DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2366-2913.2025.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2366-2913 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2025 |
Veröffentlicht: | 2025-06-24 |
+++ Bundesregierung startet mit „Zukunftspaket Ehrenamt“ +++ BFH-Urteil zur Einschränkung der Zurechnungsbesteuerung bei ausländischen Trusts und Stiftungen +++ Non-Profit-Gehälter im Fokus: Studie beleuchtet Chancen und Herausforderungen +++ Wirtschafts-Identifikationsnummer: Gut zu wissen! +++
im Gespräch mit Markus Heuel, Herausgeber von Stiftung & Sponsoring
Im englischsprachigen Raum mehren sich die Stimmen, die fordern: Stiftungen müssen offener, transparenter und verantwortungsvoller handeln. Journalistinnen und Journalisten, Wissenschaftlerinnen und Aktivisten kritisieren in Studien, Artikeln und öffentlichen Debatten, dass viele Stiftungen intransparent agieren, ihre Entscheidungen selten nachvollziehbar machen und zu wenig auf die Bedürfnisse der geförderten Organisationen eingehen.
Interview mit ... Tiaji Sio
ProjectTogether
Stiftungen und Non-Profit-Organisationen – zumal, wenn diese im Bildungs- oder Gesundheitssektor tätig sind – verfolgen oft ein sog. missionsorientiertes Marketing: Sie stellen ihre soziale Verantwortung und Wohltätigkeit in den Vordergrund, betonen die Werte ihrer Organisation und gewinnen dadurch oft Anerkennung und Sichtbarkeit in ihrem bekannten Umfeld.
Interview mit ... Dr. Georg Mildenberger
Heidelberger Centrum für Soziale Investitionen und Innovationen (CSI)
Damit Bürgerstiftungen fit für die Zukunft sind, brauchen sie handlungsfähige Vorstände. Diese bilden das Herzstück der Stiftungsarbeit. Doch immer mehr Menschen wollen aus Zeitgründen kein Vorstandsamt übernehmen.
Macht Ihnen persönlich die Social-Media-Nutzung noch Spaß? Oder ist das Bedienen der Stiftungskanäle im Alltag eher zur Pflicht geworden?
Interim Management hat sich als flexible Lösung für temporäre Aufgaben im For-Profit-Sektor etabliert. Rund 12.000 Interim Manager unterstützen die Wirtschaft allein in Deutschland. Welche Anwendungsfälle bieten sich im Stiftungs- und Non-Profit-Sektor?
Der Amerikaner JSG Boggs (geboren 1955 als Stephen Litzner in Woodbury, New Jersey, verstorben 2017 in Tampa, Florida) gilt als einer der kreativsten Vertreter zeitgenössischer Geldkunst. Grundlage seiner zahlreichen weltweit durchgeführten Kunstaktionen waren die von ihm angefertigten Gemälde, Zeichnungen und Ausdrucke nach originalen Banknoten.
Muss man auf Rendite verzichten oder ein höheres Risiko in Kauf nehmen, wenn man bei seiner Kapitalanlage auch ökologische, soziale und auf eine verantwortungsvolle Unternehmensführung bezogene – kurz: ESG-Kriterien berücksichtigt?
Facebook-Gründer Mark Zuckerberg wäre gerne wie Kaiser Augustus, auf TikTok ging viral, dass viele Männer täglich an das Römische Reich denken, und der italienische Journalist Aldo Gazzullo schreibt in seinem Buch „Ewiges Imperium“: Das antike Weltreich ist eigentlich nie untergegangen und prägt die westliche Welt bis heute.
Junge Menschen mit Potenzial gibt es viele, doch die Bildungschancen sind ungleich verteilt. Wer keine familiäre Unterstützung erhält, die Schule ohne Abschluss verlässt oder mit sprachlichen Hürden kämpft, startet unter erschwerten Bedingungen in den Beruf. Laut Bundesinstitut für Berufsbildung blieben 2024 in Deutschland rund 69.400 Ausbildungsstellen unbesetzt.
Ende 2024 waren 13.724 gemeinnützige Stiftungen in der Schweiz aktiv. Die Frage der Entschädigung von Stiftungsräten gemeinnütziger Stiftungen wird seit Jahren in der Lehre und in der Steuerpraxis der Kantone sowie in der Stiftungsaufsichtspraxis heterogen beurteilt.
Im Grundsatz müssen gemeinnützige Stiftungen und andere steuerbegünstigte Körperschaften ihre Mittel zeitnah verwenden (§ 55 I Nr. 5 AO). Zwar nahm die Bundesregierung im letzten Jahr Abstand von dem Plan, die Vorschrift gänzlich zu streichen.
Der Erblasser bestimmt im Testament den oder die Erben. Er kann auch einen Testamentsvollstrecker einsetzen und mit der Aufgabe betrauen, seine letztwilligen Anordnungen auszuführen.
Erbschaften spielen für gemeinnützige Organisationen eine zunehmend große Rolle; mit dem Nachlass-Fundraising verbinden sie besondere Ertragschancen. Nicht selten sind Testamentsvollstrecker im Einsatz.
Das Amtsgericht hat die in hybrider Form durchgeführte Wahl der stellvertretenden Vorsitzenden im Rahmen einer außerordentlichen Mitgliederversammlung sowie den zu Tagesordnungspunkt 6 unter Abstimmung 4 gefassten Beschluss für nichtig erklärt.
AG Spandau, Urteil vom 27.6.2024 – Az.: 3 C 78/24
Drittschützende Wirkung von Entscheidungen der Stiftungsbehörden?
VG München (7. Kammer), Beschluss vom 16.2.2024 – M 7 SN 23.2209
ZStV 2024, S. 135 – 151
+++ 711 Neugründungen im Jahr 2024 +++ Änderungen zu Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege +++ Mitgliederrückgang bei Bundesverband Deutscher Stiftungen +++ Neue Studie zum ehrenamtlichen Engagement im Zivil- und Katastrophenschutz +++ Leitfaden für Begegnungsprojekte veröffentlicht +++ Gates Foundation will Ausgaben bis 2045 verdoppeln +++ Urteil zur Nutzung von Kundendaten stärkt personalisierte Werbung +++ Schulterschluss für Start-up-Förderung in Hamburg +++ Initiative BildungsgeRECHTigkeit gestartet +++
+++ Erste Staatsministerin für Sport und Ehrenamt +++ Wechsel in der Claussen-Simon-Stiftung +++ Vorstand der Carl Friedrich von Siemens Stiftung komplett +++ Neue Führungsspitze der Felix Burda Stiftung +++ Stiftung Pfennigparade mit neuem Vorstand +++ Vorstandswechsel der Hamburgischen Kulturstiftung +++
+++ Gen Ost Jugendfonds der Mikroförderung ZukunftswegeOst +++ Bildungsaktionen zu globalen Themen gefördert +++ Bayerischer Social-Media-Award für das Ehrenamt gestartet +++ Powered by Philip Morris Award +++
+++ KI-Praxislehrgang für Stiftungen, Vereine und NGOs +++ Deutscher Stiftungstag 2026 +++
Leadership ist nicht einfach Führung. Es ist die bewusste Gestaltung von Zukunft, getragen von innerer Haltung, Mut und der Fähigkeit, andere mitzunehmen, sowie die Beständigkeit auch in herausfordernden Zeiten.
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