DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2366-2913.2017.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2366-2913 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2017 |
Veröffentlicht: | 2017-08-10 |
+++ Zivilgesellschaft in Deutschland wächst und wird politischer +++ Neue Analageformen braucht das (Stiftungs-)Land +++ Die Vereinswelt kann aufatmen +++ Vereine und Stiftungen künftig im Transparenzregister +++
Stiftungsfundraising als Ergänzung für reine Anlagen auf dem Kapitalmarkt in Zeiten niedriger Zinsen, wird für kleine und mittlere und damit die allermeisten der ca. 22.000 selbständigen und für die etwa 70.000 unselbständigen Stiftungen in Deutschland zunehmend relevanter. Besonders diese Stiftungen sehen ihre Wirkungskraft schwinden und die aktive Ausübung ihrer Stiftungsarbeit perspektivisch bedroht.
Zwischen Euphorie und Ernüchterung schwankt gewöhnlich die kleine, aber doch schlagkräftige deutsche Stiftungswelt, wenn es um die Frage geht, was angesichts bestehender gesellschaftlicher Probleme auszurichten sei. Es ist eine Frage des Standortes und realistisch anzustrebender Reichweite, welcher Problemdimension man sich sinnvollerweise annimmt.
Die Tage in Hamburg rund um den G20-Gipfel unter deutscher Präsidentschaft und seine Ergebnisse waren überaus herausfordernd. In der Stadt an der Elbe fand nicht nur höchste Politik und der Versuch einer Verständigung der gewichtigsten Staatschefs statt, es gab auch viel bunten und friedlichen Protest auf den Straßen. Aber auch inhaltliche Beiträge durch neue Formationen wie die Stiftungsplattform Foundations 20 (F20) weckten national und international positives Interesse.
„We the North“ ist eine Aussage, die viele Kanadier, nicht nur im Sport, selbstbewusst für sich in Anspruch nehmen. Dass Philanthropie im Norden Amerikas eine große Bedeutung hat, zeigt sich auch in der Stärke der 191 Bürgerstiftungen. Das Geben in der Gemeinschaft für die Gemeinschaft hat in dem Land eine lange Tradition und in den letzten drei Jahrzehnten ein anhaltendes Wachstum erfahren. Die folgenden Portraits von Bürgerstiftungen in Kanada dokumentieren eine lebendige Kultur des Engagements.
Pete Jones fotografiert Banknoten. Auf seinen Reisen durch die Welt schaut er sich an, was hinter dem Geld steckt. Daraus entstehen Werke, die die Facettenhaftigkeit ›des schönen Scheins‹ sichtbar machen. Um eine solche Arbeit geht es im sechsten Teil der Werkvorstellungen der Sammlung Haupt. Durch Zufall entdeckt er die Faszination der Fotografie, beginnt als Autodidakt zu Filmen und schließt 2001 das Studium der Frankfurter Schule erfolgreich ab.
Fundraising in Stiftungen und anderen Organisationen, die bislang nicht darauf angewiesen waren, erfährt eine seltsame Hassliebe: Der offene, unverblümte Umgang mit Geld erscheint vielen anrüchig. Erst wurde Geld nicht gebraucht, weil es einfach da war. Und jetzt, da es dringend gebraucht und deshalb Fundraising oftmals laut gefordert wird, ist kleiner und großer Unmut damit verbunden – wie wäre alles so schön, wenn es nicht an Geld mangelte.
„Eine Patenschaft macht Freude: Machen Sie einem lieben Menschen ein sehr persönliches Geschenk.“ So oder ähnlich werben zahlreiche Anbieter von Patenschaften heute um die Gunst des Spendenden. Dabei stellt die Wahl des Patenschaftsprogramms vor dem Hintergrund des vielfältigen und immer wieder kritisierten Angebots eine Herausforderung dar. Ein Leitfaden für Spendende soll die Wahl des passenden Patenschaftsprogramms erleichtern.
Vor Ort entwickeln sich Bürgerstiftungen zu verlässlichen Partnern für gemeinnützige Initiativen und Vereine. Sie setzen eigene Projekte um und sind fördernd tätig. Das Geld, mit dem Bürgerstiftungen das lokale Gemeinwesen mitgestalten, fällt ihnen nicht einfach zu. Sie mobilisieren finanzielle Mittel, indem sie als Fundraiser kontinuierlich ihr Stiftungskapital durch Zustiftungen aufbauen und zugleich Spenden zur zeitnahen Mittelverwendung für die Stiftungszwecke einwerben.
Wirkungsorientierung bietet in der praktischen Anwendung für Stiftungen und Social-Profit-Organisationen viele Möglichkeiten und Vorteile. Doch es gibt auch Sackgassen und Grenzen.
Agilität scheint das neue „Neu“ zu sein. Was sich hinter diesem Buzz-Word verbirgt, haben Martin Luckmann und Partner in den letzten sechs Teilen dieser Serie anhand eines Modells und vier Beispielen beschrieben. Im Teil sieben der Serie geht es nun um die Wertschöpfung aus der Sicht sozialer Investments.
Die journalistischen Medien in Deutschland durchschreiten seit Längerem eine ökonomische Strukturkrise. Deshalb sind neue Finanzierungsmodelle gefragt – eines davon ist die Förderung durch Stiftungen. Rund 120 von ihnen sind inzwischen auf dem Feld aktiv. Es geht voran, doch gegenüber dem Vorbild USA gibt es noch Aufholbedarf.
Im Jahr 1994 rief Heinz Sielmann gemeinsam mit seiner Frau Inge die Heinz Sielmann Stiftung ins Leben. „Nur wer die Natur kennt, wird sie auch schützen“ – von diesem Motto war der berühmte Tierfilmer und leidenschaftliche Naturschützer überzeugt. Die Stiftung folgt mit ihrem bundesweiten Wirken für den Natur- und Artenschutz dem Leitbild ihres Stifters. Im Herbst 2016 hat sie ihren ersten Nachhaltigkeitsbericht nach den gültigen Richtlinien der Global Reporting Initiative (GRI G4) vorgelegt – als erste private Stiftung in Deutschland.
Viele Stiftungen stehen vor der Frage, wie sie die Digitalisierung sinnvoll für sich nutzen und zukunftsweisende Ideen fördern können. Die Kombination von Stiftungsförderung mit Crowdfunding ist dabei ein spannender Weg, um gute Ideen auf den Weg zu bringen, das eigene Engagement sichtbar zu machen und lokales Engagement zu fördern.
In der Bevölkerung hat das Sammeln von Spenden für gemeinnützige Institutionen einen schweren Stand. Das hat hauptsächlich zwei Gründe: Entweder fehlt die richtige Einstellung oder die notwendige Ausbildung. Schlimmstenfalls fehlt beides. Dabei gewinnt für Nonprofit-Organisationen – insb. für Stiftungen – das Thema Fundraising in Zeiten von Niedrigzinsen und sinkender Renditen zunehmend an Bedeutung.
Ohne die Einnahmen aus der Vermietung von Ausstellungsflächen (bzw. Standvermietungen) wäre eine Vielzahl von Kongress- und Tagungsveranstaltungen gemeinnütziger Körperschaften nicht finanzierbar. Umso wichtiger ist bei diesen und vergleichbaren Sponsoringleistungen die Verhinderung einer Voll- bzw. Übermaßbesteuerung.
Am 23.6.2016 stimmten bei einem Referendum im Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland 52 % der Wähler für den Austritt aus der Europäischen Union (EU=), der sog. „Brexit“. Die britische Premierministerin Theresa May leitete den Austrittsprozess gemäß Artikel 50 des Vertrags über die EU am 29.3.2017 durch schriftliche Mitteilung an den Europäischen Rat rechtlich wirksam in die Wege.
Unstreitig dürfen sich auch steuerbegünstigte Körperschaften politisch betätigen. Fraglich ist allerdings, wann die Grenze zur sog. Beeinflussung der allgemeinen politischen Meinungsbildung überschritten und insoweit eine Verfolgung gemeinnütziger Zwecke zu negieren sowie der Status als steuerbegünstigte Körperschaft insgesamt zu versagen ist.
„Das Gut folgt dem Blut“ lautet ein erbrechtlicher Grundsatz. Gemeinnützige Organisationen als juristische Personen können daher nur durch Testament oder – in der Praxis seltener – durch Erbvertrag bedacht werden. Existiert weder ein Testament noch ein Erbvertrag, tritt die gesetzliche Erbfolge ein, bei der regelmäßig nur Blutsverwandte oder – fehlen diese – der Fiskus erben können.
Obwohl die Anlage in Aktien für langfristig agierende Anleger wie Stiftungen gerade im Niedrigzinsumfeld sinnvoll ist, verschließen sich viele Stiftungen Aktieninvestments. Trotz intensiver Überzeugungsarbeit gelingt es den meisten Stiftungsvorständen nicht, ihre Gremien von den Vorteilen zu überzeugen. Der vorliegende Artikel bietet einen Erklärungsansatz zu diesem Phänomen und ermöglicht damit Verantwortlichen, ihre Bemühungen erfolgreicher zu gestalten.
Stiftungen erfreuen sich wachsender Beliebtheit. Dies gilt gleichermaßen für Stiftungen mit gemeinnütziger wie mit privatnütziger bzw. eigennütziger Zwecksetzung und für Familienstiftungen. Dabei hat dieser Befund in unterschiedlicher Gewichtung Gültigkeit in Deutschland, der Schweiz, Österreich und Liechtenstein. Das Stiftungszivilrecht und die maßgeblichen steuerrechtlichen Bestimmungen dieser Staaten unterscheiden sich zum Teil erheblich.
Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und
Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum
anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten
Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte
statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut
nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Notwendige | Komfort | Statistik
Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen: