DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2366-2913.2022.02 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2366-2913 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2022 |
Veröffentlicht: | 2022-04-08 |
+++ Zivilgesellschaft in Deutschland +++ Investoren als Förderer der Gleichberechtigung von Frauen in Unternehmen +++ Stiftungen müssen nachhaltiger und transparenter investieren +++ EU-Regulierungsinitiative zur Frauenquote +++
Frauen waren schon immer im Fokus der Philanthropie. Sie haben immer schon Probleme und Herausforderungen identifiziert und Lösungen gesucht. Verstärkt drängen sie aber jetzt mit ihrem Wirken auch ins Rampenlicht, vernetzen sich intensiver mit Gleichgesinnten, bündeln Ressourcen und versuchen ihren positiven Impact auf die Zivilgesellschaft damit noch zu verstärken. Auch in der Stiftungsarbeit selbst ist die Zielgruppe der Frauen und Mädchen in den Projekten und Programmen im Wachstum.
Im Januar 2021 ist der Sachverständigenrat für Integration und Migration vollständig in die institutionelle Förderung des Bundes übergegangen – ein großer Erfolg für die 2008 von einem Konsortium privater Stiftungen gestartete Initiative. Welche Gelingensbedingungen waren dafür maßgeblich? Und wie haben die Stiftungen dazu beigetragen?
„Gemeinsam Wirken“, so lautet die Losung der Stunde. Es gibt ein gesteigertes Bewusstsein dafür, dass viele aktuelle Herausforderungen (Klima, Gesundheit, Bildung) nicht mit isolierten Maßnahmen einzelner Akteure zu bewältigen sind, sondern einer konzertierten Initiative bedürfen, an der Stakeholder aus Politik, Wirtschaft und Zivilgesellschaft teilhaben.
Die Arbeit der niederländischen Künstlerin greift den Aspekt vom Klang des Geldes in Form einer auf knappe Ikonographie sprichwörtlich umgemünzten Weise auf.
Der Stiftungssektor entwickelt sich stetig weiter und ist in der Lage, kompetent auf die Herausforderungen einer immer komplexeren Gesellschaft zu reagieren. Wie haben Stiftungen auf die jüngsten gesellschaftlichen Herausforderungen reagiert? Wir sprechen darüber mit dem Stiftungsratspräsidenten der Fondation des Fondateurs (FdF) Thomas Sprecher.
Wie können Stiftungen die Zivilgesellschaft in ihre Arbeit einbeziehen und welche Vorteile ergeben sich dadurch? Die Gemeinnützige Hertie-Stiftung gibt dazu erfolgreich mit dem von ihr entwickelten Crowdfunding-Contest Antworten – zuerst ab 2016 beim Deutschen Integrationspreis und seit 2021 im Rahmen ihres Förderprogramms MITWIRKEN für gelebte Demokratie.
In Niedrigzinsphasen stellt sich insbesondere für Förderstiftungen die Frage, wie ausreichend Erträge erwirtschaftet werden können, um dem Kapitalerhaltungsgebot zu entsprechen und gleichzeitig den Stiftungszweck zu erfüllen. Hier bietet die Hausstifterrente interessante Möglichkeiten.
Der Dritte Sektor als Kollateralschaden des Lobbyregistergesetzes?
Am 25.3.2021 hat der Bundestag das „Lobbyregistergesetz” (LobbyRG) beschlossen, welches zum 1.1.2022 in Kraft getreten ist. Ziel dieser Reform ist es ausweislich der Gesetzesbegründung, dem „Unbehagen der Öffentlichkeit gegenüber den Tätigkeiten und dem Ausmaß des Einflusses von Interessenvertretern auf die Politik” entgegenzutreten.
Mit Schreiben vom 12.1.2022 hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) den sog. AEAO erneut geändert. Die darin niedergelegten Auslegungsregelungen sind für die Praxis der Finanzämter bindend, ohne indes die Gerichte zu präjudizieren. Sie sollen gewährleisten, dass der Vollzug des Steuerrechts bundesweit einheitlich gestaltet wird. „Nachjustiert“ wurde jetzt vor allem die heftig kritisierte Verwaltungsauffassung zu den Anforderungen, die an steuerbegünstigte Kooperationsbeziehungen gestellt werden. Weitere aktuelle Änderungen und Ergänzungen betrafen die Möglichkeiten und Grenzen der politischen Betätigung von gemeinnützigen Organisationen oder vollzogen jüngere Entscheidungen des Bundesfinanzhofs (BFH) nach.
Für das Fundraising hat der Tod längst seinen Schrecken verloren. Während der letzte James Bond noch immer „Keine Zeit zu sterben“ hat, tüfteln viele Organisationen eifrig an Informations- und Bindungskampagnen, um sich bei ihren jeweiligen Zielgruppen noch vor deren Ableben einen Platz im Testament zu sichern, in den letzten Jahren zunehmend auch per Telefon. Ähnlich wie für das Großspenden-Fundraising gilt hier als Goldstandard, eine organisationsinterne Ansprechperson zu benennen.
Für die sozialversicherungsrechtliche Zuordnung eines entgeltlich tätigen Stiftungsvorstands kommt es im Wesentlichen auf die Frage an, ob er weisungsgebunden ist. Das Bundessozialgericht (BSG) hat dazu kürzlich Abgrenzungen vorgenommen und sich auch zur Entgeltlichkeit und zum Aufwendungsersatz im Ehrenamt geäußert.
+++ Nothilfefonds für die Ukraine +++ Digitaler Wegbegleiter für Geflüchtete aus der Ukraine +++ Unterstützung für Frauen und Mädchen in der Ukraine +++ 100 Tage Ampelregierung: Engagementpolitische Erfordernisse +++ Mikrokredite an Frauen +++ Haltung des Stifters Alfried Krupp zum Nationalsozialismus +++ Steuerliche Unterstützung der Kriegsgeschädigten +++ Gemeinnützige Stiftung als nahestehende Person +++ Formelle Satzungsmäßigkeit und Vermögensbindung +++
+++ Preisträger der Stiftung Preußische Seehandlung +++ European Demographer Awards +++
+++ Stiftung Polytechnische Gesellschaft: Dievernich folgt Kaehlbrandt +++ Stephanie Berger verstärkt die DSZ-Leitung +++ Zur Berufung von Jennifer Morgan +++
+++ Fundraising in und für Stiftungen +++
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