DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2366-2913.2007.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2366-2913 |
Ausgabe / Jahr: | 6 / 2007 |
Veröffentlicht: | 2007-12-01 |
Arbor steht lateinisch für den Baum. Arboretum ist die Baumsammlung. Eine solche reichhaltige Pflanzensammlung befindet sich auf einem fünf Hektar großen Gelände am Hang des Rheintals, deren Ursprünge über 130 Jahre zurückreichen. Mammutbäume und Zedern aus dieser Zeit überragen heute zahlreiche botanische Raritäten. Um den langfristigen Erhalt dieser vielfältigen Parkanlage in Bonn-Oberkassel sicherzustellen, wurde 1997 die Stiftung Arboretum „Park Härle“ von Regina Härle errichtet.
Als Gerhard Schröder und Franz Müntefering im Mai 2005 den Weg für eine vorzeitige Bundestagswahl frei machten, kandidierte ich für die SPD in Göttingen und gewann den Wahlkreis direkt. Den Bundestag kannte ich bis dahin nur von außen. Das politische Handwerk war mir dagegen keineswegs fremd. Ich war 15 Jahre Abgeordneter im niedersächsischen Landtag und habe dort von 1998 bis 2003 als Minister für Wissenschaft und Kultur Verantwortung getragen.
Das Zivilgesellschaftliche erlebt einen Aufschwung. Vor allem im Stiftungswesen hat sich eine Art Marktgeschehen etabliert, das demjenigen des Neuen Marktes in dessen Anfängen nicht ganz unähnlich ist: Interessante Produkte, hohe allseitige Erwartungen und selbstbewusst vorgetragene Gestaltungsansprüche mancher Akteure. Ein Markt im Aufbruch also, in dem Realitätssinn und visionäre Ausstrahlung, aber auch Selbstüberschätzung und Unprofessionalität gelegentlich eng beieinander liegen. Ein Ausdruck des zivilgesellschaftlichen Gestaltungsanspruchs ist die Hinwendung zur Wissenschaftsförderung.
Die so genannten Kleinen Fächer sind ein besonderes Merkmal der deutschen Wissenschaft. Sie haben im Jahr der Geisteswissenschaften 2007 einige Aufmerksamkeit erfahren. Doch was hat es mit dieser Fächergruppe auf sich, und warum geriet sie in das Zentrum des öffentlichen und medialen Interesses?
Dem russischen Schriftsteller Maxim Gorki wird das Aperçu zugeschrieben, die Wissenschaft sei der Verstand der Welt, die Kunst aber ihre Seele. Unterstellt man die Wahrhaftigkeit dieser Aussage, dann hat die Stiftung Brandenburger Tor in den ersten zehn Jahren ihres Bestehens erfolgreich daran gearbeitet, Verstand und Seele der Welt gleichermaßen anzusprechen.
Stiftungen sind keine Unternehmen, keine Unternehmensberatungsfirmen, keine Ministerien und auch keine Parteien. Aber sie sind ihnen auch nicht ganz unähnlich. Stiftungen beschäftigen sich mit gesellschaftlichen Fragen. Sie suchen nach Antworten und Lösungen. Sie tun dies, indem sie einige Arbeitstechniken aus Wirtschaft und Wissenschaften - oft der Betriebswirtschaftslehre - an ihre Aufgaben anpassen. Vor allem aber wollen sie Ungewöhnliches, Neues entwickeln, aufspüren und ausprobieren - und nicht das wiederholen, was ohnehin schon getan wird.
Kein Zweifel: Stiftungen sind in vielen gesellschaftlichen Bereichen nicht mehr wegzudenken. Oft sind sie sogar Schrittmacher bestimmter Entwicklungen. Deshalb müssen sie auch in den Medien auf ihr Tun aufmerksam machen. Doch wie funktioniert das genau? Was muss man beachten? Und was darf man auf keinen Fall tun?
Das Einsteinjahr 2005 stellt einen Höhepunkt der seit dem Jahr 2000 vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) ausgerichteten Wissenschaftsjahre dar. Daran beteiligter und für zentrale Programmelemente verantwortlicher ständiger Partner ist die Initiative „Wissenschaft im Dialog“ (WiD), im Jahre 1999 gegründet, um Wissenschaft und Öffentlichkeit in einen Dialog zu bringen und die Bekanntheit von und das Verständnis für Wissenschaft zu erhöhen. Dem in anderen europäischen Ländern bereits etablierten Ansatz eines Public Understanding of Science and Humanities (PUSH) sollte so ein entscheidender Impuls gegeben werden.
Das Unternehmenssteuerreformgesetz wird zum 01.01.2008 in Kraft treten. Für Kapitalgesellschaften sinkt die Belastung einbehaltener Gewinne damit von derzeit knapp 40 % auf unter 30 %. Allerdings sind im Gegenzug einige steuererhöhende Maßnahmen vorgesehen, etwa die Abschaffung der degressiven Abschreibung oder eine Neuregelung für geringwertige Wirtschaftsgüter. Aufgrund ihrer Steuerbefreiung sind gemeinnützige Körperschaften zwar grundsätzlich nicht betroffen. Die Unternehmenssteuerreform hat jedoch Auswirkungen auf die Besteuerung wirtschaftlicher Geschäftsbetriebe. Neuerungen ergeben sich zudem für die Beteiligung gemeinnütziger Körperschaften an nicht steuerbegünstigten Körperschaften.
Bei der Gestaltung oder Änderung einer Stiftungssatzung besteht häufig das Anliegen, eine Überalterung der Organmitglieder zu vermeiden. Die Entscheidungsträger sollen leistungsfähig sein und sich offen und zugänglich für Innovationen zeigen. Aus diesem Grunde enthalten viele Satzungen eine Regelung, nach der das Amt eines Organmitgliedes mit dem Erreichen eines bestimmten Lebensjahres endet. Diese gestalterisch übliche Bestimmung kann aber in Widerspruch zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG), Teil des „Gesetzes zur Umsetzung europäischer Richtlinien zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung vom 14.08.2006“, stehen, das am 18.08.2006 in Kraft getreten ist.
Ziel des AGG ist, europäische Vorgaben für den arbeitsrechtlichen und allgemeinen zivilrechtlichen Diskriminierungsschutz in innerstaatliches Recht zu transformieren (Abb. 1). Dadurch soll der Diskriminierung von Menschen in der Gesellschaft und insbesondere im Arbeitsleben begegnet werden. In der Folge herrschte große Unsicherheit, was die neuen Regelungen konkret für Unternehmen bedeuten. Auch Nonprofit-Organisationen sind mit Blick auf ihre Tätigkeit verunsichert. Ein erstes Fazit nach einem Jahr lautet zwar: Es ist weniger passiert, als zunächst befürchtet wurde. Allerdings ist es einigen (Schein-)Bewerbern dennoch gelungen, das AGG für ihre Zwecke auszunutzen.
Ansehen und Akzeptanz einer Stiftung hängen nicht nur davon ab, was sie fördert und unterstützt. Mindestens ebenso entscheidend ist, wie sie Projekte durchführt, wie sie sich Bewerbern und Kooperationspartnern gegenüber verhält und vor allem, wie sie Projekte oder Stipendiaten auswählt. Nur wenn ihre Auswahlverfahren nachvollziehbar, verlässlich und fair sind, werden die Entscheidungen der Stiftung - und damit letztlich sie selbst - akzeptiert werden. Unabdingbar ist zudem, dass die Verfahren tatsächlich erreichen, wofür sie konzipiert werden. Letzteres mag banal klingen, selbstverständlich ist es nicht.
Seit Juni 2007 informiert die VolkswagenStiftung erstmals auf ihrer Homepage über die von ihr verbindlich gelebte Stiftungspraxis. Gemeinsam mit Vertretern größerer deutscher Stiftungen hat sie die Standards für die Bereiche Governance, Zweckverwirklichung sowie das Finanz- und Rechnungswesen zusammengetragen und in 20 Prinzipien guter Stiftungspraxis gebündelt. Die Prinzipien ergänzen sowohl die im Mai 2006 vom Bundesverband Deutscher Stiftungen verabschiedeten Grundsätze guter Stiftungspraxis als auch die Principles of Good Practice des European Foundation Centre und entwickeln sie weiter.
Die Stiftung caesar ist eine operativ tätige Forschungsstiftung, die ihren Zweck durch Betrieb eines natur- und ingenieurwissenschaftlichen Forschungszentrums sowie den Transfer von Forschungsergebnissen in Wissenschaft und Praxis verwirklicht. Aus den Erträgen ihres Stiftungskapitals unterhält sie ein Institut mit entsprechender Infrastruktur und ca. 200 Mitarbeitern. Als ein Transferinstrument dienen Unternehmensgründungen durch Mitarbeiter, die auf der Basis der von ihnen entwickelten Technologie neue innovative Produkte und Dienstleistungen an den Markt bringen.
Die Stiftung sieht sich primär mit den Auswirkungen der Inflation auf zwei unterschiedlichen Ebenen konfrontiert. Zum einen muss sie beispielsweise laufende Mittel für Gehälter oder Mieten der Stiftungsräume aufwenden und zum anderen, als weitaus größerer Anteil des Aufwandes, Erträge zur Verfolgung des Stiftungszwecks erwirtschaften und bereitstellen.
Das liechtensteinische Stiftungsrecht besteht seit 1926 und ist in den Art. 552 ff. des Personen- und Gesellschaftsrechts (PGR) geregelt. Seit einigen Jahren sind Bestrebungen im Gange, das Stiftungsrecht einer Reform zuzuführen. Eine erste Reformkommission nahm ihre Arbeit im Jahre 2001 auf. Die Regierung legte am 15.06.2004 einen Vernehmlassungsbericht vor, der sich allerdings auf punktuelle Änderungen beschränkte. Eine intensive Diskussion führte zu einer Neubewertung des Projekts.
Im Jahr 2006 hat die Entwicklung der Bürgerstiftungen mit 46 Neugründungen ihren bisherigen Höhepunkt erreicht: In mehr als 196 Städten, Gemeinden und Regionen sind zum Stichtag 31.08.2007 Bürgerstiftungen aktiv. Das sind fast doppelt so viele wie vor drei Jahren, fast viermal so viele wie noch vor fünf Jahren. Dies sind die wesentlichen Ergebnisse des aktuellen „Länderspiegel Bürgerstiftungen“. Aufgenommen sind alle Bürgerstiftungen, die den „10 Merkmalen“ des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen entsprechen, aber nicht nur solche, denen das „Gütesiegel“ verliehen wurde. Hierzu hat die Aktive Bürgerschaft die Satzungen geprüft und Kontakt-, Finanz- und weitere Daten erhoben.
Gemeinnützige Organisationen sind zur zeitnahen Verwendung ihrer Mittel für die steuerbegünstigten Zwecke verpflichtet. Ausnahmen von diesem Gebot bilden die steuerlichen Rücklagemöglichkeiten nach der Abgabenordnung (§ 58 Nr. 6 und 7 AO). Das Ineinandergreifen dieser Grundsätze, Typen und Berechnungsmethoden der genannten Rücklagen behandelt Friedrich Schröder in seinem Beitrag ebenso wie Methoden zur Ermittlung und Darstellung der Mittelverwendung auch anhand von Rechenbeispielen mit Erläuterungen.
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