Stiftungen, egal ob es sich um gemeinnützige, einfache oder Familienstiftungen handelt, sind sehr häufig mit Unternehmen verbunden. Hält die Stiftung wie häufig (direkt oder über eine zwischengeschaltete Holding) eine Mehrheitsbeteiligung oder ist gar Alleingesellschafterin eines Unternehmens, stellt sich die Frage, inwiefern eine solche Konstellation besondere Anforderungen an die Governance der Stiftung stellt. Dies wird nachfolgend vor dem Hintergrund der Reform des Stiftungsrechts, die am 1.7.2023 in Kraft tritt, beleuchtet. Die Neuregelungen in den §§ 80 ff. BGB gelten für alle Stiftungen, auch für bestehende. Insofern lohnt es sich doppelt, sich mit dieser Fragestellung zu befassen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2366-2913.2023.03.15 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2366-2913 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2023 |
Veröffentlicht: | 2023-06-12 |
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