Traditionell waren Stiftungen verpflichtet, ihr Kapital ungeschmälert „auf ewig“ zu erhalten. Dieses Gebot ist in den letzten Jahren erheblich liberalisiert worden. Heute können Stifter verfügen, dass auch das Vermögen, das sie in die Stiftung einbringen, wieder für die Projekte ausgegeben werden darf.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2366-2913.2006.05.10 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2366-2913 |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2006 |
Veröffentlicht: | 2006-10-01 |
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