DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2366-2913.2008.01 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2366-2913 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2008 |
Veröffentlicht: | 2008-02-01 |
Als die Alliierten einige Jahre nach dem Ende des Kalten Krieges die ehemalige Frontstadt verließen, initiierten Berlins Abgeordnete eine Stiftung als Antwort auf die schwierige Frage, wie künftig das gute Verhältnis zu den USA nachhaltig bewahrt und Dankbarkeit gezeigt werden könne. Die Stiftung wurde nach dem früheren alliierten Kontrollpunkt in der Mitte der Stadt benannt, der in besonderer Weise als Symbol für die enge Verbindung Berlins zu seiner früheren Schutzmacht stand. Der Name Checkpoint Charlie Stiftung (CCS) verweist auf ihre Aufgabe, einerseits das deutsch-amerikanische Verhältnis am Standort Berlin immer wieder neu zu definieren, andererseits lang gewachsene Traditionen und menschliche Beziehungen zu pflegen.
Es gibt Menschen, die einen Raum betreten und ihn sofort mit ihrer Präsenz ausfüllen. Irgendetwas an ihnen ist raumgreifend, ihre Stimme, ihre Gestik, ihre Erscheinung. Und es gibt jene eher Stillen, Ruhigen, die nicht auf den ersten Blick auffallen und auch nicht auffallen wollen, denn sie wollen erst selbst hinsehen, sich erst selbst ein Urteil bilden, erst prüfen, nachdenken - dann aber durchaus präsent sein, nicht dominant, nicht bevormundend, sondern eher behutsam begleitend oder auch helfend. Zu diesen eher Stillen gehört zweifellos die Stifterin Hedwig Dürr. „Ich beobachte gern“, sagt sie. „Und meine Beobachtungen müssen gären und wachsen.“
In der Literatur wird üblicherweise zwischen operativer und fördernder Tätigkeit von Stiftungen unterschieden. Die Robert Bosch Stiftung verfolgt in erster Linie einen praxisorientierten Förderansatz. Dieser Ansatz ist durch das aktive Aufgreifen von gesellschaftlichen Fragestellungen, die aus dem jeweiligen Praxisfeld formuliert werden, gekennzeichnet und über viele Jahre der Stiftungstätigkeit zu einem charakteristischen Merkmal der Förderung gereift.
Wenn Kanzlerin Angela Merkel mit Bill Gates über die Gelingensbedingungen für die Integration von Migranten spricht und Innenminister Wolfgang Schäuble mit George Soros über die „Visions of an Integrated Society“ diskutiert, dann ist das zuallererst ein Zeichen: Das gesellschaftspolitisch zentrale Thema der Integration von Migranten ist auf der Agenda von Politik und Gesellschaft angekommen.
Die Herzogin Anna Amalia Bibliothek ist das Forschungszentrum für die europäische Kultur- und Literaturgeschichte um 1800 schlechthin. Ihr Profil ist durch das Bildungskonzept der deutschen Klassik am stärksten geprägt. Sie bewahrt literarische Zeugnisse vom 9. bis zum 21. Jahrhundert auf, aber ihre Sammlungen aus dem Zeitraum 1750 bis 1850 sind besonders dicht. Insgesamt stehen mehr als 900.000 Bücher sowie verschiedene Sondersammlungen an Handschriften und Landkarten zur Verfügung. Im Herbst 2004 wurde sie von einem verheerenden Brand getroffen.
Vor zehn Jahren war ich Bereichsleiter Information und Kommunikation der Bertelsmann Stiftung. Wir betrieben eine ziemlich professionelle Öffentlichkeitsarbeit mit dem klaren Ziel, die Reformanliegen der Stiftung bekannt zu machen. Es war uns klar, dass die in der Stiftung entwickelten Reformprojekte nur dann etwas bewirken konnten, wenn sie auch zum öffentlichen Thema würden. Das Ziel einer gesellschaftlich innovativen Projektarbeit und die diesem Ziel dienende Verbindung von Projektarbeit und Öffentlichkeitsarbeit waren damals in der deutschen „Stiftungswelt“ noch nicht sehr verbreitet.
Im Jahre 2002 gründete ich mit dem Preisgeld für den Deutschen Umweltpreis die Stiftung viamedica - Stiftung für eine gesunde Medizin. Schon bei der Gründung war klar, dass die Mittel aus der Vermögensanlage nicht ausreichen würden, um die weit gespannten Aufgaben zu erfüllen. Daher gestalteten wir die Stiftungsziele in einer Weise, die eine möglichst große Akzeptanz in der Gesellschaft und bei potenziellen Spendern und Sponsoren erwarten ließ. Zwei Fragen standen im Vordergrund der Überlegungen: Wie findet man Sponsoren und Spender? Was ist die Vision der Stiftung?
Durch das Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements vom 20.10.2007 sind Steuerbegünstigungen für Spender, Stifter und ehrenamtlich Tätige erweitert worden. Ziel des Gesetzes ist es, altruistisches Verhalten zu fördern, indem „Hilfen für Helfer“ geleistet werden sollen. Ob dies gelungen ist, lässt sich nur bewerten, wenn Klarheit über die Motive altruistisch handelnder Menschen herrscht. Wäre etwa die im Gesetzgebungsverfahren wieder fallengelassene Einführung eines Abzugsbetrags von der Steuerschuld für jede Stunde ehrenamtlicher Tätigkeit eine sinnvolle Unterstützung von Zeitspenden oder verfehlt eine derartige staatliche Gegenleistung ihre Wirkung?
Rückwirkend zum 01.01.2007 gelten neue steuerliche Rahmenbedingungen für den Spendenabzug. Durch die Vereinheitlichung der begünstigten Zwecke ist das Spendenrecht wesentlich vereinfacht worden. Dies entlastet vor allem die Empfängereinrichtungen. Gleichzeitig sind die Höchstgrenzen für die Abziehbarkeit von Spenden - insbesondere an Stiftungen - deutlich angehoben worden. Damit wird bürgerschaftliches Engagement steuerlich noch besser honoriert. Bezieher von Kapitaleinkünften müssen allerdings ab 01.01.2009 die Auswirkungen der Abgeltungsteuer beachten.
Schon kurz nach der Verabschiedung des Reformgesetzes „zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements“ (BGBl. 2007 I, S. 2332), das vielfältige Verbesserungen im Bereich des Spendenabzugs mit sich bringt, wurden dessen positive Wirkungen durch die parallel verabschiedete Unternehmensteuerreform in Medien und Fachwelt wieder in Frage gestellt.
Das Umwandlungssteuergesetz (UmwStG) ist durch das Gesetz über steuerliche Begleitmaßnahmen zur Einführung der Europäischen Gesellschaft und zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften (SEStEG) vom 07.12.2006 neu gefasst worden. Es gilt weiterhin für die Umwandlungsarten i.S. des Umwandlungsgesetzes (UmwG) und nunmehr auch für „vergleichbare ausländische Vorgänge“ (§ 1 Abs. 1, 3 UmwStG). Einbringungen von Betriebsvermögen durch Einzelrechtsnachfolge in Kapital- oder Personengesellschaften sowie der Anteilstausch gehören ebenfalls zum Anwendungsbereich (§ 1 Abs. 3 Nr. 4 und 5 UmwStG). Für die Einbringungen in Kapitalgesellschaften gilt dabei ein neues gesetzliches Konzept.
Um den Jahreswechsel 2007/2008 haben sich zwangsläufig die meisten gewerblichen Gesellschaften erstmals mit der Verpflichtung zur Offenlegung des Jahresabschlusses 2006 im Internet (also für jedermann) befasst. Nur gute 20 Jahre hat es gedauert von der Einführung allgemein verbindlicher Bilanzierungsstandards durch das Bilanzrichtliniengesetz in das Handelsgesetzbuch Ende 1985 bis zur obligatorischen Offenlegung der Jahresabschlüsse im Internet. Und bei den Stiftungen?
„Stiftungen erleben eine Renaissance“ titelte die Frankfurter Allgemeine Zeitung am 27.12.2007 über das, was Medien weniger gewandt als „Stiftungsboom“ bezeichnen. Tatsächlich sind die ca. 1.000 Stiftungen, die 2007 ins Leben gerufen wurden, auch dann ein beachtlicher Fortschritt der deutschen Stiftungskultur, wenn man in Betracht zieht, dass darunter viele kleine, gerade mit dem Mindestvermögen von etwa 50.000 € ausgestattete Stiftungen sind. Das soll die kleineren Stiftungen keineswegs abwerten, sind sie doch das lebendige Beispiel dafür, dass die Freude am Stiften nicht nur ein Privileg der Reichen ist.
Für viele Vorstände von Nonprofits haben sich Aufgabenumfang und Managementanforderungen in den vergangenen Jahren enorm verändert. Insbesondere seit der Einführung des Gesetzes zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KontraG) hat auch im Nonprofit-Sektor die Sensibilität für die Bedeutung von Regelungen bei der Wahrnehmung der Kernaufgaben von Vorstand und Geschäftsführung zugenommen; die Diskussion über ihre konkrete Ausgestaltung ist zum Dauerthema geworden. „Corporate Governance“ ist in den großen Wohlfahrtsverbänden an die Spitze der Aufmerksamkeitsskala gerutscht, allerdings kann der eine oder andere mittlerweile den Begriff schon nicht mehr hören.
Im Frühjahr 2007 wurde an der Fachhochschule für Technik und Wirtschaft (FHTW) Berlin in Kooperation mit dem Institut für Stiftungsberatung die erste wissenschaftlich fundierte Erhebung zu Vergütungsstrukturen in gemeinnützigen Stiftungen in Deutschland durchgeführt. In die schriftliche Umfrage wurden rechtsfähige Stiftungen des bürgerlichen und öffentlichen Rechts sowie Stiftungsvereine und Stiftungsgesellschaften einbezogen. Am 29. Januar 2008 wurde die Studie der Öffentlichkeit vorgestellt. Sie enthält die Auswertung von Angaben zu 2.057 haupt- und ehrenamtlichen Führungskräften in 517 Stiftungen. Wesentliche Ergebnisse sind hier zusammengefasst.
Das Unternehmen Henkel versteht sich als „Good Corporate Citizen“: Gesellschaftliche Verantwortung und gesellschaftliches Engagement sind seit den Tagen von Firmengründer Fritz Henkel fest in der Unternehmenskultur und den Werten des Unternehmens verankert. Ökonomische, ökologische und gesellschaftliche Anforderungen werden in den Entscheidungen der Firma berücksichtigt. Der Anspruch, verantwortlich zu handeln, betrifft alle Aktivitäten des Unternehmens und damit die gesamte Wertschöpfungskette von den Rohstoffen über Produktion und Logistik bis hin zur Anwendung und Entsorgung. Gesellschaftliche Verantwortung weist aber auch über die unmittelbare Geschäftstätigkeit hinaus.
Zahlreiche Unternehmen in Deutschland unterstützen gesellschaftliche Anliegen durch Sponsoring, Spenden oder über eigens eingerichtete Stiftungen. Dieses gesellschaftliche Engagement ist ein Teil der so genannten Corporate Social Responsibility, der Integration sozialer, kultureller und Umweltbelange in die Unternehmensstrategie. Gesellschaftliches Engagement ist dabei mehr als nur mäzenatisches Fördern. Über die Unterstützung durch finanzielle Mittel hinaus umfasst es auch das Engagement in den Unternehmen oder von Mitarbeitern der Unternehmen und eine Implementierung in die Unternehmensphilosophie.
Zahl und Finanzkraft von Stiftungen haben sich in den letzten zehn Jahren vervielfacht. Auch in der internationalen humanitären Arbeit sind Stiftungen heute wichtige und gern gesehene Partner. Die Vielfalt der Akteure stößt allerdings in der öffentlichen Wahrnehmung auf kritische Fragen zu Vertrauenswürdigkeit, Nachhaltigkeit, Kopperationsbereitschaft und Effizienz des Beitrags der Stiftungen in der humanitären Hilfe und internationalen Entwicklungszusammenarbeit.
Mitte der 1990er Jahre erfuhr der seit 1950 zu beobachtende langsame, aber stetige Aufwärtstrend bei der Anzahl von Stiftungserrichtungen einen deutlichen Schub, der sich in den Folgejahren noch weiter verstärken sollte. Etwa zeitgleich wuchsen nach und nach das bis dahin kaum vorhandene Interesse der Öffentlichkeit am Thema „Stiftung“ und „Bürgerschaftliches Engagement“ wie auch die Erkenntnis, dass es zur „legitimierten“ Übernahme gesellschaftlicher Verantwortung nicht ausreicht, (irgend-)etwas irgendwie für die Allgemeinheit zu tun, sondern dass auch hier Effektivität und Wirtschaftlichkeit anzustreben sind – und dies wiederum Kompetenz und Professionalität voraussetzt.
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