DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2366-2913.2012.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2366-2913 |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2012 |
Veröffentlicht: | 2012-10-01 |
+++ Berthold Beitz: Dem Stifter verpflichtet +++ Aufruf der Messner Mountain Foundation +++ Stiftungen starten „Lehre hoch n “ +++ Neue Muster für Spendenbestätigungen +++
In 326 Gemeinden, Städten und Regionen sind Bürgerstiftungen heute aktiv. Was vor 15 Jahren in Gütersloh und Hannover begann, hat sich zu einer Erfolgsgeschichte entwickelt. Denn Bürgerstiftungen sind trotz Finanzkrise verlässliche Partner für Stifter, Spender und Geförderte. Ihr Stiftungsvermögen ist auf knapp 210 Mio. € angewachsen. Bürger spenden heute so viel wie noch nie an Bürgerstiftungen; diese schütten mehr denn je für gemeinnützige Zwecke aus. Was vielerorts Vertrauen genießt, ruft allerdings andernorts Imitatoren auf den Plan - und gefährdet so die ursprüngliche Idee.
Bildung eröffnet Zukunftschancen - für den einzelnen Menschen und für die Gesellschaft. Die Grundlagen für Bildungschancen werden wesentlich an Kindergärten und Schulen gelegt. Um vor Ort die Bildungsbedingungen konkret zu verbessern, finden sich Engagierte in Fördervereinen zusammen.
Carolina Müller-Möhl ist Präsidentin der Müller-Möhl Group, einem Single Family Office, und engagiert sich in zahlreichen Verwaltungs- und Beiräten wie Orascom, NZZ-Neue Zürcher Zeitung oder Avenir Suisse. In Anerkennung ihres gesellschaftspolitischen Engagements wurde sie 2007 vom World Economic Forum (WEF) zum Young Global Leader nominiert. In diesem Jahr rief sie die Müller-Möhl Foundation ins Leben, welcher sie seither vorsitzt.
Was haben die Art Beijing, der Louvre, die Ludwigsburger Schlossfestspiele und die Avantgarde Diaries gemeinsam? Sie alle sind Beispiele für das kulturelle Engagement der Daimler AG in aller Welt. Die Daimler AG ist ein internationaler Konzern, der Kultur weltweit fördert. Wie kann gewährleistet werden, dass die weltweiten Engagements der Unternehmens- und Produktmarkenkommunikation einerseits den zentralen strategischen Vorgaben und den lokalen Anforderungen entsprechen und andererseits den weltweit gültigen Unternehmenswerten und Anforderungen an Integrität und Compliance?
Damit hatte sie nicht gerechnet. Kurz vor ihrer Reise zum Internationalen Weltwasserforum im südfranzösischen Marseille erreichte Claudia Pahl-Wostl die großartige Nachricht: Ihre Forschungsleistungen werden mit dem im Jahr 2012 erstmalig vergebenen und mit 100.000 € dotierten Wasserressourcen-Preis der Rüdiger Kurt Bode-Stiftung ausgezeichnet. Gesucht hatte die Stiftung Grenzgänger, die sich zwischen den Naturwissenschaften bewegen und keine Scheu haben, die Enge ihres disziplinären Elfenbeinturms zu verlassen, kurzum inter- und transdisziplinär arbeitende Pioniere.
Wichtig ist, dass gemeinnütziges Stiftungshandeln Wirkung erzielt. Es gilt, diese Wirkung überzeugend nachweisen und für die Einhaltung allgemeiner Qualitätsstandards bürgen zu können. Denn im Zuge wachsender gesellschaftlicher Herausforderungen, mit denen nicht nur Staat und Wirtschaft, sondern auch der gemeinnützige Sektor konfrontiert sind, rücken auch private Stiftungen immer mehr in das Augenmerk der Öffentlichkeit und sehen sich so einem zunehmenden Legitimationsdruck ausgesetzt. Als unabhängig im dritten Sektor agierende Organisationen bemühen sich Stiftungen in den letzten Jahren vermehrt darum, ihr Engagement transparent und auf möglichst direktem Wege in die zivilgesellschaftliche Öffentlichkeit zu kommunizieren.
Facebook, Twitter, YouTube und Co. sind auch in der Stiftungswelt keine Fremdwörter mehr. Viele Akteure sind sich aber nach wie vor unsicher, ob sich der Einsatz von Social Media wirklich lohnt. Von den knapp 19.000 deutschen Stiftungen waren im Juli 2012 lediglich 494 im Social Media Ranking des Internetportals Pluragraph.de mit mindestens einem Profil gelistet. Diese Zurückhaltung basiert häufig auf einer Verunsicherung und Unwissenheit über Potenziale und Funktionsweisen von Social Media. Zudem werden mögliche Risiken vorschnell überbewertet.
Es tut sich gerade viel im deutschen Stiftungswesen. Im Kern geht es darum, wie Stiftungen in der Gesellschaft Wirkung erzielen, damit sie ihre vorhandenen Ressourcen effektiv einsetzen können. Das ist keine neue Diskussion. Neu ist aber, dass offen darüber gesprochen wird, wie politisch Stiftungen sein wollen, können und dürfen. Denn bisher galt eher: „Don’t mention the ‚P‘-Word“. Die jetzige Debatte ist gut, spannend und ergebnisoffen.
Wenn Stiftungen sich in einem Entwicklungshilfeprojekt engagieren, brauchen sie einen erfahrenen und glaubwürdigen Partner vor Ort. Die Else Kröner-Fresenius-Stiftung kooperiert in Myanmar mit Save the Children. Die Organisation arbeitet dort bereits seit 1995. Ihr gemeinsames Programm „Gesunde Mütter, gesunde Kinder“ hat zum Ziel, die Sterblichkeitsrate von Säuglingen und Kleinkindern zu verringern.
Am 19.9.2012 veröffentlichte das Bundesfinanzministerium den Referentenentwurf des Gemeinnützigkeitsentbürokratisierungsgesetzes, kurz GEG. Das Gesetz soll dazu beitragen, zivilgesellschaftliches Engagement zu erleichtern; steuerbegünstigte Organisationen und ehrenamtlich Tätige sollen ihre gesamtgesellschaftlich wichtige Aufgabe noch besser wahrnehmen können. Zum Ende der Legislaturperiode will die Bundesregierung damit ihre Verpflichtung aus dem Koalitionsvertrag, das ehrenamtliche Engagement zu stärken, in die Tat umsetzen. Noch im Oktober soll der Entwurf im Bundeskabinett beraten werden, das Gesetz zum Jahresbeginn 2013 in Kraft treten.
Das Gemeinnützigkeits- und Spendenrecht steht seit geraumer Zeit „im europäischen Zugwind“ (W. Rainer Walz). In seinem Stauffer-Urteil hatte der EuGH die Steuerfreiheit gemeinnütziger Organisationen auf Körperschaften erstreckt, die im Ausland ansässig sind. In Reaktion hierauf hat der deutsche Gesetzgeber einen sog. strukturellen Inlandsbezug normiert. Dieser begrenzt materiell-rechtlich die Steuervergünstigungen ausländischer Körperschaften und den Abzug von Spenden in das Ausland. Ob diese Regelung europarechtlich Bestand haben wird, erscheint neuestens zweifelhaft. Derzeit scheitert der grenzüberschreitende Spendenabzug - zumeist - an den verfahrensrechtlichen Anforderungen für den Nachweis der notwendigen Voraussetzungen.
Wirtschaftlich tätige Unternehmen haben in der EU viele Freiheiten. Sie können ihren Standort im einheitlichen Binnenmarkt weitgehend frei wählen, ohne sich auf unterschiedliche rechtliche Rahmenbedingungen einstellen zu müssen. Auch Konsumenten steht ein europaweit weitestgehend einheitlicher Rechtsrahmen, etwa im Bereich des Verbraucherschutzes, zur Verfügung. Diese Harmonisierung ist gut für den grenzüberschreitenden Handel und das Zusammenwachsen in Europa. Eine Harmonisierung der Rahmenbedingungen für gemeinnütziges Engagement in Europa wäre ebenso wünschenswert.
Da gibt es doch diesen Kriminalschriftsteller, Du weißt schon, der mit dem tierischen Namen. Der erzählt, wie der Brenner Mordfälle löst, Mordfälle in Wien, Mordfälle in Salzburg, Mordfälle jedenfalls in Österreich. Und da merkt der Leser, der Haas, der kennt sich aus mit Österreich, mit der Mentalität der Leute und so, na, der ist ja auch selbst ein Österreicher. Und der hat auch ein Buch geschrieben, na wie heißt es noch, so wie Wolf und Hase oder so ähnlich. Und darin geht es dann auch um das Spenden. Und da schreibt er dann ganz richtig, dass Du eins nicht vergessen darfst: „Männer spenden nichts. Das ist statistisch tausendfach bewiesen. Männer spenden nichts, und Reiche spenden nichts.
Zu Recht werden seit vielen Jahren juristische Personen und Strukturen, die außerhalb der Europäischen Union bestehen („offshore“), als unkompliziert, frei, flexibel und „unkontrolliert“ wahrgenommen. Geschäftsleute und Unternehmen, die sich für eine solche Jurisdiktion entscheiden, wollen diese Vorteile nutzen. Heute werden allerdings zunehmend Maßnahmen getroffen und Neuregulierungen beschlossen, die dem „Offshore-Business“ Grenzen setzen sollen. Dabei kann etwa die panamaische Stiftung mit ihrem liberalen Rechtsrahmen durchaus kompatibel zum (Steuer-)Rechtsrahmen der EU errichtet und verwaltet werden.
Seit Einführung des Privatstiftungsgesetzes am 1.9.1993 ist es auch in Österreich möglich, Stiftungen nicht nur zu gemeinnützigen und mildtätigen Zwecken zu errichten. In den Roten Seiten erläutern Eiselsberg, Haslwanter und Moritz die Entwicklungen im österreichischen Stiftungswesen sowie, unter Einbezug deutscher Sicht, die rechtlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen der österreichischen Privatstiftung, die sich als Instrument zur Gestaltung von Nachfolge- und Versorgungslösungen wie auch philanthropischer Ideen bewährt habe.
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