DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2366-2913.2024.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2366-2913 |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2024 |
Veröffentlicht: | 2024-10-08 |
+++ Förderstiftungen in Deutschland: Erste umfassende Erhebung im Stiftungspanel +++ E-Rechnungspflicht kommt auch für Gemeinnützige +++ Stiftungsregister: Stellungnahme des Bundesverband Deutscher Stiftungen und Stifterverband +++ Expertisen-Papier zu offenen Daten in der Zivilgesellschaft +++
Was meint… Joachim Häger
Vorstand der ODDO BHF SE und der ODDO BHF Stiftung
Bürgerstiftungen können aufgrund ihrer konstitutiven Merkmale ideale Partner für Förderer, Stifterinnen und Stifter sein. Ein Teil der Bürgerstiftungen muss zur optimalen Erfüllung einer solchen Zusammenarbeit noch ihre Eigenmittel und insbesondere ihr Stiftungskapital erhöhen. Eine aktuelle Untersuchung gibt Einblick, warum noch nicht alle Bürgerstiftungen in Deutschland finanziell wachsen.
Mit einem Milliardenvermögen gehört die private VolkswagenStiftung zu den Dickschiffen im Stiftungssektor. Mit einer konservativen Anlagestrategie gelang es, das Stiftungskapital zu vervierfachen. Das Credo: „Buy and Hold“
Interview mit ... Thomas Först
Head of Partnerships Stiftung Suyana
Der Welcome Alliance Fund vereint staatliche, private und zivilgesellschaftliche Akteure, um die Herausforderungen im Kontext von Flucht und Migration gemeinsam anzugehen. Mit flexiblen Fördermechanismen und einer engen Zusammenarbeit über Sektorgrenzen hinweg soll der Fonds als ein Modell für zukünftige Krisenbewältigung und den Aufbau resilienter Strukturen durch privat-öffentliche Partnerschaften dienen.
Vertrauensbasierte Förderbeziehungen geben Sicherheit – für Geldgebende, aber auch für Geförderte. Wie Zusammenarbeit auf Basis von Vertrauen gelingen kann und was Fördernde dafür tun können.
„Jedes Ding hat drei Seiten: Eine Seite, die du siehst, eine Seite, die ich sehe und eine Seite, die wir beide nicht sehen.“ – Fördermittelfundraising basiert nicht auf allgemeinen Lebensweisheiten. Die „dritte Seite“ dieser chinesischen Weisheit kann aber einen Impuls dazu geben, es neu zu denken. Großspenden- und Erbschaftsfundraising leben von Beziehungen.
Menschen und ihre Organisationen sind unterschiedlich. Jeder Mensch hat einen eigenen Blick auf die Welt und die Dinge. Da diese unterschiedlichen Auffassungen einerseits für eine demokratische und pluralistische Gesellschaft charakteristisch und andererseits der Motor für die Weiterentwicklung sind, gehören sie genauso zum Leben wie das Atmen.
Mit der Entwicklung der Computer, der digitalen Welt und des Internets geht ein großer Wandel im künstlerischen Schaffen einher. Es entstehen Arbeiten, die mit Software programmiert werden, die nur virtuell existieren oder nur im Internet abrufbar sind. Die Fragen nach Kopie und Original, nach Entstehungsprozessen und Distribution von Kunstwerken sowie deren Wertschöpfung auf dem Kunstmarkt haben sich fundamental verändert.
Die Finanzierung von kulturellen Veranstaltungen und Festivals stellt in den letzten Jahren eine zunehmende Herausforderung dar. Das betrifft insbesondere die nicht-kommerziellen, kostenlosen und für alle Menschen zugänglichen Umsonst- und Draußen-Festivals. Steigende Kosten für Infrastruktur, Sicherheit und Logistik stellen die Festivalbranche vor große finanzielle Hürden.
Stiftungen benötigen zur Erfüllung ihres Zwecks hinreichende Mittel, die häufig aus Erträgen des liquiden Grundstockvermögens stammen. Im Spannungsfeld von Sicherheit (= weniger Ertrag) und Risiko (= höhere Rückschlaggefahr) und unter dem Eindruck markanter Volatilität und des Diversifikationsgebotes als zentrale Maßgabe für das Managen des Stiftungsvermögens entscheiden sich vor allem kleinere und mittelgroße Stiftungen häufig für sehr defensive Portfolios mit tendenziell geringen Erträgen.
Stiftungen, sofern sie nicht als Verbrauchsstiftungen errichtet wurden, sind für die Ewigkeit ausgelegt. Das Grundstockvermögen vieler Stiftungen ist satzungsgemäß mindestens in seiner Substanz zu erhalten – das bedeutet nominaler Erhalt, in einigen Fällen real. Will man mit hoher Wahrscheinlichkeit die Substanzstärke und Leistungsfähigkeit über Generationen hinweg sichern, um die Stiftungstätigkeit auch in Zukunft uneingeschränkt wahrnehmen zu können, kommt man hierbei um umfassende Überlegungen in Bezug auf das Management der damit einhergehenden Risiken nicht herum.
Schon wieder wird unüberlegt am Gemeinnützigkeitsrecht herumgedoktert. Aber Zivilgesellschaft ist kein Stiefkind!
Die Stifterinitiative FUNDATIO hat die Anerkennung von sechs gleichnamigen Verbrauchsstiftungen beantragt. Zweck der Stiftungen ist insbesondere die Förderung von Wissenschaft und Forschung auf dem Gebiet des Stiftungsrechts.
Immer mehr Stiftungen und gemeinnützige Organisationen setzen auf eine aktive Ansprache von potenziellen Nachlassgeberinnen und Nachlassgebern. So ist das Nachlassfundraising in den vergangenen Jahren zu einem der wichtigsten Wachstumsbereiche für die Mittelbeschaffung geworden.
Zur Eventualeinberufung der Mitgliederversammlung eines Vereins
OLG Karlsruhe, Beschluss vom 29.4.2024 – 19 W 21/24 (Wx)
Förderung des demokratischen Staatswesens als gemeinnütziger Zweck und Prüfungstiefe bei Freistellungsbescheid nach § 60 a AO
Urteil des FG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 14.11.2023 – 8 K 8012/23
Das Stiftungsvermögen und seine Erträge bilden neben Spenden für Stiftungen die Basis der operativen Stiftungsarbeit. Lange Zeit war hier die Ansicht verbreitet, dass man die finanziellen Erträge aus der Anlage des Stiftungsvermögens maximieren muss, um für die Förder- und Projektseite möglichst viel Kapital einsetzen zu können.
Dieses Argument ist zwischenzeitlich vielfach widerlegt. Damit rückt bei Stiftungen stärker die Frage in den Vordergrund, wie man das Stiftungskapital zweckkonform anlegen und den Stiftungszweck in der Kapitalanlage sogar aktiv unterstützen kann. Die nachhaltige Kapitalanlage bietet hierzu das notwendige Instrumentarium.
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