Mit Urteil vom 8.11.2013 verurteilte das OLG Oldenburg (6 U 50/13) den ehemaligen Alleinvorstand der Stiftung Johannes a Lasco Bibliothek in Emden zur Zahlung von Schadensersatz i.H.v. mehr als 450.000 €, davon 113.000 € wegen einer unzulässigen Anlage des Stiftungsvermögens in Form von Aktienankäufen und Anlagegeschäften. Aus dem Umstand, dass der Vorstand das Vermögen nicht ausschließlich mündelsicher angelegt hatte, schlussfolgerte das Gericht eine Risikobereitschaft, die dem Grundsatz der Vermögenserhaltung widerspräche.
| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2366-2913.2014.02.13 | 
| Lizenz: | ESV-Lizenz | 
| ISSN: | 2366-2913 | 
| Ausgabe / Jahr: | 2 / 2014 | 
| Veröffentlicht: | 2014-04-01 | 
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