Das Amtsgericht hat die in hybrider Form durchgeführte Wahl der stellvertretenden Vorsitzenden im Rahmen einer außerordentlichen Mitgliederversammlung sowie den zu Tagesordnungspunkt 6 unter Abstimmung 4 gefassten Beschluss für nichtig erklärt.
AG Spandau, Urteil vom 27.6.2024 – Az.: 3 C 78/24
Drittschützende Wirkung von Entscheidungen der Stiftungsbehörden?
VG München (7. Kammer), Beschluss vom 16.2.2024 – M 7 SN 23.2209
ZStV 2024, S. 135 – 151
| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2366-2913.2025.03.20 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 2366-2913 |
| Ausgabe / Jahr: | 3 / 2025 |
| Veröffentlicht: | 2025-06-24 |
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