Nicht selten sind Fälle, in denen sich eine Stiftungsinitiative nur mit Unterstützung einer Institution sinnvoll umsetzen lässt. Häufig wird diese Einrichtung, sei es ein Museum oder eine Forschungseinrichtung, nicht nur aus altruistischen Motiven bei der dauerhaften Verwirklichung des Satzungszwecks behilflich sein wollen. Es besteht hier - nicht zuletzt wegen der vorgesehenen Dauerhaftigkeit - ein nicht unerhebliches Problempotenzial. So sieht sich die Stiftung neben ihrer Förderung auch im Recht zu fordern; der Empfänger der Leistung (Destinatär) will sich jedoch nicht in seiner Entscheidungsfreiheit beschränken lassen. Auch wenn im Zeitpunkt der Verabredung der Förderbeziehung auf beiden Seiten guter Wille besteht, kann sie im Laufe der Zeit zu Konflikten führen. Drei Fallkonstellationen sollen Lösungsmöglichkeiten illustrieren.
| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2366-2913.2007.03.10 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 2366-2913 |
| Ausgabe / Jahr: | 3 / 2007 |
| Veröffentlicht: | 2007-06-01 |
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