DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2366-2913.2021.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2366-2913 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2021 |
Veröffentlicht: | 2021-08-09 |
+++ Innovationsförderung: Pioniere und Visionäre gesucht +++ Fördermöglichkeiten für Forschungsvorhaben +++ Gesetzgebungslawine +++ Nachhaltiges Finanzsystem: Neue EU-Vorschläge +++
Zum Beginn dieses Jahres, in dem wir lernen, uns dauerhaft auf den Umgang mit Unsicherheit einzustellen, hatte ich für unsere Stiftung ein einfaches Jahresmotto vorgeschlagen: „Unverdrossen!“. Es hat mich überrascht, wie stark der Zuspruch war.
Obwohl sich die Schweiz durch ihre vielfältige Sprachenkultur auszeichnet und in der Präambel Ihrer Bundesverfassung sogar die Vielfalt in der Einheit erwähnt, hat sich dieser Grundsatz de facto noch nicht auf die Zusammensetzung ihrer Stiftungsräte ausgewirkt. In der vorliegenden «Tour d’Horizon» soll aufgezeigt werden, wie es um die Diversitätsdebatte in den Schweizer Stiftungsräten steht und wie die Schweizer Stiftungen damit umgehen. Dies soll anhand von Zahlen aus dem Schweizer Stiftungsreport 2021, einer Umfrage des Centre for Philanthropy der Universität Genf (GCP) sowie aus der Neuauflage des Swiss Foundation Code 2021 belegt werden.
Kooperationsformate können im Stiftungssektor Synergien erzeugen, die sonst kaum denkbar wären. Die Berliner Stiftungswoche zeigt bereits seit 2010, wie große und kleine Stiftungen sowie die unterschiedlichsten Zielgruppen zusammengeführt und vernetzt werden können. Wie dies Jahr für Jahr gelingt, erläutert Janka Haverbeck, Sprecherin der Stiftungswoche, im Interview.
Social Media wird immer vielfältiger: Wo also sollten Organisationen vertreten sein, um ihre sozialen Ziele erfolgreich zu kommunizieren? Eine neue Social-Media-Studie analysiert dafür 52 soziale Organisationen – darunter Stiftungen, NGOs, Gewerkschaften und Glaubensorganisationen. Im vorherigen Heft wurden die ersten Kapitel (Teil A) der Studienergebnisse vorgestellt. Über den Status Quo und Grundfragen der Strategieentwicklung hinaus wird nun, in Teil B, ein eigens entwickeltes Webtool vorgestellt, das individuell die relevantesten Social-Media-Kanäle empfiehlt: den Kanal-O-Mat auf www.kanal-o-mat.de. Schließlich wird erläutert, wie durch dieses Tool in Kombination mit strategischen Prototypen ein abgestimmter Kanalmix für die eigene Organisation erstellt werden kann.
Dass es bei der diversen Zusammensetzung des Personals in vielen Stiftungen noch Luft nach oben gibt, dürfte viele Leser und Leserinnen nicht überraschen. So ergab eine kleine, nicht repräsentative Umfrage der Initiative #VertrauenMachtWirkung aus dem vergangenen Jahr, dass z. B. nur 1,5 % der Mitarbeiter aus 20 Stiftungen People of Color sind und nur 0,6 % eine sichtbare Behinderung haben. Tipps, wie Stiftungen wirksam Diversität nicht nur in ihrer Stiftungsarbeit fördern können, sondern auch in ihren eigenen Reihen, hat die Initiative #VertrauenMachtWirkung in ihrer zweiten Handreichung #DiversitätMachtWirkung zusammengestellt.
Das strategische Partnerschaftsmanagement von Fördervereinen ist ein wichtiger Baustein eines breit gefächerten und gut ausgebauten Fundraising-Konzepts. Neun solcher Fördervereine flankieren die Stiftung St. Franziskus, eine gemeinnützige kirchliche Stiftung öffentlichen Rechts mit Sitz in Heiligenbronn/Schramberg. Die Stiftung leistet aktive Unterstützung vor allem in den Bereichen der Jugendhilfe, der Behindertenhilfe und der Altenpflege. Ihr strategisches Partnerschaftsmanagement wurde im Rahmen einer qualitativen Studie an der IST-Hochschule für Management in Düsseldorf als Beispiel untersucht.
Jana (24) macht eine Ausbildung im Bereich Floristik in Salzburg, Myriam (18) hat gerade einige Zeit als Freiwillige im Ausland verbracht und wird bald ein Studium in Wien beginnen, Marwa (21) ist seit einigen Jahren in Kärnten und hat gerade den Pflichtschulabschlusskurs erfolgreich geschafft, Finja (16) geht ins Gymnasium in Tirol: Gemeinsam mit acht anderen jungen Frauen mit ganz unterschiedlichen Geschichten und Lebenswegen engagieren sie sich beim Mädchenbeirat der Hil-Foundation. Denn wer könnte besser darüber entscheiden, welche Projekte Mädchen stark machen, als junge Frauen selbst?
Mit der im Hochdruckverfahren auf Polyester ausgeführten Collage des Dresdner Künstlers, Architekten und Hochschullehrers Jürgen Schieferdecker befindet sich in der Sammlung Haupt eine – nicht nur in drucktechnischer Hinsicht – außergewöhnliche Arbeit.
Die EU verfolgt immer nachdrücklicher das Ziel, Europa in eine Epoche der Nachhaltigkeit zu führen; hierfür wurden mit dem am 14.7.2021 verabschiedeten Programm „Fit for 55“ die langfristig-strategischen Bahnen zementiert. Für das finanzielle Stiftungsmanagement sind insbesondere die begleitenden Initiativen von Bedeutung, in bzw. für Europa einen führenden nachhaltigen Finanzmarkt (auch Sustainable Finance genannt) zu entwickeln. Nachfolgend werden aktuelle Akzente vorgestellt, die die Erreichung der drei übergeordneten Ziele des EU-Aktionsplans „Finanzierung nachhaltigen Wachstums“ beherrschen: Kapitalflüsse in Richtung Nachhaltigkeit lenken – Finanzielle Risiken bewältigen – Transparenz und Langfristigkeit fördern.
Der Unterausschuss „Bürgerschaftliches Engagement“ des Deutschen Bundestags hat im Juni den Bericht über seine Tätigkeit in der 19. Wahlperiode an den Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend übergeben. Die Mitglieder des Unterausschusses fordern, in der nächsten Wahlperiode einen ordentlichen, vollwertigen Ausschuss für den Politikbereich bürgerschaftliches Engagement, Ehrenamt, Partizipation und Zivilgesellschaft einzusetzen. Dies sei notwendig, „um endlich mehr konkret bewegen zu können“. Und weiter heißt es in dem Bericht: „Viel zu oft sind bei Gesetzesvorhaben wichtige Aspekte des bürgerschaftlichen Engagements im parlamentarischen Verfahren gar nicht thematisiert oder nur eher beiläufig erörtert worden.“
Erbe kann nur eine Person sein, die „zur Zeit des Erbfalls lebt“ (§ 1923 Abs. 1 BGB). Zur Entstehung einer rechtsfähigen Stiftung sind das Stiftungsgeschäft und deren Anerkennung durch die zuständige Aufsichtsbehörde erforderlich (§ 80 Abs. 1 Satz 1 BGB). Das Stiftungsgeschäft kann auch in einer letztwilligen Verfügung, also einem Testament oder Erbvertrag, enthalten sein (§ 83 Satz 1 BGB). Der Stifter kann eine Stiftung folglich testamentarisch errichten. Eine solche Stiftung von Todes wegen ist aber mit Eintritt des Erbfalls nicht existent, denn die staatliche Anerkennung steht ja noch aus. Um dieses Problem der Zeitversetzung zu lösen, hat der Gesetzgeber in § 84 BGB knapp bestimmt: „Wird die Stiftung erst nach dem Tode des Stifters als rechtsfähig anerkannt, so gilt sie für die Zuwendungen des Stifters als schon vor dessen Tod entstanden.“ Trotz dieser eindeutigen Rückwirkungsfiktion hat die Errichtung einer Stiftung von Todes wegen besondere Tücken. Davon zeugen die Praxis der Anwälte vom LEGATUR und einige Gerichtsentscheidungen aus letzter Zeit.
Nachdem der Bundestag am 24.6.2021 – dem letzten Sitzungstag der Legislaturperiode – das Gesetz zur Vereinheitlichung des Stiftungsrechts beschlossen hat, hat am darauffolgenden Tag auch der Bundesrat seine Zustimmung erteilt. Der Bundestag war der vorangegangenen Empfehlung des Rechtsausschusses gefolgt, mit der wichtige Konkretisierungen und Änderungen des Regierungsentwurfs vom 31.3.2021 umgesetzt wurden.
Gerichtsurteile
Sachspenden von Unternehmen: Bemessungsgrundlage
BMF vom 18.3.2021 – III C 2 – S 7109/19/10002:001
(BStBl 2021 I S. 384; s. u. www.bundesfinanzministerium.de)
Ausschließlichkeitsgebot bei Unternehmensstiftungen
BFH, Beschluss vom 4.3.2020 – I B 57/18
(Vorinstanz: FG Hessen vom 17.8.2018 – 4 V 1131/17, s. u. BeckRS)
+++ Unverdrossen: Aktivitäten der Stiftung Polytechnische Gesellschaft +++ Gendersternchen als Diskriminierung? +++ Ethik und Nachhaltigkeit in der Digitalisierung +++ Corona-Pandemie: Steuerfreie NPO-Leistungen gem. § 4 Nr. 18 UStG +++ Zuwendungen an gemeinnützige Tochtergesellschaft als Spenden +++ Sorgfaltspflichten in Lieferketten +++ Wirtschaftliche Zuordnung bei einer ausländischen Familienstiftung +++
+++ Neue Mitglieder im Senat der DFG +++ Wechsel im Vorsitz der DATEV-Stiftung Zukunft +++
+++ Juliane Diller erhält Bundesverdienstkreuz +++ Wasser-Ressourcenpreis 2021 geht an Harald Kunstmann +++
+++ Eine Woche Stiftungskongress – dafür aber erstmals digital +++ 9. BB-Fachkonferenz „Stiftungen“ +++ 27. NPO-Kongress: Sinn geben und Nachhaltigkeit sichern +++
Über 29 Mio. Menschen engagieren sich in Deutschland ehrenamtlich. Dabei hat ihr Einsatz viele Gesichter: Manche löschen Feuer und helfen bei Überschwemmungen, andere schützen die Natur oder kümmern sich um Tiere in Not. Wieder andere übernehmen Aufgaben in Sportvereinen, kümmern sich um Menschen mit Beeinträchtigungen oder sorgen tagtäglich dafür, dass das kulturelle Leben in ihrer Kommune lebendig bleibt. Gemeinsam leisten sie einen wichtigen Beitrag für den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Ihr Engagement ist unerlässlich für individuelle Teilhabe, gesellschaftliche Integration, Wohlstand, das kulturelle Leben, stabile demokratische Strukturen und soziale Bindungen.
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