DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2366-2913.2012.01 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2366-2913 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2012 |
Veröffentlicht: | 2012-02-01 |
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Dr. Veronica Carstens, Gattin des ehemaligen Bundespräsidenten Prof. Karl Carstens, ist im Alter von 88 Jahren in Bonn gestorben. Sie starb friedlich im Kreise ihrer engsten Weggefährten am 25.1.2012. Mit der Gründung der Karl und Veronica Carstens-Stiftung und der Patientenorganisation „Natur und Medizin e.V.“ in den Jahren 1982 / 83 hatte das Ehepaar Carstens den Grundstein für die wissenschaftliche Durchdringung von Naturheilkunde und Homöopathie gelegt. Die Carstens-Stiftung ist heute die wichtigste Förderinstitution für Komplementärmedizin in Europa. Sie fördert u.a. klinische Forschungsprojekte und den medizinischwissenschaftlichen Nachwuchs.
Die Generation in der dritten Lebensphase noch weit mehr für das bürgerschaftliche Engagement zu motivieren, wird eine wichtige Aufgabe der zukünftigen Seniorenpolitik sein. Dazu müssen anspruchsvolle, die Menschen fordernde Projekte aufgelegt werden. Generationsübergreifende Ansätze sind besonders wichtig, um die Solidarität in der Gesellschaft zu stärken und die mit gegenseitigen Vorurteilen behafteten Bilder zu berichtigen. Der Bundesverband Seniorpartner in School e.V. will eine solche Projektidee bundesweit verbreiten und die Generationen davon überzeugen, dass sie durch ihre Beteiligung nur profitieren können.
Die Kulturförderung beginnt bekanntlich mit Gaius Maecanas, dessen Name zum Synonym für die private Kulturförderung wurde. Des Maecenas Gunst galt der Dichtkunst und den jungen Dichtern seiner Zeit, wie Horaz und Vergil, die sich mit lyrischer Schmeichelei für die von ihm geleistete Unterstützung revanchierten. Die Mäzene von heute scheinen dagegen mehr an den Bildenden Künsten und der Musik interessiert zu sein als an der zeitgenössischen Literatur. Während Museen, Ausstellungen und Konzerte zu den Favoriten privater Kulturförderung gehören, gelingt es literarischen Institutionen oftmals nicht, selbst kleinere Summen für ihre Vorhaben zu beschaffen.
Ende November 2011 hoben das Ensemble Modern und das hr-Sinfonieorchester in Frankfurt am Main die zweitägige Biennale für Moderne Musik „cresc...“ aus der Taufe; der rege Medien- und Publikumszuspruch prophezeit eine großartige Zukunft. Die Initiatoren wurden unterstützt vom Kulturfonds Frankfurt Rhein-Main und der Allianz Kulturstiftung. Diese haben im Rahmen ihres Internationalen Kompositionsseminars mit dem Ensemble Modern acht junge Komponisten mit Uraufführungen für „cresc...“ beauftragt. Seit 2004 nahmen bereits rund 40 Komponisten aus 18 Ländern an diesem einzigartigen Professionalisierungsprogramm teil, geleitet u.a. von Stefan Asbury, George Benjamin, Helmut Lachenmann, Johannes Kalitzke.
Die Mitarbeiter von Stiftungen geraten zunehmend ins Blickfeld: als strategischer Erfolgsfaktor bei der Zweckerfüllung und als „Human-Vermögen“, das es optimal zu fördern und zu nutzen gilt. Bis vor wenigen Jahren war Personalentwicklung für Stiftungen kaum ein Thema und beschränkte sich im Wesentlichen auf die klassische Fort- und Weiterbildung. Mittlerweile hat sie an Bedeutung gewonnen. Für Stiftungen ist Personalentwicklung eine Investition in ihr Personal; von den Mitarbeitern wird sie als Anerkennung und Ermöglichung persönlicher Weiterentwicklung verstanden und eingefordert. Dem Coaching wird in diesem Zusammenhang bislang wenig Aufmerksamkeit gewidmet.
Viele Aufgaben werden in unserer Gesellschaft von gemeinnützigen Organisationen getragen. Sie leisten damit einen wesentlichen Beitrag zum sozialen Zusammenhalt und benötigen hierfür Unterstützung aus der Gesellschaft. Ihre Arbeit wird durchschnittlich zu zwei Dritteln aus öffentlichen Mitteln finanziert. Ein Drittel der notwendigen Mittel erwirtschaften sie durch wirtschaftliche Aktivitäten, Mitgliedsbeiträge oder Förderungen. Die finanzielle Unterstützung durch Privatpersonen, Unternehmen und Stiftungen gewinnt aber zunehmend an Bedeutung für den Dritten Sektor.
Überlegungen zur Errichtung selbstständiger, meist gemeinnütziger Stiftungen sind populär. Sie werden zu Lebzeiten des Stifters verwirklicht oder finden Eingang in die Nachlassgestaltung. Solche Stiftungen sollen die sozialen, karitativen, umweltschützenden oder sonstigen Interessen und Ziele des Vermögensinhabers verwirklichen und auch nach seinem Tode sichern. Diese Entwicklung ist als Ausdruck der Wahrnehmung gesellschaftlicher Verantwortung uneingeschränkt begrüßenswert. Jedoch ist dabei auch zu bedenken, dass es mit der Erledigung der stiftungsrechtlichen und steuerlichen Formalitäten noch lange nicht getan ist.
Die Errichtung der Stiftung ist abgeschlossen oder steht kurz bevor – ihre Tätigkeit soll beginnen. Der Vorstand bereitet seine konstituierende Sitzung und ggf. die des Kuratoriums oder Stiftungsrates vor. Auf der Tagesordnung stehen u.a. Entscheidungen über die Anlage des Vermögen der Stiftung und ihr Budget. Rechnungen über Beratungskosten bei der Errichtung und über die öffentliche Bekanntmachung liegen vor, die Gremienmitglieder hatten Reiseaufwand, die Geschäftsstelle ist auszustatten, Telefon- und Portokosten fallen an. Eine Stiftungsbroschüre soll erstellt, das erste Förderprojekt konzipiert werden.
Der Anwendungserlass zu den §§ 51-68 AO legt als Verwaltungsvorschrift die Auffassung der Finanzverwaltung zur Auslegung des Gemeinnützigkeitsrechts fest. Nach längerer Bearbeitungszeit wurde nun die Aktualisierung des Erlasses abgeschlossen. Zu wichtigen Neuerungen gehören die Abkehr von der sog. „Geprägetheorie“ sowie weitere Einarbeitungen der BFH-Rechtsprechung und neuer Gesetze. Die Roten Seiten enthalten den kompletten Text dieses Abschnitts des AEAO unter Hervorhebung der Änderungen, einführend kommentiert und erläutert von Rainer Hüttemann.
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