DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2366-2913.2006.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2366-2913 |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2006 |
Veröffentlicht: | 2006-10-01 |
Der Fonds "Erinnerung und Zukunft" hat den Auftrag, sich für Demokratie und Menschenrechte einzusetzen. In diesem Sinne fördert er seit 2002 internationale Projekte, die Brücken nach Mittel- und Osteuropa, Israel und in die USA bauen.
Gewöhnlich interessieren wissenschaftliche Gutachten vor allem die Wissenschaft. Manchmal lösen Gutachten allerdings auch vielfältige Reaktionen in Gesellschaft und Medien aus. So geschehen mit der Stellungnahme des Wissenschaftlichen Beirats beim Bundesministerium der Finanzen zur Reform des Gemeinnützigkeitsrechts. Das Gutachten hat vielseitige Kritik von Vereinen und Verbänden erfahren, die - bei einer Umsetzung der Vorschläge - massive Einschnitte in ihrer Arbeit befürchten. „Absurd“, „realitätsfremd“, „Frontalangriff auf den Gemeinnützigen Sektor“, „Schreckensszenario“ und „Schock für Millionen von Menschen“ so lautete ihr Urteil.
Eine Stiftung italienischen Rechts (Centro di Musicologia Walter Stauffer) mit Sitz in Italien erzielt aus einem Geschäftsgrundstück in Deutschland Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Sie verfolgt ausschließlich Ausbildungs- und Erziehungszwecke und fördert über Stipendien den Aufenthalt junger Schweizer in Italien. Das Finanzamt unterwarf die Einkünfte der Körperschaftsteuer.
Gemäß § 10b Abs. 1 EStG dürfen Steuerpflichtige ihre Ausgaben zur Förderung mildtätiger, kirchlicher, religiöser, wissenschaftlicher und der als besonders förderungswürdig anerkannten gemeinnützigen Zwecke in einem bestimmten Umfang als Sonderausgaben vom Gesamtbetrag der Einkünfte abziehen. Dies gilt auch für die Zuwendung von Wirtschaftsgütern, also sog. Sachspenden (vgl. § 10b Abs. 3 EStG). Um jedoch in den Genuss der Steuervergünstigung zu gelangen, muss nach § 49 EStDV der Empfänger der Zuwendungen eine inländische juristische Person des öffentlichen Rechts, eine inländische öffentliche Dienststelle (Ziff.1) oder eine in § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG bezeichnete Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse sein (Ziff. 2).
Traditionell waren Stiftungen verpflichtet, ihr Kapital ungeschmälert „auf ewig“ zu erhalten. Dieses Gebot ist in den letzten Jahren erheblich liberalisiert worden. Heute können Stifter verfügen, dass auch das Vermögen, das sie in die Stiftung einbringen, wieder für die Projekte ausgegeben werden darf.
Ein Stifter - so die landläufige Meinung - ist ein großbürgerlicher Mäzen, der einen Teil seines Vermögens oder auch sein ganzes Vermögen stiftet, um mit den Kapitalerträgen dauerhaft philanthropische Zwecke zu finanzieren. Der Vielfalt der Stiftungswelt wird diese enge und nostalgische Sichtweise allerdings nur noch bedingt gerecht.
Noch vor wenigen Jahren war der transatlantische Dialog in Fragen des Stiftungsmanagements weitgehend unbekannt. Inzwischen haben sich auf mehreren Ebenen intensive Kontakte zwischen dem europäischen und amerikanischen Stiftungssektor ergeben - z.B. über die Bürgerstiftungsbewegung und deren Netzwerk „Transatlantic Community Foundation Network“ oder über die Debatte zum strategischen Stiftungsmanagement der Bertelsmann Stiftung. Dabei werden unterschiedliche strategische Vorgehensweisen deutlich.
Bei der Entwicklung von Professionalisierungsstrategien steht meist die Frage nach dem „Wie“ im Vordergrund; es interessieren Methoden und Verfahrensweisen. Eine Gruppe international renommierter Psychologen an den US-amerikanischen Universitäten Harvard, Stanford und Claremont macht dagegen eindrücklich auf die Relevanz der Warum-Frage aufmerksam. So sprechen Howard Gardner, William Damon und Mihaly Csikszentmihalyi dann von gelungener Arbeit, von „Good Work“, wenn drei Elemente zusammen kommen: professionelle Exzellenz, ethische Verantwortlichkeit und Sinnhaftigkeit der Tätigkeit für die Beschäftigten.
Die Gabe von Almosen, die Sorge für die schwächsten Mitglieder der Gemeinschaft oder der Einsatz für Verbreitung und Festigung des Glaubens sind traditionelle Kennzeichen islamischer Frömmigkeit. Mit dem Aufkommen des islamischen Stiftungswesens bekam dieser Sinn für Wohltätigkeit einen institutionellen Rahmen. Die islamische Stiftung - arabisch waqf, Plural awqaf bzw. im Maghreb hubs, Plural ahbas - entwickelte sich zu einem in nahezu allen muslimischen Gesellschaften vorhandenen komplexen Phänomen von hohem sozialen, kulturellen, religiösen, politischen und wirtschaftlichen Stellenwert. In den zeitgenössischen muslimischen Staaten ist sie jedoch nur noch ein Schatten ihrer selbst und die Organe, die sie kontrollieren, sind vielfältiger Kritik ausgesetzt.
Park Avenue New York, Mai 2006. Eine edle Tafel, illustre Gäste, Kerzenlicht und gepflegte Konversation. Ortrud Westheider, die künstlerische Leiterin des Bucerius Kunst Forums (BKF) in Hamburg, lädt zum „Friendraising Dinner“. Sie will bei einflussreichen Sammlern, Unternehmen und Stiftungen um Unterstützung für ihr Projekt werben, drei Ausstellungen im deutschsprachigen Raum mit amerikanischer Kunst von 1800 bis 1950 zu veranstalten. Vor drei Jahren, als das BKF sich aufmachte, amerikanische Geldgeber für eine Ausstellungstriologie in Hamburg, Wien und Zürich zu begeistern, war „Friendraising Dinner“ ein völlig neuer Begriff. Das hat sich geändert.
Wollen gemeinnützige Einrichtungen zusätzliche Mittel einwerben, müssen sie aufgrund steuerlicher Unterschiede sehr genau zwischen Spenden, Stiftungen und Sponsoring-Partnerschaften unterscheiden. Dieser Thematik widmete sich Teil 1 des vorliegenden Beitrages. Teil 2 untersucht nun, wie diese Instrumente in die Akquisitionsstrategie einer gemeinnützigen Organisation eingebunden werden können.
Immer mehr Unternehmen übernehmen freiwillig gesellschaftliche Verantwortung. Zugleich wächst der Druck auf die Verantwortlichen, den Nutzen des Corporate Citizenship zu belegen. Sie suchen nach Mitteln und Wegen, die Entwicklung und Realisierung ihrer Programme und Projekte strategisch planen, steuern und evaluieren zu können. Einen interessanten Ansatz bietet das Modell der London Benchmark Group (LBG).
Freiherr vom Stein, Justus Liebig, Goethe, Diesterweg - große Namen von Mitgliedern der „Polytechnischen Gesellschaft“, die 1816 von Frankfurter Bürgern gegründet wurde. Die Gesellschaft, der überwiegend Fabrikanten und Gelehrte angehörten, hatte maßgeblichen Einfluss auf den Fortschritt Frankfurts im 19. Jahrhundert. Die erste Sonntagsschule für Handwerkergesellen, Schulspeisungen für Arbeiterkinder, Fortbildungen für Frauen - lang ist die Liste der Innovationen, die die Bürgervereinigung für ihre Heimatstadt in die Praxis umsetzte.
Der Finanzplatz Luxemburg hat sich zu einem der weltweit führenden Zentren für das Fondsgeschäft entwickelt. Mit einem verwalteten Fondsvolumen von mehr als 1,6 Billionen € nimmt Luxemburg hinter den USA den 2. Rang ein. Größter Erfolgsfaktor ist eine von der luxemburgischen Regierung unterstützte flexible Fondsgesetzgebung und die Möglichkeit, kostengünstig und professionell Fonds aufzulegen. Dies bringt einige Vorteile bei der Verwaltung von Stiftungsvermögen mit sich.
Die Pflicht zur Erhaltung des Stiftungskapitals hat dazu geführt, dass in deutschen Stiftungsvermögen risikoarme Rentenanlagen überrepräsentiert sind - bei anhaltend niedrigen Zinsen führt das zu Ertragsproblemen. Dass es auch anders geht, zeigen die amerikanischen Stiftungen. Mit alternativen Anlagen erzielen sie höhere Erträge, ohne ihr Stiftungskapital zu gefährden.
Der Schwung und die Breite des weltwirtschaftlichen Aufschwungs, der sich seit dem Ende des Irakkrieges Mitte 2003 entwickelt hat, vermochte sogar die größten Optimisten zu überraschen. Selbst das schon von vielen abgeschriebene Europa konnte - nach endlosen Runden der Auslagerung und Restrukturierung - vom Exportimpuls profitieren und auch Japan hat sich seit Anfang des Jahres aus dem Strudel der Deflation befreit. Mit zunehmender Auslastung der industriellen Kapazitäten haben nun auch die Arbeitsmärkte angezogen. Die Zentralbanken zogen an einem Strang und drehten gemeinsam an der Zinsschraube. Das hat die Zinsen weltweit beflügelt und damit einen kleinen Rentencrash ausgelöst.
Kleinere Stiftungen stehen gelegentlich in der Kritik, dass ihre Erträge nicht ausreichten, wirklich Sinvolles für das Gemeinwesen zu leisten. So beklagt Karsten Timmer, dass fast die Hälfte der neu gegründeten rechtsfähigen Stiftungen über weniger als 100.000 € Stiftungskapital verfügen und ergänzt, dass der Stifter oft besser beraten wäre, „sein Geld einmalig, aber dafür wirkungsvoll in ein zeitlich begrenztes Projekt zu investieren, durch eine Zustiftung eine bereits erfolgreich arbeitende Stiftung zu unterstützen oder der eigenen Stiftung nach einer gewissen Zeit den Verbrauch ihres Vermögens zu erlauben“ (Deutsche Stiftungen 4/2005, S. 9).
Genauso wie andere Organisationen müssen Stiftungen auf die Veränderungen ihrer Umwelt dynamisch reagieren, ihr Handeln reflektieren und weiterentwickeln. Damit wird Evaluation für Stiftungen zu einem immer wichtigeren Instrument. Basierend auf einer empirischen Studie berichten Windau und Meinhold-Henschel über den aktuellen Stand der Evaluation im Stiftungssektor, zeigen Faktoren auf, die die Evaluation begünstigen und geben Handlungsempfehlungen zur Durchführung und Nutzung.
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