Rückwirkend zum 01.01.2007 gelten neue steuerliche Rahmenbedingungen für den Spendenabzug. Durch die Vereinheitlichung der begünstigten Zwecke ist das Spendenrecht wesentlich vereinfacht worden. Dies entlastet vor allem die Empfängereinrichtungen. Gleichzeitig sind die Höchstgrenzen für die Abziehbarkeit von Spenden - insbesondere an Stiftungen - deutlich angehoben worden. Damit wird bürgerschaftliches Engagement steuerlich noch besser honoriert. Bezieher von Kapitaleinkünften müssen allerdings ab 01.01.2009 die Auswirkungen der Abgeltungsteuer beachten.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2366-2913.2008.01.13 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2366-2913 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2008 |
Veröffentlicht: | 2008-02-01 |
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