Pro­blem der Freistellung von oder der Erstattung bereits einbehaltener Quellensteuern.

Neues aus Philanthropien: Telegraph

  • Philanthropicus

Grundlagen der Stiftungspraxis

In der Beratungspraxis spielt die Frage nach der Haftung von Stiftungsorganen zum Glück nur in Einzelfällen eine Rolle. Doch wenn die Haftungsfalle zuschlägt, kann dies selbst für ehrenamtlich tätige Vorstände existenzbedrohende Folgen haben. Es lohnt daher in jedem Fall, sich rechtzeitig über die zivilrechtlichen und satzungsmäßigen Rahmenbedingungen zu informieren.

Soziale Startups fördern oder nicht?

Wenn bereits das Stiftungsgeschäft misslingt

  • Peter Krause

Bei der Vorbereitung einer Stiftungserrichtung steht regelmäßig die konkrete Satzungsausgestaltung mit der Formulierung von Zweck, Organstruktur sowie Vermögensausstattung im Fokus. Das für den Errich­tungsakt ebenso entscheidende „Stiftungsgeschäft“ spielt bei den Planungen hingegen eine meist nur untergeordnete Rolle. Eine unzureichende Vorberei­tung des Stiftungsgeschäfts kann jedoch fatale Folgen haben. Dies gilt insbesondere dann, wenn der Stifter dem kirchlichen Rechtskreis zuzuordnen ist, der für eine wirksame Stiftungserrichtung eine ausdrückli­che amtskirchliche Genehmigung verlangt. Wo diese fehlt, droht die unheilbare Nichtigkeit des Stiftungs­geschäfts.

Aktuelle Gerichtsentscheidungen und Verwaltungsanweisungen

  • Evelin Manteuffel

Bücher & Aufsätze

Im Fluss – Neues zum Recht der gemeinnützigen Organisationen

  • Christoph Mecking

Service & Aktuelles

Nachrichten & Vermischtes

Personen & Veränderungen

Preise & Auszeichnungen

Termine & Veranstaltungen

Rote Seiten

Stiftung und Umsatzsteuer (Teil II)

  • Gert Klöttschen
  • Jochen Johannes Muth
  • Katharina Krumpen
  • Volkmar Heun

Die ertragsteuerliche Befreiung gemeinnütziger Stiftungen bedeutet keineswegs ihre gleichzeitige Umsatzsteuerfreiheit. Öfter als häufig gedacht, sind Stiftungen bei ihrer Zweckverwirklichung als Unternehmer aktiv, z.B. bei Kooperationen oder der Auslagerung von Tätigkeiten. Mit der komplexen Materie befassen sich erneut die Roten Seiten. Während im 1. Teil [RS 5/2013] die Grundlagen der Umsatzbesteuerung behandelt wurden, stehen in dieser Ausgabe praxisrelevante Sachverhalte und Gestaltungsoptionen zur Vorsteuer im Fokus.

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