DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2366-2913.2020.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2366-2913 |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2020 |
Veröffentlicht: | 2020-11-05 |
+++ Neue Firmierung soll Klarheit schaffen +++ Claussen-Simon-Stiftung schüttet 500.000 € an Schulen, Hochschulen und Kunstschaffende in Hamburg aus +++ Referentenentwurf zur Stiftungsrechtsreform vorgelegt +++ ZEIT-Stiftung startet drei neue Podcastreihen +++
Nach 13 Jahren stellte die ehrenamtliche Vorsitzende der Bürgerstiftung Haltern ihr Amt zur Verfügung. Auf sie folgte wieder eine Frau, einstimmig gewählt vom Stiftungsrat. Ein Jahr lang konnte sie sich auf die Aufgaben des neuen Amtes vorbereiten, um gemeinsam mit Vorstand, Stiftungsrat und Aktiven die Bürgerstiftung in eine nächste Phase der Entwicklung zu führen.
Als sich die Corona-Pandemie Mitte März dieses Jahres in Deutschland rapide ausbreitete und weitreichende Kontaktbeschränkungen erlassen wurden, traf dies auch die 415 Bürgerstiftungen unvorbereitet. Denn ihre Arbeit lebt von menschlicher Nähe und unmittelbarem Kontakt. Doch die allermeisten Bürgerstiftungen haben schnell in den Krisenmodus geschaltet und vor Ort geholfen, die Folgen der Krise abzumildern. Der „Report Bürgerstiftungen. Engagement in der Corona-Krise 2020“ zeigt, wie die Bürgerstiftungen vorgehen, indem sie Mittel einwerben und verteilen, Hilfe koordinieren, als Dach für Hilfsinitiativen fungieren und Engagement unterstützen. Deutlich wird auch, vor welchen Herausforderungen die Bürgerstiftungen aktuell stehen und wie sich ihre Arbeit durch die Corona-Krise grundlegend verändern könnte.
In der Übergangszeit von „DDR“ zu „neuen Bundesländern“, als in Westdeutschland Stiftungen noch als ziemlich exotisch galten, traf dieses Instrument pro-sozialen Handelns in Ostdeutschland auf ein erstaunliches Interesse. Daran durfte ich wenige Monate, nachdem ich mich als Berater für den gemeinnützigen Bereich und insbesondere das Stiftungswesen selbstständig gemacht hatte, teilhaben. Wir waren ab November 1989 daran, erstmals seit 1911 die deutschen Stiftungen für den Aufbau einer Datenbank und die Veröffentlichung eines Verzeichnisses zu erfassen. Über Stiftungen in Ostdeutschland wussten wir aber nichts und klammerten das Thema deshalb aus.
Als die Bundesstiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur 1998 vom Deutschen Bundestag gegründet wurde, lag die Friedliche Revolution neun Jahre zurück. Die öffentliche Diskussion über die DDR wurde damals von zwei Themen beherrscht. Zum einen dominierte die Stasi die öffentliche Auseinandersetzung. Zum anderen hatte sich neun Jahre nach der Friedlichen Revolution in Ost und West Ernüchterung über die Realität der deutschen Einheit eingestellt. In den ostdeutschen Bundesländern verdrängte die Ostalgiewelle die Erinnerung an Repression und Unfreiheit. Im Westen schwand nach der kurzen Einheitseuphorie das Interesse an den „Neuen“.
Was finden Führungskräfte in Stiftungen attraktiv, wenn es um ihre Kompetenzentwicklung für den Arbeitsmarkt durch Fort- und Weiterbildung geht? Vor dem Hintergrund eigener Führungserfahrungen im Stiftungssektor und unserer Eindrücke von einerseits inspirierenden und andererseits eher enttäuschenden Qualifizierungsangeboten hatten wir dazu erste Vermutungen. Welche Inhalte werden als wertvoll für die beruflichen Herausforderungen im Stiftungswesen angesehen? Spielt ein Schlagwort wie Digitalisierung dabei eine Rolle, wie derzeit in vielen Wirtschaftsunternehmen? Welche Methoden gelten als attraktiv? Auf solche Fragen wollten wir Antworten finden. Deshalb haben wir in den vergangenen Wochen mit vier Führungskräften im Stiftungssektor – zwei Frauen, zwei Männern – explorative Interviews geführt und sie nach ihrem konkreten Weiterbildungsbedarf befragt.
Die vergleichsweise unscheinbare Arbeit im kleinen Format der 5-DM-Banknote ist in mehrfacher Hinsicht bemerkenswert sowohl für das Spannungsfeld von Geld und Kunst allgemein als auch im besonderen für das Werk von Thomas Baumgärtel, der in der Kunstwelt unter dem Namen Bananensprayer zum Begriff geworden ist. Sie nimmt in der auf das Thema Geldkunst fokussierten Sammlung Haupt eine Schlüsselstellung ein – denn sie steht sowohl für die künstlerische Aufarbeitung eines Phänomens der Währungstransformation als auch für die Ambition des Künstlers, seit Mitte der 1980er Jahre mit dem mehrfach symbolträchtigen Zeichen öffentliche Orte von New York über Moskau bis Zürich zu markieren.
September 2020: Der Kreml-Kritiker Alexej Nawalny erwacht nach einem Giftanschlag in der Berliner Charité aus dem künstlichen Koma. Es wird vermutet, dass die russische Regierung für das Attentat verantwortlich ist. Diese leugnet jedoch, wie schon im Fall Skripal, jegliche Verantwortung und Beteiligung ab. Deutschland und Frankreich drohen mit Sanktionen, die USA fordern eine gründliche Untersuchung der Ereignisse. Als politisch interessierter Bürger wähnt man sich nicht in der Gegenwart, sondern zurückversetzt in den Kalten Krieg, der vor 30 Jahren mit dem Fall der Mauer und der Auflösung des Warschauer Pakts zu Ende ging.
Kein großes Bürgerfest in Potsdam, keine Festmeilen, auf denen sich Menschen drängen, keine großen Empfänge und Konzerte. Stattdessen unter dem Titel „30 Jahre – 30 Tage – 30 x Deutschland“ die EinheitsEXPO, eine Freiluftausstellung, die Besucherinnen und Besucher entweder in der Brandenburgischen Hauptstadt vor Ort oder von zu Hause digital im Netz erkunden können. Die Corona-Pandemie hat die Feierlichkeiten zum 30. Jahrestag der Deutschen Einheit kräftig durcheinandergewirbelt. 30 Jahre nach dem „annus mirabilis“ 1989/1990 zwingt das Virus auch in Deutschland Politik und Gesellschaft zum Innehalten, Umdenken und zu sehr viel Kreativität.
Jedes Jahr im Sommer werden mit Spannung die neuesten Zahlen aus der Lohn- und Einkommensteuerstatistik erwartet, die interessante Einblicke in das Spendenverhalten ermöglichen. 2019 wurden nun erstmals die „geleisteten Spenden“ ausgewiesen, die tatsächlich im jeweiligen Veranlagungsjahr von allen in Deutschland Lohn- und Einkommensteuerpflichtigen getätigt werden. Darin enthalten sind Spenden zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke, in den Vermögensstock einer Stiftung oder an politische Parteien sowie unabhängige Wählervereinigungen.
Zwar sind steuerbegünstigte Organisationen erbschaftsteuerrechtlich besonders begünstigt, doch auch wenn eine gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Einrichtung als Erbin eingesetzt ist, sind Pflichtteilsansprüche zu beachten und nach Anforderung aus dem Nachlass zu erfüllen. Diese können die letztwillige Zuwendung an die NPO empfindlich schmälern.
Im Stiftungsbereich ist – wie im übrigen Gemeinnützigkeitsbereich – oftmals noch das Ehrenamt das Leitbild. Die meisten gemeinnützigen Stiftungen kommen jedoch nicht mehr ganz ohne Vergütungen aus, selbst wenn es nur Sitzungsgelder sind. Die Öffentlichkeit ist durch die zunehmende Berichterstattung über „skandalöse“ Vergütungen bei einzelnen sozialen Einrichtungen alarmiert. Vor diesem Hintergrund steigt mit der Höhe der Vergütungen erfahrungsgemäß auch das Aufgriffsrisiko durch die Finanzverwaltung. Nun hat der Bundesfinanzhof (BFH) mit seinem Urteil vom 12.03.2020 erstmals Vergütungsmaßstäbe für gemeinnützige Körperschaften aufgezeigt.
Die Datenschutzgrundverordnung hat seit dem 25.5.2018 Geltung und brachte zahlreiche Neuerungen mit sich. Zudem sind neue kirchliche Datenschutzgesetze in Kraft getreten, die Änderungen für alle kirchlichen Institutionen bringen und dazu führen, dass das Thema Datenschutz sensibel berücksichtigt werden muss. Der Beitrag stellt die wichtigsten Vorgaben dar.
Gerichtsurteile
Fehlende Gemeinnützigkeit bei unverhältnismäßig hohen Geschäftsführervergütungen
BFH-Urteil v. 12.03.2020 – V R 5/17
+++ Hertie-Stiftung: Studie zur Vorgeschichte des Vermögens +++
+++ Matthias Schmolz wechselt in doppelter Funktion zum Stifterverband +++ Joachim Rogall legt Vorsitz beim BVDS nieder +++ Wechsel im Vorstand bei der Karl Kübel Stiftung +++ Stiftung Liebenau: Monika Paulus verabschiedet sich in den Ruhestand +++
+++ EJS für Vermögensmanagement ausgezeichnet +++ Wissenschaftshistorikerin mit Gerda Henkel Preis 2020 ausgezeichnet +++
+++ Berliner Stiftungstag findet online statt +++
Auch in der Coronapandemie bleibt bei der Anlageentscheidung eines unverändert: Stiftungen benötigen eine alternative Ertragsquelle zu den dauerhaft niedrigen Zinsen. Eine Alternative sind Dividendenaktien, die bisher gerade in schwachen Konjunkturphasen deutlich besser abschnitten als der gesamte Aktienmarkt. Bei einer Anlage in Dividendentitel von nachhaltig geführten Unternehmen sind die Dividendenrenditen im Durchschnitt sogar noch höher.
Die rechtliche Stellung des Personals der Stiftungen berührt neben dem Recht der Arbeitnehmer auch viele weitere Rechtsgebiete, wie Sozialrecht, Steuerrecht, Stiftungsund Vereinsrecht, Dienst- und Auftragsrecht. Insofern ist diese „arbeitsrechtliche“ Darstellung, eher im Sinne eines breiter gemeinten Personalrechts zu verstehen.
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