DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2366-2913.2007.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2366-2913 |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2007 |
Veröffentlicht: | 2007-10-01 |
Die Social Angels Stiftung (SAS) und die Feri Wealth Management, Deutschlands größter unabhängiger Berater für private und institutionelle Vermögen, haben am 28. Juni 2007 das erste „Social Angels Forum“ in Ludwigsburg durchgeführt. Bei dem Forum, das unter der Patenschaft von Alexander Brochier (Träger des Deutschen Stifterpreises 2006) stand, hatten sieben Stiftungen die Möglichkeit, sich und ihre Stiftungsprojekte den Anwesenden vorzustellen.
„Jede Generation muss sich entscheiden, welches Kulturgut sie erhalten will und welches sie für immer preisgibt. Wir haben diese Verantwortung gegenüber der Vergangenheit und der Zukunft, ob wir das wollen oder nicht.“
Die Hochschulen sind in Bewegung. Die Gestaltungsspielräume nehmen zu und damit verändern sich auch die Anforderungen an Hochschulleitungen und Verwaltungen, Organisations- und Entscheidungsstrukturen. Wissenschaftler, Hochschulleitungen und Verwaltung stehen vor der Aufgabe, modernes Management in der Hochschule zu etablieren und die Institution nach Zielvereinbarungen und Leistungskriterien zu steuern. Die Verantwortlichen sind aber meist weder auf ihre Rolle als unternehmerische Führungspersönlichkeit noch als effiziente Wissenschaftsmanager vorbereitet. Eine intensive Personalentwicklung sollte daher den Veränderungsprozess begleiten. Hier setzt das Fellowship Wissenschaftsmanagement an.
Für die Europäische Union gilt gegenwärtig leider immer noch, dass sie es nicht geschafft hat, die europäische Wirtschaftseinheit auch durch eine europäische Zivilgesellschaft zu ergänzen. Die Bürgerinnen und Bürger haben weder einen zivil- noch steuerrechtlichen Rahmen, um auf dem Gebiet der EU Vereine oder Stiftungen zu gründen. Zivilgesellschaft kann sich bisher nur national organisieren.
…in der freien Natur kommt so etwas natürlich nicht vor, sind doch Löwen bekannt für ihr zupackendes Wesen. Bezogen auf die andere Art „stiften zu gehen“, hat die deutsche Lions-Bewegung, Teil der mitgliederstärksten Service-Cluborganisation der Welt, sich allerdings viel Zeit gelassen mit der Gründung einer eigenen Stiftung. Doch nun ist es so weit, mit SDL - Stiftung der Deutschen Lions - wird in den nächsten Monaten die deutsche Stiftungslandschaft um diese „Marke“ bereichert werden.
Rotary ist eine weltweite Vereinigung berufstätiger Frauen und Männer. Ihr Ziel ist die Dienstbereitschaft im täglichen Leben. Insgesamt 1,2 Mio. Frauen und Männer sind weltweit in 166 Ländern in 32.000 Clubs organisiert, davon 46.500 Rotarier in mehr als 900 Clubs in Deutschland. Der Einsatz für gemeinnützige Anliegen ist dem rotarischen Gedanken immanent und so haben viele Mitglieder ihren Einsatz nachhaltig in Stiftungen organisiert. Aber auch im Clubzusammenhang spielen Stiftungsgründungen eine zunehmend wichtigere Rolle.
Der Stiftungszweck erfüllt sich nie von alleine. Er ist immer mit Menschen verbunden - nicht nur mit den Personen, die durch eine Stiftung gefördert werden, sondern insbesondere mit den Menschen, die in und für Stiftungen tätig sind. Die Qualität der Stiftungsarbeit wird im Wesentlichen durch das Personal und seine Kompetenzen bestimmt. Somit hängen der Erfolg, die Innovationskraft und die Entwicklungsmöglichkeiten sowie die Kultur einer Stiftung maßgeblich vom Personal ab. Der Lösung der Personalfrage kommt innerhalb des Stiftungsmanagements eine herausragende Bedeutung zu - gerade auch angesichts des aktuellen Stiftungsbooms und der wachsenden Zahl von Arbeitsplätzen im Stiftungssektor.
Das Gehaltsniveau von Führungskräften in Non-Profit-Organisationen liegt nach wie vor deutlich unter dem vergleichbarer Positionen in der Erwerbswirtschaft. Dieses Gefälle wurde in mehreren Untersuchungen empirisch nachgewiesen. Eine Vergütungsstudie der Verfasser, deren Gesamtergebnisse Anfang 2008 veröffentlicht werden sollen, zeigt dies erstmals für das Leitungspersonal gemeinnütziger Stiftungen. Danach gibt es deutliche Hinweise darauf, dass Gehaltseinbußen aufgrund einer ausgeprägten intrinsischen Motivation, sich für den Stiftungszweck und damit für das Gemeinwohl einzusetzen, akzeptiert werden. Die Führung einer Stiftung ist offenbar eine Tätigkeit, die hohe immaterielle Anreize birgt.
Welche Kompetenzen haben und brauchen Führungs- und Leitungskräfte im Non-Profit-Sektor, um die gegenwärtigen und zukünftigen Herausforderungen meistern zu können? Die adäquate Überlebens-Strategie für Soziale Dienste unter den Bedingungen von Wachstum und Ökonomisierungsdruck scheint Sozialmanagement zu sein - oder besser gesagt, die Professionalisierung des Managements sozialer Einrichtungen, Träger, Dienstleister, Verbände und Institutionen. Es geht um die Kompetenzen der so genannten „vergessenen Elite“ der Führungskräfte in gemeinnützigen Organisationen.
Engagement für das Gemeinwohl braucht Know-how. In Deutschland gibt es derzeit ca. 14.000 Stiftungen, die - je nach Größe und Satzung - durch ehrenamtliche oder hauptamtliche Vorstände, Kuratorien, Geschäftsführer und Mitarbeiter geführt und verwaltet werden. Das Management einer Stiftung unterscheidet sich in einigen Bereichen grundlegend von dem eines Unternehmens und stellt daher ganz spezifische Anforderungen an die leitenden und mitwirkenden Personen. Auf diesen Bedarf reagieren konkrete Fort- und Weiterbildungsangebote.
Aus Berlin kommen immer wieder positive Nachrichten für Stifter und Stiftungen: Im Jahr 2000 gab es spürbare Verbesserungen im Bereich des Steuerrechts, am 1. Januar 2003 ist das Gesetz zur Modernisierung des Stiftungsrechts in Kraft getreten und am 21. September hat der Bundesrat dem Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements zugestimmt, das neue Steuerleichterungen mit sich bringt, die Stiftern und Stiftungen zugute kommen. Alle diese Verbesserungen sind jedoch auf Berlin nur als Bundeshauptstadt zurückzuführen. Wie ist es aber im Land Berlin um das Stiftungswesen bestellt? Was zeichnet Berlin als Stiftungsstandort aus?
Der Gesetzgeber hat im Jahr 2005 durch das Gesetz zur Unternehmensintegrität und Modernisierung des Anfechtungsrechts (UMAG) die aus dem angelsächsischen Rechtskreis bekannte Business Judgement Rule in das deutsche Aktienrecht aufgenommen. Danach erhält der Vorstand einer Aktiengesellschaft (AG) einen Haftungsfreiraum im Bereich qualifizierter Entscheidungen. Nach § 93 Abs. 1 Satz 2 Aktiengesetz (AktG) ist eine Pflichtverletzung nicht gegeben, wenn das Vorstandsmitglied bei einer unternehmerischen Entscheidung vernünftigerweise annehmen durfte, auf der Grundlage angemessener Information zum Wohle der Gesellschaft zu handeln.
Stiftungen geben Geld für gemeinnützige Anliegen. Je höher Stiftungskapital und Erträge, umso mehr kann die Stiftung bewirken. Aber: Geld ist selbst bei potenteren Stiftungen schnell ein Engpass. Und: Geld ist nicht alles, vor allem wenn es um angestrebte Verbesserungen in der Gesellschaft geht. Zur Überwindung von Engpässen und zur stärkeren Effizienz des Stiftungswirkens in der Gesellschaft mag das Modell der London Benchmarking Group (LBG) einige nützliche Anregungen bieten. In diesem Netzwerk haben sich über hundert britische Unternehmen zusammengeschlossen, die ihr gesellschaftliches Engagement evaluieren und mehr und mehr wirkungsorientiert ausrichten.
Unternehmen engagieren sich gesellschaftlich, in Deutschland wie in den USA. Über Unterschiede und Gemeinsamkeiten war bislang wenig bekannt. Eine Studie des CCCD - Centrum für Corporate Citizenship Deutschland - stellt Ergebnisse einer repräsentativen Unternehmensbefragung vor, die erstmals einen Vergleich zwischen den beiden Ländern erlauben. Die Einsichten in Ähnlichkeiten und Unterschiede der beiden Corporate Citizenship-Kulturen geben Unternehmen in Deutschland die Möglichkeit, ihre eigene Engagementpraxis in einen internationalen Kontext einzuordnen und zu bewerten.
Stiftungen unterliegen besonderen Rahmenbedingungen. Im Interesse ihres dauerhaften Bestandes haben sie den Wert ihres Vermögens zu erhalten. Insofern sollten sie auch in unruhigen Börsenjahren Ruhe bewahren und auf die Erfahrungen aus Jahrzehnten bis Jahrhunderten vertrauen, wonach langfristig eine disziplinierte Anlage stets Geschäften mit spekulativem Charakter überlegen war, auch wenn mit Spekulationen kurzfristig spektakuläre Ergebnisse zu erzielen sind. Die damit verbundenen, besonders hohen Risiken sind für Stiftungen allerdings meist nicht tragbar.
Das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) strebt eine umfassende Reform der Mehrwertsteuer an. Der Reformentwurf enthält einige für gemeinnützige Stiftungen und Vereine überaus brisante Vorschläge. Soweit sie den Abbau von Formalismen und administrative Vereinfachungen der Mehrwertsteuer zum Ziel haben, sind sie zu begrüßen. Die geplante Abschaffung der Mehrwertsteuer-Ausnahmen ist jedoch abzulehnen. Mit Nachdruck zurückzuweisen ist die vom EFD vorgeschlagene Besteuerung von Spenden, Subventionen und Förderbeiträgen.
Die aktuelle Reform des deutschen Spendenrechts hat nicht alle offenen Fragen im Bereich des Spendenabzugs beseitigt. Europarechtliche Fragen werden z.B. nicht thematisiert. Wer in Deutschland steuerpflichtig ist, kann nach geltendem Recht Zuwendungen an gemeinnützige Organisationen im EU-Ausland grundsätzlich nicht steuermindernd in Abzug bringen. Mit Beschluss vom 09.05.2007 (Az.: XI R 56/05) hat der Bundesfinanzhof (BFH) die Frage nach der europarechtlichen Zulässigkeit dieser Regelung nun dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorgelegt.
Gesellschaftliches Engagement von Unternehmen in Deutschland wird zunehmend thematisiert und inzwischen überwiegend positiv kommentiert. Konzeptionelle Überlegungen und empirische Auswertungen insbesondere zum Corporate Citizenship nehmen das freiwillige Engagement von Unternehmen in den Blick, das über die gesetzlich geregelte Rolle des Unternehmens (Corporate Social Responsibility) hinausgeht, und sich im Spannungsfeld zwischen Philanthropie und wirtschaftlicher Verwertung entwickelt.
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