DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2366-2913.2023.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2366-2913 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2023 |
Veröffentlicht: | 2023-06-12 |
+++ Wachstumstrend im Deutschen Stiftungssektor geht weiter +++ „Erfolgsfaktor Nachhaltigkeit“: Studie sieht Handlungsbedarf sozialer Organisationen +++ Change-Management in der Vermögensanlage +++ Nach der Reform ist vor der Reform? +++
Dr. Stefan Nährlich, geboren am 5.9.1963, aufgewachsen in niedersächsischen Lengede, zunächst Verwaltungsangestellter bei der dortigen Gemeindeverwaltung. Von 1987 bis 1997 Studium der Wirtschaftswissenschaften an der Universität Kassel mit Promotion zum Dr. rer. pol. Danach Mitinitiator und seit 1999 Geschäftsführer der Aktiven Bürgerschaft, seit 2021 Mitglied des Vorstands der Stiftung Aktive Bürgerschaft.
Deutschland ist ein Stiftungsland. Gemeinnützige Stiftungen leisten wichtige Beiträge für die Gesellschaft – und es werden immer mehr. Das liegt auch daran, dass sie für die Ewigkeit gedacht sind. Die Vermehrung ist also im Konzept angelegt und die Zuwachsraten sind nach wie vor beeindruckend. In jedem Fall sind die Stiftungen eine Erfolgsgeschichte in ihrem öffentlichen Ansehen, oder erscheinen als, wie es der Publizist Sascha Lobo auf einem der Deutschen Stiftungstage formulierte, „institutionalisierte Weltverbesserung“. Mit dieser Definition hatte er hörbar die Herzen der anwesenden Stiftungsleute erobert, denn das kam dem Selbstbild, dass man ja relevant für das Gemeinwohl eintritt, sehr nahe.
Nach den Zahlen des 5. Deutschen Freiwilligensurveys 2019 engagieren sich deutschlandweit rund 28,8 Mio. Menschen in über 615.000 Vereinen, mehr als 23.000 Stiftungen, unzähligen Initiativen, Gremien und Strukturen, welche die Vielfalt und Breite der Zivilgesellschaft in Deutschland ausmachen. Für all diese Strukturen wurde auf Ebene des Bundes im Jahr 2020 eine Stiftung als zentrale Ansprechpartnerin geschaffen. Ausweislich des Gesetzentwurfs der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt (DSEE) soll das Ziel der Stiftung sein, das bürgerschaftliche Engagement und das Ehrenamt in Deutschland nachhaltig zu stärken und zu fördern.
Jochen Steinhilber, Jahrgang 1970, ist als Abteilungsleiter im Entwicklungsministerium BMZ zuständig für Flucht, Krisenprävention und Zivilgesellschaft. Zuvor arbeitete er in der Friedrich-Ebert-Stiftung u. a. als Büroleiter in Brasilien. Er studierte Politikwissenschaften, Volkswirtschaftslehre und Soziologie in Marburg und Paris, hat zwei Kinder und lebt in Berlin.
Gerade in einem so tief regulierten und in unseren gesellschaftlichen Grundfesten verankerten Bereich wie die Schulbildung sind Veränderung und Innovation besonders schwierig hervorzurufen. Die Veränderungsfähigkeit dieses Systems zu stärken, das war die Intention der Gründung der Innovationsstiftung für Bildung im Jahr 2017 durch die Republik Österreich – als eine Art wendiges Schnellboot, das Neues ausprobiert und fördert, und bei Erfolg den großen Tanker „Bildungssystem“ bewegt.
Der Bundesverband Deutscher Stiftungen wird 75 Jahre alt. Dieses Jubiläum sollte mit einem besonderen Stiftungstag vom 10. – 12.5.2023 in Berlin gefeiert werden. Der Titel: „ZukunftsFest – Gemeinsam Chancen stiften“. Das Ziel: Nicht nur die Geschichte des Verbands zu zelebrieren, sondern auch aktuelle Herausforderungen und mögliche Chancen in den Blick zu nehmen. Wie sieht also die Zukunft des Sektors aus?
Im Zeitalter von künstlicher Intelligenz (KI), OpenAI und dessen Chatbot ChatGPT, Open Data und Natural Language Processing (NLP) ist die Philanthropie dem technologischen Wandel und der Digitalisierung ebenso ausgesetzt wie die Wirtschaft, Politik und Zivilgesellschaft. Welchen Einfluss haben die fortschreitende Digitalisierung und die technologischen Innovationen auf die Entwicklung des Dritten Sektors? Handelt es sich um einen bloßen Trend, einen Hype oder eröffnet sich für die Philanthropie hier eine neue Welt?
Matching Funds sind Fundraising-Instrumente für den Planungsanschub von Projekten oder Vorhaben. Wird unter Fundraising das Einwerben insbesondere von unregelmäßigen Mitteln verstanden, die nicht nach klaren Förderkriterien vergeben werden, schließt eine solche Definition staatliche Matching-Funds-Programme zunächst einmal aus. Als Matching-Funds-Prinzip wird speziell eine Form der komplementären Finanzierungsmöglichkeit bezeichnet, die sich vornehmlich an NPOs und NGOs richtet.
Mit der kalligrafischen Arbeit von Yang Hee Yoon befindet sich ein besonderes Kleinod im Bestand der auf Kunst zum Thema Geld spezialisierten Sammlung Haupt. Es handelt sich um das Siegel des Governor der Bank of Korea, das sich auf allen seit 2006 in Umlauf befindlichen Banknoten der Republik Korea wiederfindet.
Der Thinktank „Zivilgesellschaft in Zahlen“ (ZiviZ) im Stifterverband hatte am 7.3.2023 Trendergebnisse des ZiviZ-Survey 2023 vorgestellt. Einer der Befunde: Jede 20. gemeinnützige Organisation, ob Verein oder Stiftung, unterlässt politische Mitgestaltung aus Sorge um den Verlust des Gemeinnützigkeitstatus. 5 % der befragten Vereine und Stiftungen geben eigene konkrete Sorgen an. Bei einem von ZiviZ erhobenen Stand von 656.888 zivilgesellschaftlichen Organisationen in Deutschland bedeutet das: 30.000 Vereine mischen sich nicht für Demokratie ein, obwohl sie es wollen.
Die Zahl der Erbschaften zugunsten steuerbegünstigter Organisationen ist in den letzten Jahren deutlich angestiegen. Der Trend setzt sich weiter fort und ein Ende ist nicht abzusehen. Dabei profitieren meist Organisationen, die in Erbschafts-Fundraising und -abwicklung seit Jahren und Jahrzehnten erfolgreich sind. Deren Erbschaftsbroschüre wird häufig bestellt, deren Vorträge zur Nachlassgestaltung und deren Sprechstunden werden rege besucht, der persönliche Kontakt zu potenziellen Erblassenden wird laufend gepflegt.
Stiftungen, egal ob es sich um gemeinnützige, einfache oder Familienstiftungen handelt, sind sehr häufig mit Unternehmen verbunden. Hält die Stiftung wie häufig (direkt oder über eine zwischengeschaltete Holding) eine Mehrheitsbeteiligung oder ist gar Alleingesellschafterin eines Unternehmens, stellt sich die Frage, inwiefern eine solche Konstellation besondere Anforderungen an die Governance der Stiftung stellt. Dies wird nachfolgend vor dem Hintergrund der Reform des Stiftungsrechts, die am 1.7.2023 in Kraft tritt, beleuchtet. Die Neuregelungen in den §§ 80 ff. BGB gelten für alle Stiftungen, auch für bestehende. Insofern lohnt es sich doppelt, sich mit dieser Fragestellung zu befassen.
Das Ende der Berufstätigkeit stellt für Betroffene eine Zäsur dar. Viele suchen nach neuen Aufgaben, wobei die Sinnstiftung zugunsten der Einkommenserzielung größere Bedeutung erlangt. Auch neben einer ehrenamtlichen Tätigkeit können Rentnerinnen und Rentner für eine Stiftung berufstätig sein. Welche Implikationen diese für Stiftung und Betroffene mit sich bringt, wird in diesem Beitrag thematisiert.
Das Lobbyregistergesetz ist zum 1.1.2022 in Kraft getreten. Die ersten Eintragungen in das Register mussten zum 28.2.2022 vorgenommen werden. Das Gesetz enthält unterschiedliche Maßnahmen mit dem Ziel, die Lobbyarbeit mit hohen Transparenzerfordernissen in Einklang zu bringen. Diese ergeben sich insbesondere aus dem berechtigten Interesse der Öffentlichkeit an politischer Einflussnahme durch einzelne Interessenvertreterinnen und -vertreter. Denn diese vertreten naturgemäß ausschließlich die Individualinteressen einer Gruppe / Branche mit dem Ziel, für sie günstigere (gesetzliche) Rahmenbedingungen zu schaffen, wodurch ggf. Kollektivinteressen oder gegenläufige Interessen unterwandert werden könnten.
Zweckbetrieb trotz erheblicher Gewinne: Die Revisionsentscheidung des BFH zum allgemeinen Zweckbetrieb einer Beschäftigungsgesellschaft
BFH, Urteil v. 18.8.2022 – V R 49/19
Vorinstanz: FG Düsseldorf v. 3.9.2019 – 6 K 3315/17 K,G
Auslegung eines notariellen Testaments bezüglich der Belastung mit Testamentsvollstreckervergütung
OLG München, Endurteil v. 13.06.2022 – 33 U 6666/21
Staatliche oder vom Staat geförderte Stiftungen dringen nur selten ins Licht der Öffentlichkeit, von gelegentlichen Fällen wie der Volkswagenstiftung, der baden-württembergischen Landesstiftung gGmbH (jetzt: Baden-Württemberg Stiftung) oder der Stiftung Erinnerung, Verantwortung und Zukunft (EVZ) abgesehen sowie die Dauerkontroverse um die „Parteienstiftungen“, die zum größten Teil gar keine Stiftungen sind.
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