DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2366-2913.2007.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2366-2913 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2007 |
Veröffentlicht: | 2007-06-01 |
Ein architektonisch einzigartiges Gotteshaus. Ein Wahrzeichen der Stadt Gladbeck. Seit bald hundert Jahren Dreh- und Angelpunkt einer mittelgroßen Pfarrgemeinde. Wie soll in Zukunft seine Erhaltung finanziert werden? Wie soll auch künftig in diesem bedeutenden Sakralbau Gottesdienst ermöglicht werden?
Die Stiftung Frankfurter Schullandheim Wegscheide betreibt bei Bad Orb im Spessart Deutschlands größtes Schullandheim. Die alte Bezeichnung „Kinderdorf Wegscheide“ vermittelt einen recht guten Eindruck. Auf 35 Hektar Wald und Wiesen befinden sich 20 Bauten, die Unterkunft für 23 Klassen oder für Veranstaltungen mit bis zu 800 Teilnehmern bieten. Es gibt eine eigene Kirche, eine Kläranlage und ein eigenes Wasserwerk. Jede Klasse wohnt in einem eigenen Haus.
Herrmann Julius Meyer (1826-1909), bekannt als Inhaber des Bibliographischen Instituts und Verleger von Meyers Konversationslexikon sowie Brehms Tierleben, gründete im Jahr 1888 mit eigenen Mitteln den Verein zur Erbauung billiger Wohnungen und stattete ihn mit 2 Mio. Mark Grundkapital aus. Im Laufe seines Lebens erhöhte sich dieses durch weitere Schenkungen auf 7 Mio. Mark. Meyers Ziel war es stets, dem spekulativen Mietshausbau jener Jahre ein wohnungspolitisches und soziales Konzept entgegenzusetzen und zu realisieren, das dem Wohnungswucher keinen Raum bot. Die Meyer´schen Häuser können so als ein Vorläufer des sozialen Wohnungsbaus in Deutschland gewertet werden.
Die Erweiterung der steuerlichen Absetzbarkeit von Zuwendungen in den Vermögensstock von Stiftungen auf 1.000.000 €, wie sie die Gesetzesinitiative zur weiteren Stärkung bürgerschaftlichen Engagements vorsieht, wird nur einer Minderheit der Bürgerinnen und Bürger zugute kommen. Diese Steuererleichterung macht nur Sinn im Kontext einer gesellschaftlichen Entwicklung, der viele Stiftungen mit gemischten Gefühlen gegenüberstehen. In Deutschland ebenso wie weltweit wird die Verteilung von Vermögen, Einkommen und anderen Ressourcen als immer ungerechter kritisiert.
Die Suche nach neuen institutionellen Varianten für bürgerschaftliches Engagement hat derzeit die Organisationsform der Genossenschaft erreicht. Sie ist in Deutschland entstanden und bis in die Gegenwart in zahlreichen gesellschaftlichen Bereichen tief verwurzelt. Durch die Neufassung des Gesetzes betreffend die Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften (Genossenschaftsgesetz - GenG) vom 18.08.2006 erschließen sich neue Tätigkeitsfelder für Genossenschaften und das bürgerschaftliche Engagement kann dadurch einen höheren Stellenwert erhalten.
Nicht selten sind Fälle, in denen sich eine Stiftungsinitiative nur mit Unterstützung einer Institution sinnvoll umsetzen lässt. Häufig wird diese Einrichtung, sei es ein Museum oder eine Forschungseinrichtung, nicht nur aus altruistischen Motiven bei der dauerhaften Verwirklichung des Satzungszwecks behilflich sein wollen. Es besteht hier - nicht zuletzt wegen der vorgesehenen Dauerhaftigkeit - ein nicht unerhebliches Problempotenzial. So sieht sich die Stiftung neben ihrer Förderung auch im Recht zu fordern; der Empfänger der Leistung (Destinatär) will sich jedoch nicht in seiner Entscheidungsfreiheit beschränken lassen.
Häufig realisieren Stifter erst nach der Errichtung, dass es ihnen an Einfluss auf „ihre“ Stiftung fehlt. Als selbstständige Rechtspersönlichkeit ist die Stiftung nach der Anerkennung nur noch dem in der Satzung objektivierten Stifterwillen verpflichtet. War es der Stifter zuvor gewohnt, mit seinem Vermögen frei zu disponieren, stößt er nunmehr an die Grenzen des von ihm selbst zum Zeitpunkt der Errichtung geäußerten Willens sowie der Vorgaben der Stiftungsaufsicht.
Zwei aktuelle Gesetzesänderungen sind im Bereich des Umsatzsteuerrechts für gemeinnützige Körperschaften von besonderer Bedeutung. Zum einen gilt der ermäßigte Steuersatz von 7 % nicht mehr automatisch für die Leistungen aller Zweckbetriebe. Einige werden ihn zukünftig nicht mehr in Anspruch nehmen können. Zum anderen hat die Umsatzsteuererhöhung bei den gemeinnützigen Körperschaften zu einer spürbaren Mehrbelastung geführt. Bei Gegenständen, die sowohl für den unternehmerischen als auch für den nichtunternehmerischen Bereich genutzt werden, kann allerdings durch eine optimale Ausnutzung des Zuordnungswahlrechts die Umsatzsteuerbelastung reduziert werden.
Steuerbegünstigte Stiftungen können die in den Einzelsteuergesetzen geregelten steuerlichen Vorteile in Anspruch nehmen. Die Finanzbehörden prüfen allerdings regelmäßig, ob die Voraussetzungen für eine Steuerbefreiung vorliegen, insbesondere, ob die Geschäftsführung den Satzungsbestimmungen und den gemeinnützigkeitsrechtlichen Erfordernissen entspricht. In diesem Zusammenhang können auch „betriebsnahe Veranlagungen“ oder Außenprüfungen unmittelbar vor Ort bei der jeweiligen Stiftung erfolgen. Mögliche Prüfungsschwerpunkte im Zusammenhang mit Steuerprüfungen bei gemeinnützigen Stiftungen zeigt dieser Beitrag auf.
Bereits in 2004 engagierten sich laut einer EU-Umfrage mehr als die Hälfte der deutschen Unternehmen mit bis zu 250 Mitarbeitern im Corporate Citizenship (CC). Unternehmen, die diesen Bereich für sich neu entdecken, stehen vor Herausforderungen: Wo ist Engagement gewünscht und möglich? Wer sind potenzielle Partner? Wie soll der gesellschaftliche Beitrag ausgestaltet werden - als (einmalige) Spende, langfristiges Sponsoring oder Corporate Volunteering? Und: Gibt es eine Alternative zu isolierten Einzelaktionen?
Viele Stiftungen sind in Immobilien investiert. Häufig haben sie einen Teil ihres Vermögens direkt in Immobilien angelegt, besitzen also Immobilien - sei es, um sie selbst zu nutzen oder um sie zu vermieten. Indirekte Immobilienanlagen über Fonds gelten als wichtiger Bestandteil einer diversifizierten Vermögensanlage und somit als wesentliches Element einer ausgewogenen Asset Allocation im Stiftungsvermögen. Grund genug, einen etwas genaueren Blick auf die Assetklasse Immobilien zu werfen.
Kleine Stiftungen haben nicht so viele Anlagemöglichkeiten wie die großen; sie können nicht so hohe Risiken tragen; spezielle Wertpapierfonds, die von den großen genutzt werden, stehen ihnen nicht offen, und die Kosten der Vermögensanlage sind bei ihnen wesentlich höher. - So lauten die gängigen Vorurteile. Sie sind - wie die meisten Vorurteile - weitgehend falsch. Richtig ist, dass kleine Stiftungen grundsätzlich die gleichen Risiken eingehen können und sollten wie die großen.
Rückwirkend zum 1. Januar 2007 wurde nunmehr auch in Deutschland der sog. REIT eingeführt. Zu zeigen ist, was ein REIT ist, unter welchen Voraussetzungen er in Deutschland errichtet werden kann und warum er sich in besonderem Maße für gemeinnützige Einrichtungen als Anlagevehikel eignet.
Jahrelang machten Investoren um Deutschland einen großen Bogen. Deutsche Immobilien galten als renditeschwach und langweilig. Heute sind sie „sexy“. Investoren aus aller Welt kämpfen um die besten Investments. Für den Boom und das erreichte Rekord-Niveau gibt es gute Gründe. Ebenso gute Gründe gibt es, die mittelfristigen Perspektiven kritisch zu hinterfragen.
In Folge der vergangenen, turbulenten Börsenjahre ist die Notwendigkeit eines professionellen Risiko-Managements auch vielen größeren Stiftungen wieder schmerzlich bewusst geworden. Rentabilität (Performance), Liquidität (Ausschüttungen) und Sicherheit sind mehr denn je die zentralen Ziele der Vermögensanlage. Die Bewertung von Performance und Ausschüttungen trifft der Stiftungsverwalter anhand absoluter Fakten. Wie kann jedoch das Risiko bewertet werden, mit dem eventuell eine hohe Performance „erkauft“ wurde?
Seit diesem Jahr ist es in einer Reihe von Bundesländern den Hochschulen erlaubt, Studienbeiträge zu erheben. Innerhalb des jeweiligen Rechtsrahmens dürfen sie über Einführung, Höhe und Verwendung der Studienbeiträge entscheiden. Das bringt zugleich die Verantwortung mit sich, Lehre und Studienbedingungen spürbar und nachhaltig zu verbessern. Mit Unterstützung des Stifterverbandes für die Deutsche Wissenschaft haben die ersten Hochschulen Stiftungen gegründet, die durch einen Teil der Studienbeiträge dotiert werden. Dieser Beitrag zeigt die Vorteile dieser Art der Verwendung von Studienbeiträgen sowie mögliche Gestaltungen auf.
Eine der wichtigsten Grundlagen für eine erfolgreiche Stiftungsarbeit ist die Optimierung von Vermögensverwaltung und Mittelvergabe, die nicht getrennt voneinander gesehen werden darf. Ausgehend vom Beispiel des Kölner Gymnasial- und Stiftungsfonds, einer Stiftungsverwaltung öffentlich-rechtlicher Prägung, stellt Erdle ein Verwaltungsmodell auch für kleinere und mittlere Stiftungen vor.
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