DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2366-2913.2016.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2366-2913 |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2016 |
Veröffentlicht: | 2016-10-17 |
+++ Historisches Erbe bewahren +++ Spendenfonds Integration: Gemeinsam mehr erreichen +++ Was bleibt? +++ Gemeinnützigkeitsrecht auf dem Prüfstand +++
Der schwäbische Wala-Konzern stellt nicht nur Biokosmetika und anthroposophische Heilmittel her. Er verhält sich auch sozial gegenüber seinen Mitarbeitern und seiner Umwelt – und ist dabei obendrein auch noch wirtschaftlich sehr erfolgreich. Eine Stiftungskonstruktion sorgt für personelle Kontinuität und ökonomische Stabilität.
Die Sammlung des Berliner Urheberrechtsanwalts Dr. Stefan Haupt umfasst über 250 Arbeiten unterschiedlicher Techniken und inhaltlicher Ansätze. Allen Werken ist der Aspekt der künstlerischen Auseinandersetzung mit dem Thema Geld gemeinsam – und damit liefert die thematische Sammlung vielfältige Einsichten in die Art und Weise, wie Künstler mit Geld umgehen, über Geld und Währungsphänomene reflektieren. Eine Auswahl von Arbeiten wird in dieser und den nächsten Ausgaben von Stiftung&Sponsoring mit Abbildungen und kurzen beschreibenden Texten vorgestellt.
Der in Dublin und Brooklyn tätige Michael Timpson (*1951 in Athy, Country Kildare, Irland) integrierte Geld in eine Kunstaktion, aus der die großformatige Farbfotografie „A Horse Man Rode Out“ hervorging.
Bürgerstiftungen sind keine ganz neue Organisationsform bürgerschaftlichen Engagements. Seit 20 Jahren entstehen in Deutschland Bürgerstiftungen, aktuell sind es 400. Sie verbinden das ehrenamtliche Engagement eines Vereins mit dem Vermögensaufbau einer Stiftung. Zwar zählen noch viele Bürgerstiftungen zu den „kleinen Stiftungen“, aber ihr Konzept, durch Zustiftungen das Vermögen kontinuierlich zu erhöhen, geht vielfach auf.
Bekommt eine Stiftung Immobilien-Vermögen geschenkt, lohnt ein genauer Blick auf die jeweiligen Objekte. Fehlentscheidungen können ansonsten das Stiftungsvermögen belasten. Besonders wichtig sind valide Daten zur Lage, dem bautechnischen Zustand und gesetzlichen Regelungen, wie Prüfpflichten zur Gebäudetechnik. Mit einer Bewertung kann eine Stiftung zuverlässig klären, ob sie die Immobilie im Portfolio behalten will oder diese sanieren, vermieten oder verkaufen möchte.
Agilität scheint das neue „Neu“ zu sein. Was sich hinter diesem Buzz-Word verbirgt, hat Martin Luckmann mit Kollegen in den bisherigen Teilen der Serie beschrieben und das Modell „Agile Leadership and Management“ vorgestellt.
Das Management von Stiftungen ist eine interessante und zugleich anspruchsvolle Aufgabe, wozu Kompetenzen auf ganz unterschiedlichen Feldern notwendig sind. Auch sind die Anforderungen gestiegen.
In der letzten Ausgabe wurde gezeigt, warum es sinnvoll ist, Aktien zu kaufen, wenn „die Kanonen donnern“, und zu verkaufen, wenn an der Börse eine „Dienstmädchen-Hausse“ stattfindet. Zur Erinnerung: Der Grund hierfür sind sich ändernde Risikoprämien, die die Marktteilnehmer jeweils fordern, und den Aktienmarkt bei Rückschlägen attraktiver erscheinen lassen als bei stark gestiegenen Kursen.
In Deutschland bestehen kirchliche und weltliche Stiftungen nebeneinander. Kirchliche Stiftungen haben im Stiftungswesen von alters her einen festen Platz. Kompliziert wird es, wenn der rechtliche Status einer Stiftung unklar ist. Ist sie eine weltliche oder eine kirchliche? Wem obliegt die Aufsicht? Weltliche Stiftungen unterliegen staatlicher Aufsicht. Kirchliche Stiftungen sind aber von staatlicher Aufsicht partiell freigestellt. Die Aufsicht übt grundsätzlich die zuständige Kirche aus.
Aufgrund des Urteils des BVerfGs war der Gesetzgeber beauftragt, bis zum 30.6.2016 ein neues Erbschaftsteuergesetz zu schaffen. Nachdem das Ende Juni 2016 vom Bundestag beschlossene Reformgesetz in den Vermittlungsausschuss verwiesen worden war, stimmt der Bundesrat am 14.10.2016 über den Ende September 2016 angepassten Reformentwurf erneut ab (BR-Drs. 555/16). Die Zustimmung des Bundesrats ist sehr wahrscheinlich. Aufgrund der Erbschaftsteuerreform dürfte die Familienstiftung vor allem für mittlere und große Unternehmensnachfolgen weiter an Attraktivität gewinnen.
Social Franchising als Instrument zur Skalierung sozialer Projekte unterscheidet sich von seiner Grundstruktur her in keiner Weise vom kommerziellen Franchising. Dennoch gibt es auf rechtlicher und steuerrechtlicher Ebene einige Besonderheiten.
„Kultur ist jenseits der Berge“. Schillers Dramenheld Wilhelm Tell würde sich heute wundern, denn die Förderung der Kultur erfreut sich neben anderen gemeinnützigen Zwecken einer großen Beliebtheit in unserem Nachbarland. Laut dem Schweizer Stiftungsreport 2016 stieg die Anzahl der gemeinnützigen Stiftungen in der Schweiz im Jahr 2015 auf über 13.000.
Die Frage, ob Stiftungsvorstände abhängig beschäftigt sind, mit all den sozialversicherungs-, arbeits- und steuerrechtlichen Implikationen, ist nicht immer eindeutig zu beantworten und Gegenstand vieler gerichtlicher Auseinandersetzungen. Thomas Schmallowsky gibt in den aktuellen Roten Seiten einen umfassenden Überblick über das wichtige Thema.
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