Der Anwendungserlass zu den §§ 51-68 AO legt als Verwaltungsvorschrift die Auffassung der Finanzverwaltung zur Auslegung des Gemeinnützigkeitsrechts fest. Nach längerer Bearbeitungszeit wurde nun die Aktualisierung des Erlasses abgeschlossen. Zu wichtigen Neuerungen gehören die Abkehr von der sog. „Geprägetheorie“ sowie weitere Einarbeitungen der BFH-Rechtsprechung und neuer Gesetze. Die Roten Seiten enthalten den kompletten Text dieses Abschnitts des AEAO unter Hervorhebung der Änderungen, einführend kommentiert und erläutert von Rainer Hüttemann.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2366-2913.2012.01.22 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2366-2913 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2012 |
Veröffentlicht: | 2012-02-01 |
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