Das liechtensteinische Stiftungsrecht besteht seit 1926 und ist in den Art. 552 ff. des Personen- und Gesellschaftsrechts (PGR) geregelt. Seit einigen Jahren sind Bestrebungen im Gange, das Stiftungsrecht einer Reform zuzuführen. Eine erste Reformkommission nahm ihre Arbeit im Jahre 2001 auf. Die Regierung legte am 15.06.2004 einen Vernehmlassungsbericht vor, der sich allerdings auf punktuelle Änderungen beschränkte. Eine intensive Diskussion führte zu einer Neubewertung des Projekts.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2366-2913.2007.06.21 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2366-2913 |
Ausgabe / Jahr: | 6 / 2007 |
Veröffentlicht: | 2007-12-01 |
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