Traditionell waren Stiftungen verpflichtet, ihr Kapital ungeschmälert „auf ewig“ zu erhalten. Dieses Gebot ist in den letzten Jahren erheblich liberalisiert worden. Heute können Stifter verfügen, dass auch das Vermögen, das sie in die Stiftung einbringen, wieder für die Projekte ausgegeben werden darf.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2366-2913.2006.05.10 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2366-2913 |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2006 |
Veröffentlicht: | 2006-10-01 |
Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und
Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum
anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten
Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte
statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut
nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Notwendige | Komfort | Statistik
Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen: