DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2366-2913.2014.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2366-2913 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2014 |
Veröffentlicht: | 2014-06-01 |
+++ Zinsspenden für Sozialprojekte +++ Online Fundraising Studie 2014 +++ Kooperationen bilden – Synergien nutzen +++ Endlich gemeinnützige Stiftungen! +++
Die Sparkasse Freiburg-Nördlicher Breisgau hat seit 1987 vier Stiftungen errichtet, die zahlreiche Projekte des Sozial- und Gemeinwesens in der Region fördern. Als geschäftsführendes Vorstandsmitglied ist Albert Schultis u.a. für die Betreuung von Stiftern verantwortlich.
Gut ein Jahr ist vergangen, seit die Frankfurter Bürgerstiftung im Holzhausenschlösschen ihren Stiftungszweck erweitert hat. Mit verschiedenen Projekten nimmt die Stiftung ihren umfangreicheren Aktionsbereich bereits wahr.
Grüß Gott alle zusammen! Ich hoffe, es geht gut. Auch das Grundgesetz gelesen, worum ich im vorigen Weckruf gebeten hatte? Oh, da heben einige die Hand, danke!
Sich für das Gemeinwohl zu engagieren, ist heutzutage für große Unternehmen selbstverständlich. Auch die Deutsche Telekom sieht sich in der Verantwortung, ihren Beitrag zu einer nachhaltigen Entwicklung von Umwelt, Wirtschaft und Gesellschaft zu leisten.
Im gemeinnützigen Bereich spielt Transparenz eine wichtige Rolle, denn nur so können Spender und soziale Investoren nachvollziehen, was mit ihrer finanziellen Unterstützung bewirkt wurde und potenzielle Förderer rational entscheiden, wo ihr Geld am besten angelegt ist. Eine wirkungsorientierte und gut nachvollziehbare Berichterstattung ist damit ein wichtiges Instrument der Spenderbindung und -gewinnung.
Rund 23 Mio. Menschen setzen sich in Deutschland freiwillig und unentgeltlich für das Gemeinwohl ein. Der Deutsche Engagementpreis macht dieses ideenreiche und wirkungsvolle Engagement sichtbar. Er ehrt seit nunmehr sechs Jahren Menschen, Projekte und Initiativen in den Kategorien Dritter Sektor, Einzelperson, Wirtschaft, Politik und Verwaltung; Schwerpunktkategorie 2014 ist das „Miteinander der Generationen“. Noch ist bis zum 1. Juli Zeit, Nominierungen für den Deutschen Engagementpreis 2014 einzureichen.
Statistisch gesehen haben Jugendliche heute so gute Chancen wie noch nie, eine Ausbildungsstelle zu bekommen. Dennoch schaffen v.a. Schülerinnen und Schüler mit Hauptschulabschluss den Einstieg in die Arbeitswelt oft nicht: 47 % von ihnen finden keinen Ausbildungsplatz und geraten in das staatliche Übergangssystem. Ein Viertel der Lehrlinge bricht die Ausbildung wieder ab, die meisten davon bereits im ersten Ausbildungsjahr. Gleichzeitig bleiben viele Lehrstellen unbesetzt. Die gestiegenen Anforderungen in der Berufswelt zwingen die Betriebe dazu, noch mehr Wert auf die Qualifikationen der Auszubildenden zu legen.
Junge arbeitslose Migranten und akademische High Potentials erarbeiten im Social Impact Lab Frankfurt ihre Business-Pläne, unterstützt durch Expertenrat bei Unternehmensorganisation, -finanzierung und -marketing. Die einen wollen sich aus der Arbeitslosigkeit befreien, die anderen die Welt verbessern. Diese ungewöhnliche und kreative Nachbarschaft ermöglicht die Förderung durch zwei Stiftungen, die sich in ihrer Zusammenarbeit optimal ergänzen.
Immer mehr Ansätze von Sozialunternehmern scheitern, weil sie zwar Gutes tun wollen, dieses aber nicht gut machen. Viel zu häufig werden die Programme den eigenen Ansprüchen an Nachhaltigkeit und Erfolg nicht gerecht. Eine fatale Missdeutung des sozialen Marktes scheint hierfür die Ursache zu sein.
Die Kooperation von steuerbegünstigten Körperschaften ist aus sachlichen oder finanziellen Gründen oft sinnvoll. Sie kann absichtlich als Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) gestaltet sein oder unabsichtlich eine solche darstellen. Eine GbR kann nicht gemeinnützig sein. Es entfallen die Vergünstigungen des steuerlichen Gemeinnützigkeitsrechts und es drohen erhebliche steuerliche Nachteile für die Kooperationspartner.
Die Entscheidung des Oberlandesgerichts Oldenburg vom 8.1.2013 (6 U 50/13) ist bislang hauptsächlich unter dem Aspekt zulässiger Anlagegeschäfte und des angemessenen Chance-Risiko-Verhältnisses wahrgenommen worden. Das Gericht hat indes darüber hinaus einige grundlegende Überlegungen zur Entlastung des Vorstands sowie zum Mitverschulden des Kuratoriums einer Stiftung angestellt. Bei näherer Betrachtung lassen sie jedoch mehr Fragen offen, als sie klären. Es bleibt zu hoffen, dass der Bundesgerichtshof, die Revision annimmt (III ZR 509/13), um in diesen Punkten Klarheit zu schaffen.
Wer eine Stiftung führt, der führt auch Menschen. Neben den Angestellten in größeren Stiftungen sind vielfach ehrenamtlich Engagierte aktiv. Auch externe Projektpartner sollten sehr bewusst und professionell geführt werden, damit die gemeinsamen Ziele zum Wohle und zur Zufriedenheit aller Beteiligten erreicht werden.
Mit „Compliance“ verbindet man heute die Verantwortung zur Einhaltung gesetzlicher und regulatorischer Standards in Unternehmen, i.w.S. die Sicherstellung der regelkonformen Erreichung der Corporate Governance. Die Roten Seiten befassen sich mit den Möglichkeiten von Compliance auch im Nonprofit-Bereich. Kodizes wie etwa die „Grundsätze Guter Stiftungspraxis“ zeigen, dass der Gedanke kontrollierten Handelns sich auch im Dritten Sektor ausbreitet. Auch neuere Haftungsfälle unterstreichen die Bedeutung eines Compliance-Management-Systems.
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