Mit Urteil vom 8.11.2013 verurteilte das OLG Oldenburg (6 U 50/13) den ehemaligen Alleinvorstand der Stiftung Johannes a Lasco Bibliothek in Emden zur Zahlung von Schadensersatz i.H.v. mehr als 450.000 €, davon 113.000 € wegen einer unzulässigen Anlage des Stiftungsvermögens in Form von Aktienankäufen und Anlagegeschäften. Aus dem Umstand, dass der Vorstand das Vermögen nicht ausschließlich mündelsicher angelegt hatte, schlussfolgerte das Gericht eine Risikobereitschaft, die dem Grundsatz der Vermögenserhaltung widerspräche.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2366-2913.2014.02.13 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2366-2913 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2014 |
Veröffentlicht: | 2014-04-01 |
Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und
Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum
anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten
Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte
statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut
nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Notwendige | Komfort | Statistik
Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen: