Mit Schreiben vom 12.1.2022 hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) den sog. AEAO erneut geändert. Die darin niedergelegten Auslegungsregelungen sind für die Praxis der Finanzämter bindend, ohne indes die Gerichte zu präjudizieren. Sie sollen gewährleisten, dass der Vollzug des Steuerrechts bundesweit einheitlich gestaltet wird. „Nachjustiert“ wurde jetzt vor allem die heftig kritisierte Verwaltungsauffassung zu den Anforderungen, die an steuerbegünstigte Kooperationsbeziehungen gestellt werden. Weitere aktuelle Änderungen und Ergänzungen betrafen die Möglichkeiten und Grenzen der politischen Betätigung von gemeinnützigen Organisationen oder vollzogen jüngere Entscheidungen des Bundesfinanzhofs (BFH) nach.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2366-2913.2022.02.15 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2366-2913 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2022 |
Veröffentlicht: | 2022-04-08 |
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