DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2366-2913.2023.02 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2366-2913 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2023 |
Veröffentlicht: | 2023-04-12 |
+++ Zivilgesellschaft in Krisenzeiten: Trendbericht des ZiviZ-Survey 2023 +++ Künstliche Intelligenz: ChatGPT sorgt für Chancen und Skepsis +++ Bilanz des Helfens: Spenden im Katastrophenfall +++ Bundesverfassungsgericht: Gesetzliche Förderungsregelung parteinaher Stiftungen nötig +++
Helene Wolf (sie / ihr) ist Mitbegründerin und Co-Geschäftsführerin von FAIR SHARE of Women Leaders e. V. und baut den Verein seit seiner Gründung 2019 auf. Davor war sie acht Jahre Stellvertretende Geschäftsführerin des International Civil Society Centre, einer Plattform für internationale NGOs, wodurch sie mit den Herausforderungen international operierender Organisationen vertraut ist. Von Anfang an hat sie sich zusammen mit dem kleinen Team mit feministischer Führungspraxis und deren Umsetzung bei FAIR SHARE beschäftigt und als Teil des Action Circle die Arbeit dazu maßgeblich mitgestaltet. Sie ist Teil des Responsible Leaders-Netzwerkes der BMW Foundation Herbert Quandt.
Tatu Hey (sie / ihr) ist seit Januar 2023 Co-Geschäftsführerin von FAIR SHARE of Women Leaders e. V. und u. a. verantwortlich für das Women Leadership Lab, ein innovatives Leadership-Programm für Frauen im zivilgesellschaftlichen Sektor basierend auf Feminist Leadership-Ansätzen. Gerade baut sie den Bereich zur Feministischen Internationalen Zusammenarbeit aus. Als Mitglied des Black Earth Climate Justice Kollektives setzt sie zahlreiche Workshops zu dem Thema „Dekoloniale Perspektiven auf die Klimakrise“ um. Sie hat die Kurzstudie „Der Elefant im Raum – Umweltrassismus in Deutschland, Studien, Leerstellen und ihre Relevanz für Klima- und Umweltgerechtigkeit“ gemeinsam mit Imeh Ituen veröffentlicht.
Identitätspolitik, LGBTQ, das Bewusstsein für gender, wokeness, trans, das Verhältnis von Mehrheit zu Minderheit, die Altersdiskriminierung, all das – und vieles mehr – ruft uns beständig auf, viele unserer Werte zu hinterfragen und erneut oder auch mal ganz neu zu definieren. Keiner ist bei der Wertefrage außen vor – und gemeinnützige Stiftungen sind mittendrin. Denn Stiftungen sind schon von ihrem Wesenskern her wertegetrieben, verdanken sie doch ihren Ursprung dem Altruismus und der Gemeinwohlorientierung – zwei sehr traditionelle, aber keineswegs veraltete Werte.
Digitale Formate haben in der Pandemie geholfen, trotz Social Distancing bestehende Kontakte aufrechtzuerhalten und teilweise auch neue zu schaffen. In der Breite hat die Erfahrung jedoch gezeigt, dass Neuvernetzung im digitalen Raum eher schwierig ist. Besonders davon betroffen waren die – oft jungen – Kolleginnen und Kollegen, die neu im Stiftungssektor sind. Sie lernten die Stiftungswelt fast nur digital aus dem Homeoffice heraus kennen.
Der gesamtgesellschaftliche Trend, Stiftungen zu errichten, macht spätestens seit Beginn des 21. Jahrhunderts auch nicht vor dem Fußballsport Halt. Immer mehr Fußballverbände, Fußballklubs und Einzelsportler – tatsächlich haben bisher ausschließlich Spieler eine Stiftung errichtet – haben in den letzten Jahren Stiftungen oder stiftungsähnliche Einrichtungen geschaffen, um sich auf diese Weise sozial und gesellschaftlich zu engagieren.
Wer sich mit Spenden beschäftigt, weiß: Die Hilfsbereitschaft mitfühlender Menschen kann der Logistik schnell über den Kopf wachsen. Gut also, wenn man mit Organisationen vor Ort zusammenarbeiten kann, die wissen, was wo gebraucht wird. In der Ukraine sind das u. a. die Bürgerstiftungen. Sie sorgen dafür, dass nicht nur Generatoren im Winter, sondern auch Decken, Betten, Notunterkünfte, Schutzräume, Lebensmittel, Kleidung und Medikamente bedarfsgerecht zur Verfügung gestellt werden.
Nach dem herkömmlichen Führungsverständnis besteht der Zweck von Führung darin, das Verhalten von Menschen so zu beeinflussen, dass bestimmte Aufgaben erfüllt und definierte Ziele erreicht werden. Diese Beeinflussung kann auf zwei Wegen erfolgen: direkt durch soziale Interaktion zwischen den Geführten und der Führungsperson; und indirekt mithilfe von Symbolen, Normen und Strukturen. Eine solche Auffassung von Führung setzt eine Asymmetrie zwischen Geführten und Führenden voraus, die den „Führenden“ als überlegenes Subjekt betrachtet, nicht umkehrbar ist und fest auf dem Prinzip von Ursache und Wirkung gründet.
Stiftungen oder gemeinnützige Organisationen, die Spenden sammeln, sind heutzutage vielen Herausforderungen ausgesetzt. Es gibt andere Organisationen, die ebenfalls um Spenden werben, und der besondere Status der Gemeinnützigkeit erfordert, verantwortungsvoll mit Spendengeldern umzugehen und den Verwaltungsaufwand gering zu halten. Nicht zuletzt gilt es, die verfolgten Zwecke effektiv zu realisieren und „Wirkung“ zu erzielen. Diese Anforderungen spiegeln sich auch intern wider: Strukturen, Systeme und Prozesse sollten schlank und effizient sein und die Organisation dazu befähigen, ihre Zwecke bestmöglich zu erreichen.
In das Segment Künstlergeld gehört eine Kollektion fiktiver Banknoten, für die deren Initiator Achim Schnurrer die sinnfällige und zugleich ironische Bezeichnung „mein eigenes Geld“ gefunden hat.
Am 1.7.2023 tritt ein neues Bundesstiftungsrecht in Kraft. Bislang waren wesentliche Fragen landesrechtlich unterschiedlich geregelt worden. Erklärtes Ziel des Gesetzgebers ist es, die bisherige Rechtszersplitterung zu beenden und die rechtlichen Rahmenbedingungen auf einem hergebrachten Stand zu vereinheitlichen. Zwar sind schon bisher im Zuge einer steigenden Zahl von Stiftungserrichtungen zahlreiche Kernprobleme in der juristischen Literatur durchleuchtet und Argumente auf hohem fachlichen Niveau ausgetauscht worden. Rechtsprechung, insbesondere der Ober- oder Bundesgerichte, gab es jedoch kaum.
Gemeinnütziges Vererben boomt. Die stetige Zunahme letztwilliger Zuwendungen zugunsten gemeinnütziger Organisationen in den letzten Dekaden hat Erkenntnisse zutage gefördert, die nicht nur die operative Praxis des Fundraisings, sondern auch ganz grundsätzlich eine angemessene Form von Sprache und Begriffen betreffen. Auf der operativen Ebene wurde die biografische Dimension immer deutlicher, die den testamentarischen Verfügungen zugunsten gemeinnütziger Interessen innewohnt.
In Deutschland existieren bundesweit rund 24.000 Stiftungen, von denen über 90 % ausschließlich steuerbegünstigte Zwecke verfolgen und deren Organe ebenfalls zu fast 90 % ausschließlich mit ehrenamtlich Tätigen besetzt sind. Für ihre Tätigkeit wird diesen Ehrenamtlichen, im Gegensatz zu hauptamtlichen Organmitgliedern, keine Vergütung gezahlt. Oftmals lassen die Stiftungssatzungen eine Vergütung der Organmitglieder auch nicht zu.
Formelle Satzungsmäßigkeit einer ausländischen Stiftungssatzung
BFH, Urteil vom 18.8.2022 – V R 15/20
Digitale und hybride Beschlussfassung in Stiftungen und Vereinen erleichtert
BT-Drs. 20/5585 – Gesetz zur Ermöglichung digitaler Mitgliederversammlungen im Vereins- und Stiftungsrecht
+++ Führungswechsel im Bundesverband Deutscher Stiftungen +++ Wechsel im Maecenata Institut +++ Schöpflin Stiftung: Schrittweiser Generationenwechsel +++ Vorstandswechsel in der Krupp-Stiftung +++ Jacob Chammon neuer Geschäftsführer der Telekom Stiftung +++
+++ Ausschreibung der DZ BANK-Stiftung +++ Förderprogramm des Vereins Schlösser und Gärten in Deutschland gestartet +++ Karl Schlecht Stiftung ist Wissenschaftsstiftung des Jahres +++ ProjectTogether mit Collective Social Innovation Award ausgezeichnet +++
Das Stiftungsvermögen ist neben dem Stiftungszweck der zentrale Baustein einer Stiftung. Die Art und Weise der Nutzung des Stiftungsvermögens bestimmt die Parameter für die Handlungsfähigkeit der Stiftung im Hinblick auf die Verwirklichung des Stiftungszwecks. Die aktuell immer noch fortbestehende Ertragskrise der Stiftungen aufgrund der nunmehr bereits seit fast fünfzehn Jahre andauernden Niedrigzinsphase war auch im Hinblick auf die Reform des Stiftungsrechts ein wichtiger Gesichtspunkt.
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