Zwar sind steuerbegünstigte Organisationen erbschaftsteuerrechtlich besonders begünstigt, doch auch wenn eine gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Einrichtung als Erbin eingesetzt ist, sind Pflichtteilsansprüche zu beachten und nach Anforderung aus dem Nachlass zu erfüllen. Diese können die letztwillige Zuwendung an die NPO empfindlich schmälern.
Sie sind bereits Kunde des eJournal "Stiftung&Sponsoring" dann melden Sie sich bitte im Kundenlogin an.
Möchten auch Sie Kunde des eJournal "Stiftung&Sponsoring" werden, dann bestellen Sie Ihren Zugang noch heute.
Wir verwenden Cookies.
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu.
Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken
Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung
von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit
individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer
Datenschutzerklärung.